Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Behandlung von Restabfällen und Sperrmüll bzw. deren Entsorgung als Gemisch. Vom Leistungsspektrum sind im Einzelnen folgende Leistungen umfasst: — die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in Dessau in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau, — deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage, — die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch — die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie — der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich — aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (insbesondere Weitertransporte).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: Stpfl RM-SP 51/2017
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Behandlung von Restabfällen und Sperrmüll bzw. deren Entsorgung als Gemisch.
Vom Leistungsspektrum sind im Einzelnen folgende Leistungen umfasst:
— die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in Dessau in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau,
— deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage,
— die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
— die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
— der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich
— aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (insbesondere Weitertransporte).
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Behandlung von Restabfällen und Sperrmüll bzw. deren Entsorgung als Gemisch.
Vom Leistungsspektrum sind im Einzelnen folgende Leistungen umfasst:
— die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in Dessau in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau,
— deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage,
— die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
— die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
— der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich
— aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (insbesondere Weitertransporte).
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Postanschrift: Wasserwerkstraße 13
Postleitzahl: 06842
Postort: Dessau-Roßlau
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de🌏
E-Mail: stadtpflege.moritz@dessau-rosslau.de📧
Fax: +49 3402042972 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-25 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 140-287781
ABl. S-Ausgabe: 140
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Behandlung von Restabfällen und Sperrmüll bzw. deren Entsorgung als Gemisch.
Vom Leistungsspektrum sind im Einzelnen folgende Leistungen umfasst:
— die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in Dessau in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau,
— deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage,
— die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
— die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
— der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich
— aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (insbesondere Weitertransporte).
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Restabfall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die vom künftigen Auftragnehmer zu entsorgenden Restabfälle umfassen zum einen die Abfallarten Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, die der Stadt Dessau-Roßlau in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger aus ihrem Gebiet überlassen werden. Hauptsächlich sind darunter also die von den privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als Hausmüll überlassenen Abfälle, die über von der Stadt zugelassene Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern, 240 Litern und 1 100 Litern erfasst werden, zu verstehen. Hausmüll wird im Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau ausschließlich über Pressfahrzeuge eingesammelt und in der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Kochstedter Kreisstraße in die dortige Halle entladen. Die Abfälle sollen dort vom Auftragnehmer zu Zwecken des Transports in die von ihm vorgesehene Behandlungsanlage übernommen werden.
Die vom künftigen Auftragnehmer zu entsorgenden Restabfälle umfassen zum einen die Abfallarten Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, die der Stadt Dessau-Roßlau in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger aus ihrem Gebiet überlassen werden. Hauptsächlich sind darunter also die von den privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als Hausmüll überlassenen Abfälle, die über von der Stadt zugelassene Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern, 240 Litern und 1 100 Litern erfasst werden, zu verstehen. Hausmüll wird im Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau ausschließlich über Pressfahrzeuge eingesammelt und in der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Kochstedter Kreisstraße in die dortige Halle entladen. Die Abfälle sollen dort vom Auftragnehmer zu Zwecken des Transports in die von ihm vorgesehene Behandlungsanlage übernommen werden.
Aufgrund der bisherigen Erfahrung lässt sich nicht ausschließen, dass sich im Hausmüll auch spitze und scharfe Gegenstände befinden (Abfallschlüssel 18 01 01), die z. B. als Spritzen bei Diabetikern im Haushalt anfallen. Die Restabfälle werden dem Auftragnehmer jedoch unter der AVV-Schlüssel-Nr. 20 03 01 übergeben.
Aufgrund der bisherigen Erfahrung lässt sich nicht ausschließen, dass sich im Hausmüll auch spitze und scharfe Gegenstände befinden (Abfallschlüssel 18 01 01), die z. B. als Spritzen bei Diabetikern im Haushalt anfallen. Die Restabfälle werden dem Auftragnehmer jedoch unter der AVV-Schlüssel-Nr. 20 03 01 übergeben.
