Text
1) Der Teilnahmewettbewerb ist wegen der Leistungserweiterung um den Verbund-TicketShop und der Verbund-App wieder geöffnet. Für Bewerber, die bereits einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, reicht es aus, wenn diese die unter Ziffer III.1.3 Nr. 5 und 6 genannten Unterlagen einreichen und im Übrigen auf ihren bereits eingereichten Teilnahmeantrag Bezug nehmen. Neue Bewerber haben bei der unter I.1) genannten Stelle einen vollständigen Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Beschaffung elektronisches Fahrgast-Informations- und Ticketsystem, 18.1.2018, 12:00 Uhr – Nicht öffnen!“. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail,Telefon- und Faxnummer zu benennen.
2) Der Auftraggeber wird diejenigen Bieter, die einen formal und materiell vollständigen Teilnahmeantrag eingereicht haben, dazu auffordern, im Rahmen eines Funktionstests hinsichtlich der Komponente CiBo-System nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, mit ihrer Lösung die Reiseroute der Fahrgäste hinreichend präzise abzubilden. Bei dem Funktionstest handelt es sich um eine erweiterte Eignungsprüfung. Der Auftraggeber wird das Abschneiden der Bewerber im CiBo-Funktionstest bewerten und die bis zu fünf best-platzierten Bewerber zum eigentlichen Verhandlungsverfahren zulassen und zur Abgabe eines indikativen Angebotes auffordern, soweit diese Bewerber im CiBo-Funktionstest eines bestimmte Mindestpunktzahl erreichen. Bewerber, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, werden als ungeeignet von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber gewährt für die Teilnahme an dem Funktionstest eine einmalige Entschädigung, die im Zuschlagsfall mit der Vergütung verrechnet wird. Voraussetzung ist auch hier das Erreichen einer bestimmten Mindestpunktzahl. Nähere Informationen zum Funktionstest, dessen Bewertung sowie der vom Auftraggeber gewährten Entschädigung enthalten die auf der unter Ziffer I.3 genannten Website abrufbaren Vergabeunterlagen. Parallel zu dem Funktionstest wird der Auftraggeber mit den Bietern die Leistungsmerkmale des zu erstellenden Verbund-TicketShops und der Verbund-App verhandeln. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Verhandlungsphase im 2. Quartal 2018 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 3. Quartal 2018 erfolgen.
3) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf der in Ziffer I.3) genannten Website (
http://vergabeverfahren.daisikomm.de/) den bereits vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen, die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest.
4) Der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) (Zweckverband oder Eigenbetrieb EBINFA) erwägt, sich dem Vergabeverfahren anzuschließen und die Leistungen für ihr Zuständigkeitsgebiet aus technischen und wirtschaftlichen Gründen bei dem obsiegenden Bieter zu beschaffen. Wenn und soweit die dazu erforderlichen Gremienbeschlüsse vorliegen, wird der NWL in dem Verfahren als zusätzlicher Auftraggeber auftreten. Um das Gesamtsystem langfristig in ganz NRW zur Anwendung kommen zu lassen, ist der Beitritt weiterer Auftraggeber zum Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen.