Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof" ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger", die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule" und „Rathaus", sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Unterwerken
Referenznummer: 1731/2017
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof" ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger", die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule" und „Rathaus", sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof" ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof" bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus" verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger", die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule" und „Rathaus", sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Unterwerken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ortenaukreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kehl, Technische Dienste Kehl
Postanschrift: Herderstraße 2
Postleitzahl: 77694
Postort: Kehl
Kontakt
Internetadresse: https://www.kehl.de🌏
E-Mail: tram-kehl-unterwerk@menoldbezler.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL5Y🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-14 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 240-498905
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3 SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYL5Y.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3 SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYL5Y.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vergabegegenständlichen Leistungen umfassen im Einzelnen (nicht erschöpfend):
— Errichtung und komplette Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger", Bodenplatte und Gebäude Mindestmaße Fertigbau 12,00m x 5,00m, Transformatoren, Schaltanlagen, Gleichrichter, elektrische, Technische Ausrüstung Unterwerk, Anschluss der Kabel innerhalb des Unterwerks,
— Errichtung und komplette Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger", Bodenplatte und Gebäude Mindestmaße Fertigbau 12,00m x 5,00m, Transformatoren, Schaltanlagen, Gleichrichter, elektrische, Technische Ausrüstung Unterwerk, Anschluss der Kabel innerhalb des Unterwerks,
— Das Unterwerk selbst wird als Betonfertigteil-Modul-Gebäude erstellt und ist gemäß DIN EN 62271-202 zu errichten. Das Gebäude besitzt einen Kabelkeller mit 1,3 m lichte Höhe. Der Zugang erfolgt über zwei Zustiege im Anlagenraum. Diese Zustiege sind mit je einer fix montierten Leiter auszustatten,
— Das Unterwerk selbst wird als Betonfertigteil-Modul-Gebäude erstellt und ist gemäß DIN EN 62271-202 zu errichten. Das Gebäude besitzt einen Kabelkeller mit 1,3 m lichte Höhe. Der Zugang erfolgt über zwei Zustiege im Anlagenraum. Diese Zustiege sind mit je einer fix montierten Leiter auszustatten,
— Mittelspannungsschaltanlage, einen Dreiwickler Transformator (Nennleistung von 160kVA) und nachgeschalteten 12p/6p Gleichrichter zur Erzeugung einer Gleichspannung in Höhe von 750 V (Fahrleitungsnennspannung). Die Mittelspannungsanlage besteht aus zwei Schaltanlagen. Eine Schaltanlage kann von Netze Mittelbaden bedient werden und befindet sich vor dem Zähler. Die zweite Schaltanlage kann von CTS / Stadt Kehl bedient werden und befindet sich nach dem Zähler. Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator haben eigene Abgänge.
— Mittelspannungsschaltanlage, einen Dreiwickler Transformator (Nennleistung von 160kVA) und nachgeschalteten 12p/6p Gleichrichter zur Erzeugung einer Gleichspannung in Höhe von 750 V (Fahrleitungsnennspannung). Die Mittelspannungsanlage besteht aus zwei Schaltanlagen. Eine Schaltanlage kann von Netze Mittelbaden bedient werden und befindet sich vor dem Zähler. Die zweite Schaltanlage kann von CTS / Stadt Kehl bedient werden und befindet sich nach dem Zähler. Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator haben eigene Abgänge.
Jede Mittelspannungsschaltanlage ist für eine Bemessungsspannung von 24 kV ausgelegt und hat einen Vakuumleistungsschalter, der für 16 kA Bemessungskurzzeitstrom ausgelegt ist.
— Niederspannungsversorgung, Eigenbedarfstrafo für die Haltestellen „Hochschule" und „Rathaus",
— Telekommunikationsanlage für den Bahnbetrieb,
— Zentrale USV Anlage, witterungsgeschützt im Gleichrichterunterwerk untergebracht,
— Übertragungsnetz für die Fernsteuerung und Fernüberwachung. Zur Überwachung der beiden neuen Versorgungsabschnitte wird die ordnungsgemäße, die ungenügende und die fehlende Fahrleitungsspannung mittels geeigneter Steuerungstechnik an die Zentrale Leitstelle des Betreibers CTS (Compagnie des Transports Strasbourgeois) übermittelt.