Außerdem fallen unter die als „Restabfälle“ ausgeschriebenen Abfallmengen damit vermischte Materialien wie Straßenkehricht, Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, Bitumengemische, Dämmmaterial.
Die Stadt plant derzeit die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage, diese soll im Jahr 2018 errichtet werden und voraussichtlich bereits ab dem 4. Quartal in (Probe)Betrieb gehen. Ab dem 4. Quartal 2018, jedenfalls aber ab dem Jahr 2019 wird daher mit daraus anfallendem zusätzlichem Abfall im Sinne von Filtermaterial und Siebüberlauf gerechnet. Zum Leistungsspektrum und zum Begriff des Restabfalls im Sinne der Ausschreibung gehört daher auch die Übernahme und Verwertung des sog. Filtermaterials aus der künftigen Bioabfallbehandlungsanlage (Vergärungsanlage) der Stadt.
Die Stadt plant derzeit die Errichtung einer Bioabfallvergärungsanlage, diese soll im Jahr 2018 errichtet werden und voraussichtlich bereits ab dem 4. Quartal in (Probe)Betrieb gehen. Ab dem 4. Quartal 2018, jedenfalls aber ab dem Jahr 2019 wird daher mit daraus anfallendem zusätzlichem Abfall im Sinne von Filtermaterial und Siebüberlauf gerechnet. Zum Leistungsspektrum und zum Begriff des Restabfalls im Sinne der Ausschreibung gehört daher auch die Übernahme und Verwertung des sog. Filtermaterials aus der künftigen Bioabfallbehandlungsanlage (Vergärungsanlage) der Stadt.
Die vorgenannten Materialien sind mit Ausnahme des Filtermaterials, das gesondert übergeben wird, im Gemisch enthalten. Es wird einmal pro Jahr mit dem Anfall einer Menge von rund 300 Mg Filtermaterial gerechnet, die unmittelbar nach Benachrichtigung durch die Stadt vom Auftragnehmer abzuholen ist.
Die vorgenannten Materialien sind mit Ausnahme des Filtermaterials, das gesondert übergeben wird, im Gemisch enthalten. Es wird einmal pro Jahr mit dem Anfall einer Menge von rund 300 Mg Filtermaterial gerechnet, die unmittelbar nach Benachrichtigung durch die Stadt vom Auftragnehmer abzuholen ist.
Die vom künftigen Auftragnehmer während des Vertragszeitraums voraussichtlich zu entsorgenden Restabfallmengen werden auf 13 100 Mg/a bis zu 15 500 Mg/a eingeschätzt. Die Restabfälle sind vom künftigen Auftragnehmer an der von der Stadt Dessau-Roßlau bestimmten Übergabestelle, der Abfallumladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau (kurz: Umladestation), zu übernehmen, die im Südwesten der Stadt Dessau-Roßlau gelegen und 2005 errichtet worden ist.
Die vom künftigen Auftragnehmer während des Vertragszeitraums voraussichtlich zu entsorgenden Restabfallmengen werden auf 13 100 Mg/a bis zu 15 500 Mg/a eingeschätzt. Die Restabfälle sind vom künftigen Auftragnehmer an der von der Stadt Dessau-Roßlau bestimmten Übergabestelle, der Abfallumladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau (kurz: Umladestation), zu übernehmen, die im Südwesten der Stadt Dessau-Roßlau gelegen und 2005 errichtet worden ist.
Der Transport der Abfälle von dieser Umladestation bis zur Behandlungsanlage ist demgemäß Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung des künftigen Auftragnehmers. Auf dem Gelände der Übernahmestelle ist die problemlose Befahrbarkeit mit vom Auftragnehmer eingesetzten Transportfahrzeugen gewährleistet, soweit diese eine Abmessung von:
Der Transport der Abfälle von dieser Umladestation bis zur Behandlungsanlage ist demgemäß Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung des künftigen Auftragnehmers. Auf dem Gelände der Übernahmestelle ist die problemlose Befahrbarkeit mit vom Auftragnehmer eingesetzten Transportfahrzeugen gewährleistet, soweit diese eine Abmessung von:
18 000 mm Länge,
2 500 mm Breite und
4 000 mm Höhe (im geschlossenen Zustand)
aufweisen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge für die Übernahme der Abfälle müssen daher die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge darf 40 000 kg nicht überschreiten.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Stadt steht nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV) und der Leistungsbeschreibung (Teil II) eine Option zur einseitigen Verlängerung des Vertrages bis zum 31.5.2026 zu.
Beschreibung der Optionen: Siehe oben II.2.7.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung von Sperrmüll
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Begriffe Sperrmüll und Sperrabfall werden im Rahmen der Ausschreibung synonym verwendet.
Darunter werden Abfälle im Sinne des derzeitigen § 2 Absatz 30 der Abfallentsorgungssatzung (AES) der Stadt verstanden. Danach umfasst Sperrmüll bewegliche Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in einem Restabfallbehälter von maximal 120 l gesammelt werden können, diese Restabfallbehälter beschädigen oder das Entleeren erschweren.
Darunter werden Abfälle im Sinne des derzeitigen § 2 Absatz 30 der Abfallentsorgungssatzung (AES) der Stadt verstanden. Danach umfasst Sperrmüll bewegliche Abfälle, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in einem Restabfallbehälter von maximal 120 l gesammelt werden können, diese Restabfallbehälter beschädigen oder das Entleeren erschweren.
Zum Sperrmüll gezählt werden haushaltsübliche Möbel- und Einrichtungsgegenstände insbesondere: Sessel, Sofa, Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Regal, textiler Fußbodenbelag sowie nichttextile PVC-Beläge und Linoleum, Matratze, Camping- und Gartenmöbel und Regentonnen bis 300 Liter Inhalt. Nicht zum Sperrmüll gehören dagegen Abfälle nach § 2 Absätze 6 bis 12, 14 bis 16, 19,20, 23, 25, 27, 28, 32 der Satzung, insbesondere keine Materialien aus Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie Steine, Beton, Ziegel, Türen, Fenster, Parkett, Laminat und Paneele aller Art, Baum- und Strauchschnitt, Aquarien sowie Möbel, die überwiegend aus Glas bestehen, Sanitärkeramik, Badewannen, Duschkabinen und Heizungsanlagen oder Teile davon wie Öltanks oder Ölbehälter, Dachrinnen und Fallrohre, Regentonnen über 300 Liter Inhalt, Schwimmbecken, Fahrzeugwracks oder Fahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Rasenmäher; in Kartons, Säcke oder ähnliche Behältnisse verpackte Abfälle sowie produktionsspezifische Abfälle, unabhängig davon, ob die vorgenannten Materialien bereits genutzt oder eingesetzt worden sind oder nicht.
Zum Sperrmüll gezählt werden haushaltsübliche Möbel- und Einrichtungsgegenstände insbesondere: Sessel, Sofa, Bett, Tisch, Stuhl, Schrank, Regal, textiler Fußbodenbelag sowie nichttextile PVC-Beläge und Linoleum, Matratze, Camping- und Gartenmöbel und Regentonnen bis 300 Liter Inhalt. Nicht zum Sperrmüll gehören dagegen Abfälle nach § 2 Absätze 6 bis 12, 14 bis 16, 19,20, 23, 25, 27, 28, 32 der Satzung, insbesondere keine Materialien aus Bau- oder Renovierungsarbeiten, wie Steine, Beton, Ziegel, Türen, Fenster, Parkett, Laminat und Paneele aller Art, Baum- und Strauchschnitt, Aquarien sowie Möbel, die überwiegend aus Glas bestehen, Sanitärkeramik, Badewannen, Duschkabinen und Heizungsanlagen oder Teile davon wie Öltanks oder Ölbehälter, Dachrinnen und Fallrohre, Regentonnen über 300 Liter Inhalt, Schwimmbecken, Fahrzeugwracks oder Fahrzeugteile, Motorräder, Mopeds, Rasenmäher; in Kartons, Säcke oder ähnliche Behältnisse verpackte Abfälle sowie produktionsspezifische Abfälle, unabhängig davon, ob die vorgenannten Materialien bereits genutzt oder eingesetzt worden sind oder nicht.
Ausgeschrieben wird also die Entsorgung einer Mischfraktion. Nach den bisherigen Erfahrungswerten besteht diese zu 40 % aus Möbeln (außer Möbeln aus Glas und Metall), Holzbauteilen oder Spanplatten und zu ca. 60 % aus Auslegware, Fußbodenbelag, Teppiche und sonstiger Wohnausstattung (z. B. Matratzen, Sprungfedern, Lampen). Die Stadt kann aber keine Garantie für die Zusammensetzung des Materials geben.
Ausgeschrieben wird also die Entsorgung einer Mischfraktion. Nach den bisherigen Erfahrungswerten besteht diese zu 40 % aus Möbeln (außer Möbeln aus Glas und Metall), Holzbauteilen oder Spanplatten und zu ca. 60 % aus Auslegware, Fußbodenbelag, Teppiche und sonstiger Wohnausstattung (z. B. Matratzen, Sprungfedern, Lampen). Die Stadt kann aber keine Garantie für die Zusammensetzung des Materials geben.
Nicht zum Sperrmüll gehören Gegenstände, die von Bau-, Umbau- oder Abbrucharbeiten herrühren wie z. B. Steine, Alt- und Gebrauchtholz, Verpackungen aus Holz, Fenster, Sanitärkeramik, Kraftfahrzeugteile etc.
Der zu übernehmende Sperrmüll i.S. von § 2 Absatz 30 der Abfallentsorgungssatzung ist unsortiert und unberaubt. Das Material ist einfach gebrochen, so wie es beim Verdichten durch das Presswerk eines Sperrmüllsammelfahrzeuges entsteht.
Die ausgeschriebenen Mengen erfassen Sperrmüll aus privaten Haushaltungen. Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen in haushaltsüblicher Art und Menge zählt ebenfalls zum nach dieser Ausschreibung zu übernehmenden, zu transportierenden und zu verwertenden Sperrmüll.
Die ausgeschriebenen Mengen erfassen Sperrmüll aus privaten Haushaltungen. Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen in haushaltsüblicher Art und Menge zählt ebenfalls zum nach dieser Ausschreibung zu übernehmenden, zu transportierenden und zu verwertenden Sperrmüll.
Sperrmüll aus privaten Haushaltungen wird im Stadtgebiet entweder durch Abholung auf Abruf gem. § 28 der Abfallentsorgungssatzung oder durch Selbstanlieferung an der Umladestation erfasst. Die Abholung des Sperrmülls durch die Stadtpflege erfolgt durch Pressfahrzeuge, der so eingesammelte Sperrmüll wird durch den Eigenbetrieb Stadtpflege in der Umladestation in vom Auftragnehmer zu stellende Transportcontainer (s. dazu auch III.3.) entladen.
Sperrmüll aus privaten Haushaltungen wird im Stadtgebiet entweder durch Abholung auf Abruf gem. § 28 der Abfallentsorgungssatzung oder durch Selbstanlieferung an der Umladestation erfasst. Die Abholung des Sperrmülls durch die Stadtpflege erfolgt durch Pressfahrzeuge, der so eingesammelte Sperrmüll wird durch den Eigenbetrieb Stadtpflege in der Umladestation in vom Auftragnehmer zu stellende Transportcontainer (s. dazu auch III.3.) entladen.
