Vergabeverfahren zur Übernahme und Entsorgung von heizwertreichen Abfällen aus der MBA Südniedersachsen vom 31.05.2018 bis 29.06.2018

Abfallzweckverband Südniedersachsen

Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 5.214 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben.
Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 31.5.2018 bis 29.6.2018 (22 Arbeitstage) der Haupt-Entsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren pro Tag abgefahren werden müssen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-06 Auftragsbekanntmachung
2017-12-14 Ergänzende Angaben
2017-12-15 Ergänzende Angaben
2018-03-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 5.214 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben. Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 31.5.2018 bis 29.6.2018 (22 Arbeitstage) der Haupt-Entsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren pro Tag abgefahren werden müssen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallzweckverband Südniedersachsen
Postanschrift: Auf dem Mittelberge 1
Postleitzahl: 37133
Postort: Friedland
Kontakt
Internetadresse: http://www.as-nds.de 🌏
E-Mail: vergabe@as-nds.de 📧
Fax: +49 55049379329 📠
URL der Dokumente: https://www.as-nds.de/ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-08 📅
Datum des Beginns: 2018-05-31 📅
Datum des Endes: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 236-490245
ABl. S-Ausgabe: 236
Zusätzliche Informationen
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der AG vor, einseitig eine Leistung bereits bis zu drei Tage vor oder nach dem o.a. Leistungszeitraum zu fordern. Der AN ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Leistungsaufnahme zugehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 5.214 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben.
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Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 31.5.2018 bis 29.6.2018 (22 Arbeitstage) der Haupt-Entsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren pro Tag abgefahren werden müssen.
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Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis donnerstags 5 Touren täglich sowie freitags 4 Touren).
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, ggf. Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von 5 Touren (montags bis donnerstags) bzw. 4 Touren täglich (freitags) heizwertreicher Abfälle. Dies entspricht einer prognostizierten Gesamtmenge von ca. 2.310 Mg im Zeitraum vom 31.5.2018 bis zum 29.6.2018.
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In der Regel wird ein Größtkorn von 300 mm eingehalten. Im Einzelfall sind jedoch längere Abfallbestandteile möglich. Wünscht der Bieter eine zusätzliche Nachzerkleinerung auf 80 mm, kann er dies in seinem Angebot angeben. Die Nachzerkleinerung ruft einen zusätzlichen Kostenaufwand i.H.v. 9 EUR/Mg (netto) beim Auftraggeber hervor, der im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird. Der zu erwartende Heizwert der Abfälle liegt bei ca. 10.000 bis 14.000 kJ/kg.
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Die Anzahl der Touren hängt vor allem vom Gewicht der heizwertreichen Fraktion und somit von dem Zerkleinerungsgrad der Abfälle ab. Bei einer Nachzerkleinerung der Abfälle auf 80 mm wiegt eine Zuladung durchschnittlich 21 Mg. Werden die Abfälle nur vorzerkleinert und weisen somit eine Größe von in der Regel bis zu 300 mm auf, beträgt das Gewicht der Zuladung 22 Mg. Für die Abschätzung der Gesamtmenge wurde ein Gewicht der Zuladung von 22 Mg unterstellt.
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Zusätzliche Informationen:
Da sich der Revisionszeitraum des EBKW verschieben kann, behält sich der AG vor, einseitig eine Leistung bereits bis zu drei Tage vor oder nach dem o.a. Leistungszeitraum zu fordern. Der AN ist in diesem Fall zur Leistung in dem angepassten Leistungszeitraum verpflichtet. Die Forderung des Auftraggebers muss dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Leistungsaufnahme zugehen.
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Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis freitags 3 Touren täglich).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Übernahme, ggf. Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von montags bis freitags 3 Touren täglich heizwertreicher Abfälle. Dies entspricht einer Gesamtmenge von ca. 1.452 Mg im Zeitraum vom 31.5.2018 bis zum 29.6.2018.
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übergabe der Abfälle: MBA Südniedersachsen, Auf dem Mittelberge 1, 37133 Friedland Deiderode.
Im Übrigen wird ein Ort für die Leistungserbringung nicht vorgegeben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen,
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche,
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
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Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
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Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. §48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist, § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1VgV),
— Nachweis (nicht älter als sechs Monate) über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind), § 48 Abs. 8 Satz 4 VgV,
Steuern und Abgaben. Die Pflicht zur Vorlage besteht nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist (§ 48 Abs. 8 Satz 4VgV),
— Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Behörde des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV),
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— Bescheinigung der zuständigen Behörde über Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 48 Abs. 5 VgV),
— Benennung der noch nicht im Angebot konkret angegebenen Unterauftragnehmer,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind mit der Angebotsabgabe folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben / Nachweise für alle Lose gefordert):
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers i. S. d. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV sowie des Umsatzes bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Entsorgung heizwertreicher Abfälle), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem andern Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
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— Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn bezüglich der Entsorgungsanlage(n) einschließlich eventuell erforderlicher Flächen für die Zwischenlagerung Sachversicherungen und Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden sowie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen vorzuhalten, §45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
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Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall muss nachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszüge i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage von Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV),
— Nachweis des Abschlusses der entsprechenden Sachversicherungen und Versicherungen gegen Feuer- und Wasserschäden sowie eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind folgende Angaben und Nachweise, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung, vorzulegen (soweitnachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Darstellung von Referenzen über die für die angebotene besondere Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (ggf. Umladung, Zwischenlagerung, Behandlung, Verwertung, Beseitigung und Transport heizwertreicher Abfälle) wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen des Auftragnehmers mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Sofern der Bieter noch nicht oder über nicht hinreichende Referenzen im Bereich der abfallwirtschaftlichen Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Er kann auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten dann die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind, es sei denn, die Fachkunde ergibt sich aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
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— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb in Bezug auf die konkret angebotene Umsetzung des zu vergebenden Entsorgungsauftrags (ggf. Umladen, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten, Beseitigen der heizwertreichen Abfälle – AVV 19 12 10) oder entsprechende Einzelnachweise der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ein evtl. ausgestelltes Zertifikat kann in Kopie eingereicht werden,
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— Eigenerklärung oder Fremderklärungen (Nutzungsnachweise in Form einer verbindlichen Zusage), die die tatsächliche Verfügbarkeit der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) mit den angebotenen freien Kapazitäten für die Vertragslaufzeit belegen.
Hinweise:
Ein Bieter kann sich der Fähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 47 Abs. 1 VgV). In diesem Fall mussnachgewiesen werden, dass ihm die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen (verbundene Unternehmer/Unterauftragnehmer) zur Verfügung stehen, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorgelegt wird.
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Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von dem Bieter erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen (soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind die Angaben/Nachweise für alle Lose gefordert):
— Nähere Angaben zu den Entsorgungswegen und Entsorgungsanlagen. Der AG behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung (z.B. Auszüge in Kopie) zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem ggf. eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme der entsprechenden Entsorgungsleistung vorzulegen,
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— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnummer),
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ferner sind folgende folgende Bedingungen zu beachten:
— Es sind Mindestanforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 NTVergG als Formular im Anhang des Angebotsschreibens enthalten),
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— Die für den Transport eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens die EURO-Norm 6 erfüllen. Dies muss der Bieter im Angebotsschreiben zusichern.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Friedland.
Zusätzliche Informationen: Es sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rybarczyk
Dokumente URL: https://www.as-nds.de/ausschreibungen/index.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Bezüglich Ziffer II.1.6) wird darauf hingewiesen, dass ein Angebot für ein Los oder für mehrere Lose oder auch für die Gesamtheit aller Lose abgegeben werden kann,
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z.B. Verpflichtungserklärung),
— Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird,
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— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise dereinzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen,
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— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
* Angebotsschreiben mit Anlagen,
* Leistungsbeschreibung,
* Besondere Vertragsbedingungen,
* Urkalkulation (in verschlossenem Umschlag).
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
— Die Vergabeunterlagen können online über die unter I.3) genannten Internetadresse abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt,
— Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich per Fax oder E-Mail an die unter I.1) genannten Kontaktstellen zu richten. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen unter.
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Freiwillig registrierte Unternehmen erhalten eine Mitteilung per E-Mail, sobald eine Bieterinformation eingestellt wurde. Interessierte Unternehmen können sich unter vergabe@as-nds.de freiwillig registrieren, um automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren informiert zu werden. Werden Änderungen an den Vergabeunterlagen, beispielsweise aufgrund von Bieteranfragen, vorgenommen, werden diese unter der oben genannten URL (Rubrik „Ausschreibung“) eingestellt. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig informieren, ob die Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob der Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen / Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekmammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.thml 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Gesetz vom 30.10.2017(BGBl. I S. 3618) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar, sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 236-490245 (2017-12-06)
Ergänzende Angaben (2017-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 5 214 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben. Die Leistung wird aufgrund der Regelrevision vom 31.5.2018 bis 29.6.2018 (22 Arbeitstage) der Haupt-Entsorgungsanlage benötigt, mit deren Betreiber der Auftraggeber bereits vertraglich verbunden ist. Der Leistungszeitraum kann um +/- 3 Tage abweichen. Die geschätzte Tagesmenge beträgt 237 Mg. Die geschätzte Gesamtmenge je Los kann bis zu +/- 10 % abweichen. Der AG geht davon aus, dass die heizwertreichen Abfälle montags bis donnerstags mit 11 und freitags mit 10 Fuhren pro Tag abgefahren werden müssen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 242-504077
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 236-490245
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Es können Rabatte für das jeweilige Los für den Fall angeboten werden, dass der Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhält. Die Rabatte dürfen nur die Synergieeffekte durch die gemeinsame Leistungserbringung widerspiegeln und müssen sich aus der Urkalkulation ergeben. Für nähere Informationen siehe Bieterinformation Nr. 1
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Übernahme, ggf. die Zwischenlagerung, der Transport und die Entsorgung von ca. 5 214 Mg heizwertreiche Abfälle (AVV 19 12 10) aus kommunaler Sammlung, die bei der mechanisch-biologischen Behandlung in der MBA Südniedersachsen nach Abtrennung einer heizwertarmen, nach biologischer Behandlung deponiefähigen Fraktion sowie nach Abtrennung weiterer, anderweitig verwertbarer Fraktionen verbleiben.
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Quelle: OJS 2017/S 242-504077 (2017-12-14)
Ergänzende Angaben (2017-12-15)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507538
ABl. S-Ausgabe: 243
Quelle: OJS 2017/S 243-507538 (2017-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 047-103699
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis donnerstags 5 Touren täglich sowie freitags 4 Touren)
Kurze Beschreibung:
In der Regel wird ein Größtkorn von 300 mm eingehalten. Im Einzelfall sind jedoch längere Abfallbestandteile möglich. Wünscht der Bieter eine zusätzliche Nachzerkleinerung auf 80 mm, kann er dies in seinem Angebot angeben. Die Nachzerkleinerung ruft einen zusätzlichen Kostenaufwand i.H.v. 9 EUR/Mg (netto) beim Auftraggeber hervor, der im Rahmen der Zuschlagskriterien berücksichtigt wird. Der zu erwartende Heizwert der Abfälle liegt bei ca. 10 000 bis 14 000 kJ/kg.
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Die Anzahl der Touren hängt vor allem vom Gewicht der heizwertreichen Fraktion und somit von dem Zerkleinerungsgrad der Abfälle ab. Bei einer Nachzerkleinerung der Abfälle auf 80 mm wiegt eine Zuladung durchschnittlich 21 Mg. Werden die Abfälle nur vor zerkleinert und weisen somit eine Größe von in der Regel bis zu 300 mm auf, beträgt das Gewicht der Zuladung 22 Mg. Für die Abschätzung der Gesamtmenge wurde ein Gewicht der Zuladung von 22 Mg unterstellt.
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Bezeichnung des Loses: Übernahme heizwertreicher Abfälle an der MBA Südniedersachsen (montags bis freitags 3 Touren täglich)
Kurze Beschreibung:
Übernahme, ggf. Zwischenlagerung, Transport und Entsorgung von montags bis freitags 3 Touren täglich heizwertreicher Abfälle. Dies entspricht einer Gesamtmenge von ca.
1 452 Mg im Zeitraum vom 31.5.2018 bis zum 29.6.2018.
1.452 Mg im Zeitraum vom 31.05.2018 bis zum 29.6.2018.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-02 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 0,01 EUR und unter V.2.4 als Auftragswert ebenfalls 0,01 EUR eingetragen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragserteilung endet nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2018/S 047-103699 (2018-03-06)