— Übertragungsnetz für die Fernsteuerung und Fernüberwachung. Zur Überwachung der beiden neuen Versorgungsabschnitte wird die ordnungsgemäße, die ungenügende und die fehlende Fahrleitungsspannung mittels geeigneter Steuerungstechnik an die Zentrale Leitstelle des Betreibers CTS (Compagnie des Transports Strasbourgeois) übermittelt.
Zum genauen Leistungsumfang wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kehl.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III. 1.3 entsprechend.
2. Über die nachfolgend und in III.1.2 und III.1.3 geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen der Errichtung, Ausstattung und Montage eines Gleichrichterunterwerks, der Niederspannungsversorgung und der Errichtung von Telekommunikationsanlagen, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, hinsichtlich des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes mit Leistungen der Errichtung, Ausstattung und Montage eines Gleichrichterunterwerks, der Niederspannungsversorgung und der Errichtung von Telekommunikationsanlagen, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens, insbesondere der Baumaschinen.
(3) Angabe über die Ausführungen von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Angaben zum jeweiligen Projekt müssen in der Darstellung zu den Referenzen enthalten sein:
— Name des Projektes,
— Kurzbeschreibung,
— Auftraggeber,
— Auskunftsperson beim Auftraggeber,
— Projektlaufzeit einschließlich Anfangs- und Endtermin,
— Baukosten,
— ggf. Angabe des Leistungsanteils innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft,
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen ist nicht gewünscht.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu (3) Mindestreferenz: Von den Bewerbern sind mindestens zwei Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
(a) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichterfertigteilgebäude mit den Maßen 12,00 m x 5,00 m im Grundriss, einer lichten Höhe von 2,80 m inklusive eines Traforaums, eines Gleichrichter- und eines Anlagenraums;
(a) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichterfertigteilgebäude mit den Maßen 12,00 m x 5,00 m im Grundriss, einer lichten Höhe von 2,80 m inklusive eines Traforaums, eines Gleichrichter- und eines Anlagenraums;
(b) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichter-Transformator mit einer Nennleistung von 1250 kvA und einer Frequenz von 50 Hz;
(c) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines Gleichrichterunterwerks mit einem EB-Transformator mit einer Nennleistung von 160 kvA und einer Frequenz von 50 Hz;
(d) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines Gleichrichterunterwerks mit einem Gleichrichter 1350 A einschließlich technischer Ausrüstung;
(e) Eigenerklärung über erbrachte Leistungen der Errichtung eines Gleichrichterunterwerks, in dem eine zentrale USV Anlage witterungsgeschützt für eine Niederspannungsversorgung von 27 kW/30 kvA Ausgleichsleistung untergebracht ist.
Die Mindestreferenzen können durch verschiedene oder durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden. Die Projekte für die Mindestreferenzen müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein (Abnahme des Gleichrichterunterwerks frühestens 01/2012).
Die Mindestreferenzen können durch verschiedene oder durch dasselbe Projekt nachgewiesen werden. Die Projekte für die Mindestreferenzen müssen in den letzten 5 Jahren abgeschlossen worden sein (Abnahme des Gleichrichterunterwerks frühestens 01/2012).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme.
2. Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Baufortschritt, § 16 VOB/B. Näheres enthält der Bauvertrag, der den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt werden wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird
(1) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
(2) Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
(3) Schließlich wird anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) mit den ausgeschriebenen gesamthaft zu vergebenden Leistungen nach dem in Ziffer II.2.4) dargestellten Funktions- und Leistungsumfang unter Berücksichtigung der Anzahl der mittels eines Gleichrichterunterwerks mit Strom versorgten Haltestellen einer Stadt- oder Straßenbahn.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Schließlich wird anhand der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Referenzen (Mindestreferenzen und weitere Referenz) mit den ausgeschriebenen gesamthaft zu vergebenden Leistungen nach dem in Ziffer II.2.4) dargestellten Funktions- und Leistungsumfang unter Berücksichtigung der Anzahl der mittels eines Gleichrichterunterwerks mit Strom versorgten Haltestellen einer Stadt- oder Straßenbahn.