Obwohl bei der Erfassung des Sperrmülls durch die Pressfahrzeuge und der Umladung mit dem Umschlagbagger eine gewisse Vorzerkleinerung erreicht wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Maße der zu behandelnden Abfälle bis zu 2 m x 1 m x 0,5 m betragen (Schaumstoffpolster, Matratzen etc.).
Obwohl bei der Erfassung des Sperrmülls durch die Pressfahrzeuge und der Umladung mit dem Umschlagbagger eine gewisse Vorzerkleinerung erreicht wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen die Maße der zu behandelnden Abfälle bis zu 2 m x 1 m x 0,5 m betragen (Schaumstoffpolster, Matratzen etc.).
Den Bietern steht es frei, die Beschaffenheit des Sperrmülls einschließlich der bei der Umladung angewandten Technologie an der Abfallumladestation in Augenschein zu nehmen und ggf. auf seine Kosten Heizwertanalysen anfertigen zu lassen, sofern sie dies für erforderlich halten.
Den Bietern steht es frei, die Beschaffenheit des Sperrmülls einschließlich der bei der Umladung angewandten Technologie an der Abfallumladestation in Augenschein zu nehmen und ggf. auf seine Kosten Heizwertanalysen anfertigen zu lassen, sofern sie dies für erforderlich halten.
Die vom Auftragnehmer während des Vertragszeitraumes voraussichtlich zu entsorgenden Sperrmüllmengen pro Jahr werden auf 2 200 Mg/a bis 2 400 Mg/a eingeschätzt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dessau-Roßlau, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister:
— Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann.
— Es reicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im jeweiligen Teil IV A.1) des Formulars der EEE Zum Nachweis der Eintragung eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (in der Regel wird hierzu das einschlägige Feld mit „ja“ anzukreuzen sein). genügt im ersten Verfahrensschritt mit dem Angebot die Erklärung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft hierüber im jeweiligen Teil IV A.1) des Formulars der EEE.
— Es reicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im jeweiligen Teil IV A.1) des Formulars der EEE Zum Nachweis der Eintragung eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (in der Regel wird hierzu das einschlägige Feld mit „ja“ anzukreuzen sein). genügt im ersten Verfahrensschritt mit dem Angebot die Erklärung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft hierüber im jeweiligen Teil IV A.1) des Formulars der EEE.
— Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
b) Falls der Auftragnehmer nur als Vermittler/Makler tätig wird: Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen des § 53 KrWG:
— Wird der Bieter nur als Vermittler oder Makler für die Entsorgung der Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Mit dem Angebot genügen Erklärungen hierzu in Teil IV. A. 2) der EEE.
— Wird der Bieter nur als Vermittler oder Makler für die Entsorgung der Abfälle tätig, müssen für die Befähigung zur Berufsausübung zusätzlich die Voraussetzungen des § 53 KrWG vorliegen. Mit dem Angebot genügen Erklärungen hierzu in Teil IV. A. 2) der EEE.
— Vom Bieter, der in die engere Auswahl kommt, wird die Vergabestelle eine Kopie der Anzeige nach § 53 Absatz 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern – auch diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
— Vom Bieter, der in die engere Auswahl kommt, wird die Vergabestelle eine Kopie der Anzeige nach § 53 Absatz 1 KrWG oder – soweit einschlägig – der Erlaubnis nach § 54 KrWG gesondert abfordern – auch diese ist also nur auf Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2014, 2015, 2016):
Hierzu sind Erklärungen des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) zum Gesamtumsatz in Teil IV B. 1a) und 2a) der EEE erforderlich, aber auch ausreichend.
b) Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste Leistungsspektrum (Behandlung von Restabfall bei Los 1 bzw. von Sperrmüll bei Los 2 und bei Abgabe eines Nebenangebots bezogen auf die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen bzw. vergleichbaren Abfällen), in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2014, 2015, 2016)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste Leistungsspektrum (Behandlung von Restabfall bei Los 1 bzw. von Sperrmüll bei Los 2 und bei Abgabe eines Nebenangebots bezogen auf die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen bzw. vergleichbaren Abfällen), in den letzten 3 Geschäftsjahren (grds. 2014, 2015, 2016)
Hierzu sind Erklärungen zum spezifischen Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) in Teil IV B. 1a) und 2a) der EEE erforderlich, aber auch ausreichend.
c) Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne von Ziffer VII Bewerbungsbedingungen (Teil I):
— Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Ziffer VI dieser Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Ziffer VI dieser Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen.
