Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung und den Qualitätsanforderungen der Vergabeunterlagen entnommen werden (Anlage 1 und 2 der Vertragsunterlagen). Der Auftraggeber hat zur Vergabe der Leistungen bereits ein ergebnisloses offenes Vergabeverfahren durchgeführt, welches aufgehoben werden musste. Aufgrund des hierdurch entstandenen, von dem Auftraggeber nicht zu vertretenden Zeitverlustes und der unter Ziffer II.2.7) benannten, nach aktueller Erkenntnislage nicht weiter aufschiebbaren voraussichtlichen Leistungsbeginne besteht bei diesem Vergabeverfahren eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV.