Vergabeverfahren Unterhalts- und Glasreinigung

Gemeinde Grünwald

Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, nichttextilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung (Unterhaltsreinigung, Lose 1-2); Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen, Fassadenflächen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung (Glasreinigung, Los 3); Sonderreinigung in allen Losen nach Anforderung; zu Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-13 Auftragsbekanntmachung
2017-04-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Grünwald
Postanschrift: Rathausstraße 3
Postleitzahl: 82031
Postort: Grünwald
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-gruenwald.de 🌏
E-Mail: jana.kautz@gemeinde-gruenwald.de 📧
Fax: +49 89-64162-4220 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 012-018718
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Eine Objektbesichtigung ist an einem vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Termin im Zeitraum 1. Februar – 2.2.2017 möglich (abschließende Festlegung durch den Auftraggeber). Interessenten müssen die Personen, die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie an der Besichtigung teilnehmen möchten. Den so angemeldeten Interessenten werden das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die in diesem Zeitraum nicht teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters und können insbesondere keine Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers oder Ansprüchen des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, nichttextilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung (Unterhaltsreinigung, Lose 1-2); Reinigung und Pflege von Glas- und Rahmenflächen, Fassadenflächen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung (Glasreinigung, Los 3); Sonderreinigung in allen Losen nach Anforderung; zu Einzelheiten vgl. Vergabeunterlagen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 1
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung ca. 23 896,40 m² (vgl. Vergabeunterlagen), Stellung eines Objektleiters, Vorarbeiters sowie optional weitere Sonderreinigung (auf Anforderung, unverbindl. Schätzung insges. 50 Stunden/Jahr, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Menge oder Umfang: Vgl. Beschreibung, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 2
Kurze Beschreibung:
Unterhaltsreinigung ca. 29 220,98 m² (vgl. Vergabeunterlagen), Stellung eines Objektleiters, Vorarbeiters sowie optional weitere Sonderreinigung (auf Anforderung, unverbindl. Schätzung insges. 50 Stunden/Jahr, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung Los 3
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung ca. 21 053,79 m² (vgl. Vergabeunterlagen), Stellung eines Objektleiters oder Vorarbeiters sowie Sonderreinigung (auf Anforderung, unverbindl. Schätzung insges. 15 Stunden/Jahr, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand).
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird; der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.6.2022; insbes. bei Verzögerung der Vergabe Verschiebung der Vertragslaufzeit möglich.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 045-2.20/3-2017
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Gebäude in der Gemeinde Grünwald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
aa) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen sein Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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(1) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
(2) § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,
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(3) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
(4) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(5) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
(6) § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
(7) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
(8) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
(9) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
(10) den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
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bb) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt zudem, dass
(1) sein Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
(2) sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen seines Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich sein Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügt der Bieter diesen dem Angebot bei,
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(3) sein Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
(4) sein Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
(5) sein Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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(6) sein Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
(7) sein Unternehmen zu keinem Zeitpunkt versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich
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beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(8) sein Unternehmen keinen Verstoß gegen die Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Aufenthaltsgesetzes, des Mindestlohngesetzes und des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes begangen hat, insbesondere in eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde.
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cc) Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt weiterhin, dass
(1) er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
(2) er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
(3) er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung),
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(4) er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert ist/sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt, und zwar mindestens in
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folgender Höhe:
(a) Personenschäden bis mind. 5 000 000 EUR,
(b) Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden bis mind. 1 000 000 EUR,
(c) Bearbeitungsschäden bis mind. 1 000 000 EUR,
(d) Schlüsselverlust bis mind. 150 000 EUR.
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a) – (d) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss.
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(5) er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem Berufs oder Handelsregister eingetragen ist, und zwar unter der Nummer _____ bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort): _____ und
(6) er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/Dritten/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll oder durch Know-How-Transfer o. ä. wesentlich zur Eignung beiträgt (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.2) und Ziff. III.2.3) zu machende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2013-2015 (netto) und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2013).