— Hierzu genügt mit dem Angebot die Erklärung in Teil IV B. 5) der EEE.
— Auf Aufforderung der Vergabestelle ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Auf Aufforderung der Vergabestelle ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen.
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von:
— Sach- und Personenschäden 4 000 000 EUR je Schadensfall
— Vermögensschäden 100 000 EUR je Schadensfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016: Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im Rahmen vergleichbarer Aufträge (Behandlung von Restabfällen (bei Los 1) bzw. Sperrmüll (bei Los 2) sowie (bei Abgabe eines Nebenangebots) für die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen:
a) Referenzen aus den Jahren 2014, 2015 und 2016: Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im Rahmen vergleichbarer Aufträge (Behandlung von Restabfällen (bei Los 1) bzw. Sperrmüll (bei Los 2) sowie (bei Abgabe eines Nebenangebots) für die Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen oder vergleichbaren Abfällen:
— Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2) verfügen. Seine Fähigkeit zur Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen im Sinne des Nebenangebotes wird angenommen, wenn er Referenzen für die Behandlung gemischter Siedlungsabfälle vorgewiesen hat. Jeweils bleibt dem Bieter unbenommen nachzuweisen, dass er über Erfahrung in der Behandlung vergleichbarer Abfälle verfügt, wenn z. B. Sperrmüll und Restabfall in demselben Verfahren verwertet werden.
— Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2) verfügen. Seine Fähigkeit zur Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen im Sinne des Nebenangebotes wird angenommen, wenn er Referenzen für die Behandlung gemischter Siedlungsabfälle vorgewiesen hat. Jeweils bleibt dem Bieter unbenommen nachzuweisen, dass er über Erfahrung in der Behandlung vergleichbarer Abfälle verfügt, wenn z. B. Sperrmüll und Restabfall in demselben Verfahren verwertet werden.
— Zu den Referenzen genügt mit dem Angebot die Erklärung in Teil IV C. 1b) der EEE je Los.
— Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Angebotes damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort angegebenen Empfängern der jeweiligen Leistungen nach deren Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
b) Beschreibung der technischen Ausrüstung:
— Der Bieter muss grundsätzlich zu Beginn der Auftragserfüllung über genehmigte Anlagen für die Verwertung/Behandlung der vom Angebot erfassten Abfälle verfügen bzw. darauf über die Bindung dritter Unternehmen einen Zugriff haben.
Über die hierzu erforderliche technische Ausrüstung genügt mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Teil IV C. 9) der EEE unter Angabe:
— der für die Transporte von der Umladestation zur ersten Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge, Kapazität).
— der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einschließlich Betreiber, Standort/Adresse und Behandlungsverfahren.
— mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse und Behandlungsverfahren.
— mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse und Behandlungsverfahren.
— Sollten die Felder der EEE für die Eintragung der diesbezüglichen Angaben nicht genügen, können diese auf einem gesonderten Blatt ergänzt werden.
— Zusätzlich ist bzw. sind die Behandlungs- bzw. Vorbehandlungsanlage(n) auch im Angebotsvordruck (Teil III) einzutragen.
— Der Bieter erklärt sich mit Abgabe des Angebots einverstanden, dass die Vergabestelle die vorgesehene(n) Abfallbehandlungsanlage(n) vor Ort im Rahmen der Angebotsauswertung in Augenschein nimmt.
c) Erst auf ausdrückliche Aufforderung der Vergabestelle hat der Bieter ergänzend folgende Angaben zu machen und Erklärungen einzureichen:
— Vorlage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zu den für die Behandlung benannte(n) Anlage(n) in Fotokopie.
