Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung und den Qualitätsanforderungen der Vergabeunterlagen entnommen werden (Anlage 1 und 2 der Vertragsunterlagen).