Beschreibung der Beschaffung
Das Dezernat Technische Schiffssicherheit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS, bis 2016: Zentralstelle Schiffuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK)) ist für die technische Untersuchung und Eichung von Binnenschiffen zuständig. Die Untersuchungen werden von Prüfern vor Ort auf den Binnenschiffen durchgeführt und durch entsprechende Dokumente bestätigt. In der zentralen Dienststelle in Mainz erfolgt die Planung der Untersuchungen, die Verwaltung der Schiffsdaten, die Erstellung der endgültigen Dokumente und die Rechnungsstellung. Für diese Prozesse wird seit dem Jahr 2000 ein Fachverfahren eingesetzt. Aufgrund geänderter technischer Randbedingungen und neuer funktionaler Anforderungen wird die Neuentwicklung des Systems angestrebt.
Ziel der Ausschreibung ist die Neuentwicklung, die optionale Pflege sowie die optionale Weiterentwicklung des Fachverfahrens durch einen Auftragnehmer.
Die benötigte Leistung soll im Rahmen der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Die Ausschreibung umfasst die Teile:
— Neuentwicklung des Fachverfahrens auf der Basis eines bereits erstellten Lastenheftes inkl.,
— umfassender Dokumentation,
— Installation in einer IT-Mehrsystemlandschaft,
— Datenmigration aus dem Altsystem,
— Vorbereitung und Durchführung von Schulung,
— optionale Pflege des Fachverfahrens (inkl. Anpassungen),
— optionale Weiterentwicklung des Fachverfahrens.
Für die Neuentwicklung und die optionale Pflege des Fachverfahrens soll mit einem Auftragnehmer ein EVB-IT Erstellungsvertrag geschlossen werden. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann vom Auftraggeber nach der Grundlaufzeit optional um jeweils 1 Jahr bis zu einer maximalen Gesamtvertragsdauer von 10 Jahren verlängert werden.
Zusätzlich soll ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung für weitere Entwicklungs-/ Erweiterungsleistungen des Fachverfahrens mit dem gleichen Auftragnehmer geschlossen werden. Die Grundlaufzeit des Rahmenvertrages soll 1 Jahr betragen. Der Rahmenvertrag verlängert sich nach der Grundlaufzeit um jeweils 1 Jahr, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Die maximale Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages beträgt 4 Jahre. Das Volumen des Rahmenvertrages wird auf ca. 375 Personentage pro Jahr geschätzt.