— Genauere Benennung der weiteren Entsorgungswege für den bei der maßgeblichen Behandlung anfallenden Output und die Rückstände der benannten Behandlungsanlagen sowie Darlegungen zu deren rechtskonformer Entsorgung.
Mindeststandards: Die Behandlungsanlagen müssen genehmigt und zum 1.1.2018 in Dauerbetrieb sein.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Quelle: OJS 2017/S 140-287781 (2017-07-20)
Ergänzende Angaben (2017-07-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Behandlung von Restabfällen und Sperrmüll bzw. deren Entsorgung als Gemisch.
Vom Leistungsspektrum sind im Einzelnen folgende Leistungen umfasst:
— die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in Dessau in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau,
— deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage,
— die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch,
— die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie,
— der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich,
— aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (insbesondere Weitertransporte).
Ausgeschrieben werden die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung/Behandlung von Restabfällen und Sperrmüll bzw. deren Entsorgung als Gemisch.
Vom Leistungsspektrum sind im Einzelnen folgende Leistungen umfasst:
— die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in Dessau in der Kochstedter Kreisstraße im Stadtteil Dessau,
— deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage,
— die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch,
— die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie,
— der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich,
— aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (insbesondere Weitertransporte).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die losweise Vergabe erwies sich als wirtschaftlicher als die Gesamtvergabe nach dem Nebenangebot.
Eine genaue Angabe des Auftragswertes unter Ziffer V.2.4 war ausnahmsweise nach § 39 Absatz 6 Nr. 2, 3 und 4 VgV zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb nicht zulässig. Unter Heranziehung der Gewichtungsmengen an Abfall ließen sich hier ansonsten aus dem Gesamtwert des jeweiligen Auftrages je Los die gebotenen Preise ableiten. Die Kenntnis dieser Preise für Konkurrenten würde jedoch für den jeweils erfolgreichen Bieter in ähnlich gelagerten Vergabeverfahren, die derzeit durchgeführt werden, eine nicht hinnehmbare Benachteiligung bedeuten, da andere Mitbewerber dann in Kenntnis seiner Kosten ihre Angebote danach ausrichten könnten. Zugleich würde dadurch das öffentliche Interesse an einem unbeeinflussten Wettbewerb beeinträchtigt.
Die losweise Vergabe erwies sich als wirtschaftlicher als die Gesamtvergabe nach dem Nebenangebot.
Eine genaue Angabe des Auftragswertes unter Ziffer V.2.4 war ausnahmsweise nach § 39 Absatz 6 Nr. 2, 3 und 4 VgV zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb nicht zulässig. Unter Heranziehung der Gewichtungsmengen an Abfall ließen sich hier ansonsten aus dem Gesamtwert des jeweiligen Auftrages je Los die gebotenen Preise ableiten. Die Kenntnis dieser Preise für Konkurrenten würde jedoch für den jeweils erfolgreichen Bieter in ähnlich gelagerten Vergabeverfahren, die derzeit durchgeführt werden, eine nicht hinnehmbare Benachteiligung bedeuten, da andere Mitbewerber dann in Kenntnis seiner Kosten ihre Angebote danach ausrichten könnten. Zugleich würde dadurch das öffentliche Interesse an einem unbeeinflussten Wettbewerb beeinträchtigt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— die Behandlung/Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch,
— die weitergehende Verwertung und/oder Beseitigung aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie,
— der dabei entstehenden Behandlungsprodukte einschließlich,
Aufgrund der bisherigen Erfahrung lässt sich nicht ausschließen, dass sich im Hausmüll auch spitze und scharfe Gegenstände befinden (Abfallschlüssel 18 01 01), die z. B. als Spritzen bei Diabetikern im Haushalt anfallen. Die Restabfälle werden dem Auftragnehmer jedoch unter der AVV-Schlüssel-Nr. 20 03 01 übergeben. Außerdem fallen unter die als „Restabfälle“ ausgeschriebenen Abfallmengen damit vermischte Materialien wie Straßenkehricht, Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, Bitumengemische, Dämmmaterial.