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— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/Dritten/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll oder durch Know-How-Transfer o. ä. wesentlich zur Eignung beiträgt (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.3) zu machende Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von einer oder mehreren Referenzen aus den letzten 3 Jahren für die Unterhalts- und Glasreinigung, die mit dieser Vergabe nach Art (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten oder ähnliche Einrichtungen) und Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind (Angabe von Referenzauftraggeber,Jahresumsatz mit dem Auftrag, Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung (Kalenderdaten), Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit, Angabe, falls Leistung nicht vollständig selbst, sondern von Nachunternehmer oder ARGE-Partner erbracht wurde, Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Tel-Nr. und E-Mail). Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen
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mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Auftraggebern ohne gesonderte Zustimmung des Bieters einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen.
— Name des/der Geschäftsführer(s), Anzahl der in dem ausführenden Betrieb im Bereich Unterhalts- und Glasreinigung tätigen und hierfür ausgebildeten Fachkräfte (z. B. Gebäudereinigermeister oder Gesellen des Gebäudereinigerhandwerks) sowie Angabe der zuständigen Niederlassung für die Erfüllung des Auftrags, Name, Qualifikation/Ausbildung und Erfahrung des vorgesehenen Objektleiters, insbesondere mit Projekten von gleicher Art und gleichem Umfang (einzelne Projekte namentlich benennen mit Auftraggeber, Jahresumsatz, Zeitraum,
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Beschreibung der Leistung und Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber mit Telefon-Nr. und E-Mail).
— Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft, welche Personen die technische Leitung des Bieters bzw. der zuständigen Niederlassung wahrnehmen, welche besondere Ausrüstung der Bieter einsetzt (z. B. Einsatz von Geräten, Maschinen u. ä. Hilfsmitteln, mit Hersteller und Typbezeichnung) und welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei dem Bieter bzw. der zuständigen
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Niederlassung eingesetzt werden.
— Folgende Erklärung des Bieter/der Bietergemeinschaft (mit entsprechend ergänzten Angaben):
„Ich/Wir erkläre(n): Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir nachfolgend Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n). Auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers im Zeitraum zwischen dem Ablauf der Angebotsfrist und dem Ablauf der Bindefrist werde(n) ich/wir unverzüglich die Unternehmen benennen, deren Fähigkeiten ich mich/wir uns im Auftragsfall bedienen werde(n), die Verpflichtungserklärung(en) dazu vorlegen, dass mir/ uns die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen (auf Anforderung auf einem
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Formular des Auftraggebers), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen mir/uns und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/ oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und für Nachunternehmer auf Anforderung Nachweise zur Eignung entsprechend denen, die in diesen
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Vergabeunterlagen gefordert sind, beibringen.“ Im nachfolgenden Feld sind Leistungsbereich anzugeben sowie eine Beschreibung der Teilleistung und der Name des Nachunternehmers anzugeben.
— Für diese Angaben sind die Formblätter in den Vergabeunterlagen zu verwenden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bieter Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben.
— Die Erklärung zu Nachunternehmern/verbundenen Unternehmens ist bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot auf Aufforderung der Vergabestelle vor der abschließenden Wertung einzureichen.
— Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen Nachunternehmer/Dritten/ein verbundenes Unternehmen, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll oder durch Know-How-Transfer o. ä. wesentlich zur Eignung beiträgt (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für Nachunternehmer auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
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— Vgl. auch nach Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) zu machende Angaben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vergütung ist 21 Tage nach Zugang der vollständigen Rechnung zur Zahlung fällig; im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung und ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter genannt wird.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jana Kautz
Internetadresse: www.gemeinde-gruenwald.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
URL der Dokumente: http://www.gemeinde-gruenwald.de/Startseite/Ausschreibung/K205.htm 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 045-2.20/3-2017

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89/2176-2411 📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB verwiesen sowie insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 012-018718 (2017-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 083-162194
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 012-018718
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 439 510,92 💰
585 080,36 💰
326 930,99 💰
462 007,30 💰
43 801,80 💰
89 031,82 💰

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-18 📅
Name: Dussmann Service Deutschland GmbH, Zweigniederlassung Südbayern
Postanschrift: Lehrer-Wirth-Str. 4
Postort: München
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: SGS Facility Management GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lena-Christ-Straße 50
Postort: Planegg
Postleitzahl: 82152
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristablauf für einen Nachprüfungsantrag ist 15 Tage nach Zurückweisung einer Rüge. Für Rügen von Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen gilt während des gesamten Vergabeverfahrens zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Unverzüglichkeitserfordernis, grundsätzlich ist danach eine Rüge je nach Umständen binnen einem bis spätestens drei Tagen einzureichen) eine Höchstfrist von 14 Tagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter. Der Auftrag wird 15 Tage (10 Tage bei elektronischer Versendung) nach Vorabinformation gemäß § 134 GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahren binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, höchstens aber binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2017/S 083-162194 (2017-04-26)