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl werden jeweils nur die drei besten Referenzen (die zwei Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) eines Bewerbers berücksichtigt. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-01-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verkürzung der Planungs- und Bauzeit bei Einhaltung der vorgegebenen und angebotenen Qualitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Gewichtung des Preises: 75 %
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YMZYL5Y🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Dr. Karsten Kayser
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag bereits auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 15 Abs. 4 SektVO.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
3. Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Der AG behält sich vor, die Angebotsfrist im gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern festzulegen ist und allen ausgewählten Bewerbern dieselbe Angebotsfrist einzuräumen, § 15 Abs. 3 SektVO.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYL5Y.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 240-498905 (2017-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ wurde bereits in Betrieb genommen. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „am Läger“, die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule“ und „Rathaus“ sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ wurde bereits in Betrieb genommen. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „am Läger“, die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule“ und „Rathaus“ sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger“, die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule“ und „Rathaus“ sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
Zwischen den Städten Straßburg und Kehl wurde die Verlängerung der Tramlinie D der Straßburger Straßenbahn nach Kehl vereinbart. Der erste Bauabschnitt von Straßburg bis zur Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ ist bereits in Betrieb. Derzeit wird in einem zweiten Bauabschnitt die Linie von der Haltestelle „Kehl-Bahnhof“ bis zur Haltstelle „Kehl-Rathaus“ verlängert. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe zur Errichtung und kompletten Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger“, die Niederspannungsversorgung der neuen Haltestellen „Hochschule“ und „Rathaus“ sowie die Telekommunikationsanlage, welche für den Bahnbetrieb erforderlich ist.
— Errichtung und komplette Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger“, Bodenplatte und Gebäude Mindestmaße Fertigbau 12 m x 5 m, Transformatoren, Schaltanlagen, Gleichrichter, elektrische Technische Ausrüstung Unterwerk, Anschluss der Kabel innerhalb des Unterwerks,
— Errichtung und komplette Ausstattung und Montage des Gleichrichterunterwerks „Am Läger“, Bodenplatte und Gebäude Mindestmaße Fertigbau 12 m x 5 m, Transformatoren, Schaltanlagen, Gleichrichter, elektrische Technische Ausrüstung Unterwerk, Anschluss der Kabel innerhalb des Unterwerks,
— das Unterwerk selbst wird als Betonfertigteil-Modul-Gebäude erstellt und ist gemäß DIN EN 62271-202 zu errichten. Das Gebäude besitzt einen Kabelkeller mit 1,3 m lichte Höhe. Der Zugang erfolgt über zwei Zustiege im Anlagenraum. Diese Zustiege sind mit je einer fix montierten Leiter auszustatten,
— das Unterwerk selbst wird als Betonfertigteil-Modul-Gebäude erstellt und ist gemäß DIN EN 62271-202 zu errichten. Das Gebäude besitzt einen Kabelkeller mit 1,3 m lichte Höhe. Der Zugang erfolgt über zwei Zustiege im Anlagenraum. Diese Zustiege sind mit je einer fix montierten Leiter auszustatten,
— Mittelspannungsschaltanlage, einen Dreiwickler Transformator (Nennleistung von 160kVA) und nachgeschalteten 12p/6p Gleichrichter zur Erzeugung einer Gleichspannung in Höhe von 750 V(Fahrleitungsnennspannung). Die Mittelspannungsanlage besteht aus zwei Schaltanlagen. Eine Schaltanlage kann von Netze Mittelbaden bedient werden und befindet sich vor dem Zähler. Die zweite Schaltanlage kann von CTS / Stadt Kehl bedient werden und befindet sich nach dem Zähler. Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator haben eigene Abgänge.
— Mittelspannungsschaltanlage, einen Dreiwickler Transformator (Nennleistung von 160kVA) und nachgeschalteten 12p/6p Gleichrichter zur Erzeugung einer Gleichspannung in Höhe von 750 V(Fahrleitungsnennspannung). Die Mittelspannungsanlage besteht aus zwei Schaltanlagen. Eine Schaltanlage kann von Netze Mittelbaden bedient werden und befindet sich vor dem Zähler. Die zweite Schaltanlage kann von CTS / Stadt Kehl bedient werden und befindet sich nach dem Zähler. Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator haben eigene Abgänge.
— Niederspannungsversorgung, Eigenbedarfstrafo für die Haltestellen „Hochschule“ und „Rathaus“,
— zentrale USV Anlage, witterungsgeschützt im Gleichrichterunterwerk untergebracht,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-13 📅
Name: Sécheron Hasler GmbH
Postanschrift: Grabenstr. 23
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35582
Land: Deutschland 🇩🇪 Lahn-Dill-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4