Aufgrund der bisherigen Erfahrung lässt sich nicht ausschließen, dass sich im Hausmüll auch spitze und scharfe Gegenstände befinden (Abfallschlüssel 18 01 01), die z. B. als Spritzen bei Diabetikern im Haushalt anfallen. Die Restabfälle werden dem Auftragnehmer jedoch unter der AVV-Schlüssel-Nr. 20 03 01 übergeben. Außerdem fallen unter die als „Restabfälle“ ausgeschriebenen Abfallmengen damit vermischte Materialien wie Straßenkehricht, Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung, Bitumengemische, Dämmmaterial.
2 500 mm Breite und 4 000 mm Höhe (im geschlossenen Zustand) aufweisen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge für die Übernahme der Abfälle müssen daher die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge darf 40 000 kg nicht überschreiten.
2 500 mm Breite und 4 000 mm Höhe (im geschlossenen Zustand) aufweisen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Fahrzeuge für die Übernahme der Abfälle müssen daher die vorgenannten Bedingungen erfüllen. Das zulässige Gesamtgewicht dieser Fahrzeuge darf 40 000 kg nicht überschreiten.
Beschreibung der Optionen:
Der Stadt steht nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages (Teil IV) und der Leistungsbeschreibung (Teil II) eine Option zur einseitigen Verlängerung des Vertrages bis zum 31.5.2026 zu.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dessau-Roßlau
DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Für Abfallentsorgung zuständiger Eigenbetrieb der Stadt
Referenz Zusätzliche Informationen
Die losweise Vergabe erwies sich als wirtschaftlicher als die Gesamtvergabe nach dem Nebenangebot.
Eine genaue Angabe des Auftragswertes unter Ziffer V.2.4 war ausnahmsweise nach § 39 Absatz 6 Nr. 2, 3 und 4 VgV zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb nicht zulässig. Unter Heranziehung der Gewichtungsmengen an Abfall ließen sich hier ansonsten aus dem Gesamtwert des jeweiligen Auftrages je Los die gebotenen Preise ableiten. Die Kenntnis dieser Preise für Konkurrenten würde jedoch für den jeweils erfolgreichen Bieter in ähnlich gelagerten Vergabeverfahren, die derzeit durchgeführt werden, eine nicht hinnehmbare Benachteiligung bedeuten, da andere Mitbewerber dann in Kenntnis seiner Kosten ihre Angebote danach ausrichten könnten. Zugleich würde dadurch das öffentliche Interesse an einem unbeeinflussten Wettbewerb beeinträchtigt.
Eine genaue Angabe des Auftragswertes unter Ziffer V.2.4 war ausnahmsweise nach § 39 Absatz 6 Nr. 2, 3 und 4 VgV zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem öffentlichen Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb nicht zulässig. Unter Heranziehung der Gewichtungsmengen an Abfall ließen sich hier ansonsten aus dem Gesamtwert des jeweiligen Auftrages je Los die gebotenen Preise ableiten. Die Kenntnis dieser Preise für Konkurrenten würde jedoch für den jeweils erfolgreichen Bieter in ähnlich gelagerten Vergabeverfahren, die derzeit durchgeführt werden, eine nicht hinnehmbare Benachteiligung bedeuten, da andere Mitbewerber dann in Kenntnis seiner Kosten ihre Angebote danach ausrichten könnten. Zugleich würde dadurch das öffentliche Interesse an einem unbeeinflussten Wettbewerb beeinträchtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Halle
Postort: Halle an der Saale
Quelle: OJS 2017/S 243-506959 (2017-12-14)