Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 7b – EBO-Leistungen im Raum Karlsruhe – sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Es sind zwei Lose vorgesehen. Der Leistungsumfang in E-Traktion beträgt im Zielzustand insgesamt voraussichtlich rund 4 500 000. Zugkilometer pro Jahr, davon im Los 1 voraussichtlich rund 3 500 000. Zugkilometer und im Los 2 voraussichtlich rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2022 vorgesehen, die Vertragslaufzeit beträgt 12 Jahre. Die Vergabe erfolgt als Bruttovertrag. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge vorzusehen. Das Land Baden-Württemberg bietet in beiden Losen verschiedene Finanzierungsmodelle (Modell 1: Klassisches Modell; Modell 2: Baden-Württemberg-Modell) an, bei allen Modellen schließt der Auftraggeber mit den obsiegenden Bietern den Verkehrsvertrag ab. Beim BW-Modell tritt die SFBW als weiterer Auftraggeber auf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 7b – EBO-Leistungen im Raum Karlsruhe – sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Es sind zwei Lose vorgesehen. Der Leistungsumfang in E-Traktion beträgt im Zielzustand insgesamt voraussichtlich rund 4 500 000. Zugkilometer pro Jahr, davon im Los 1 voraussichtlich rund 3 500 000. Zugkilometer und im Los 2 voraussichtlich rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2022 vorgesehen, die Vertragslaufzeit beträgt 12 Jahre. Die Vergabe erfolgt als Bruttovertrag. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge vorzusehen. Das Land Baden-Württemberg bietet in beiden Losen verschiedene Finanzierungsmodelle (Modell 1: Klassisches Modell; Modell 2: Baden-Württemberg-Modell) an, bei allen Modellen schließt der Auftraggeber mit den obsiegenden Bietern den Verkehrsvertrag ab. Beim BW-Modell tritt die SFBW als weiterer Auftraggeber auf.
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 7b – EBO-Leistungen im Raum Karlsruhe – sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Es sind zwei Lose vorgesehen. Der Leistungsumfang in E-Traktion beträgt im Zielzustand insgesamt voraussichtlich rund 4 500 000. Zugkilometer pro Jahr, davon im Los 1 voraussichtlich rund 3 500 000. Zugkilometer und im Los 2 voraussichtlich rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme ist im Dezember 2022 vorgesehen, die Vertragslaufzeit beträgt 12 Jahre. Die Vergabe erfolgt als Bruttovertrag. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge vorzusehen. Das Land Baden-Württemberg bietet in beiden Losen verschiedene Finanzierungsmodelle (Modell 1: Klassisches Modell; Modell 2: Baden-Württemberg-Modell) an, bei allen Modellen schließt der Auftraggeber mit den obsiegenden Bietern den Verkehrsvertrag ab. Beim BW-Modell tritt die SFBW als weiterer Auftraggeber auf.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de🌏
E-Mail: georg.keitel@vm.bwl.de📧
Telefon: +49 7112315730📞
URL der Dokumente: https://www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren🌏
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 7 EBO Raum Karlsruhe – 9.5.2018 – 11.00 Uhr - Nicht öffnen“. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise brauchen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt zu werden, die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
3. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
4. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2018 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im ersten Quartal 2019 erfolgen.
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
6. Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass sie auf der in Ziffer I.3) genannten Website eine Teilnahmebroschüre mit näheren Informationen zu dem Verfahren zur Verfügung stellt. Darüber hinaus werden die Auftraggeber voraussichtlich noch vor Ende der Teilnahmefrist erste Entwürfe eines Teils der Vergabeunterlagen (z. B. Fahrplantabellen) zur Verfügung stellen. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV.
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 7 EBO Raum Karlsruhe – 9.5.2018 – 11.00 Uhr - Nicht öffnen“. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise brauchen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt zu werden, die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
3. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
4. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2018 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im ersten Quartal 2019 erfolgen.
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
6. Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass sie auf der in Ziffer I.3) genannten Website eine Teilnahmebroschüre mit näheren Informationen zu dem Verfahren zur Verfügung stellt. Darüber hinaus werden die Auftraggeber voraussichtlich noch vor Ende der Teilnahmefrist erste Entwürfe eines Teils der Vergabeunterlagen (z. B. Fahrplantabellen) zur Verfügung stellen. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Betriebsleistungen im Los 1 umfassen im Zielzustand rund 3500 000 Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Karlsruhe Hbf – Bretten – Eppingen – Heilbronn Hbf, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Achern – (Kehl), Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Eutingen – Bondorf – Herrenberg, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach. Für die Leistungen in E-Traktion sind zwingend Neufahrzeuge vorzusehen. Für Los 1 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 55 cm auszulegen. Ebenso müssen die Fahrzeuge steilstreckentauglich sein. Die Leistungen werden ab Dezember 2022 für eine Laufzeit von 12 Jahren als Bruttovertrag vergeben.
Die Betriebsleistungen im Los 1 umfassen im Zielzustand rund 3500 000 Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Karlsruhe Hbf – Bretten – Eppingen – Heilbronn Hbf, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Achern – (Kehl), Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Eutingen – Bondorf – Herrenberg, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach. Für die Leistungen in E-Traktion sind zwingend Neufahrzeuge vorzusehen. Für Los 1 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 55 cm auszulegen. Ebenso müssen die Fahrzeuge steilstreckentauglich sein. Die Leistungen werden ab Dezember 2022 für eine Laufzeit von 12 Jahren als Bruttovertrag vergeben.
Das Land Baden-Württemberg bietet verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließt der Auftraggeber mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag.
Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die SFBW als Auftraggeberin auf. Die Vergabeunterlagen des Verhandlungsverfahrens enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an die Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg AöR (SFBW) weiter. Die SFBW verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die SFBW mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die SFBW als Auftraggeberin auf. Die Vergabeunterlagen des Verhandlungsverfahrens enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen.
Nähere Informationen werden für den Teilnahmewettbewerb in einer Teilnahmebroschüre auf der unter I.3) genannten Website zur Verfügung gestellt.
Die Betriebsleistungen umfassen im Los 2 insgesamt rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr im Zielzustand auf der Strecke Karlsruhe Hbf – Bruchsal – Heidelberg Hbf – Mannheim Hbf. Für die Leistungen in E-Traktion sind zwingend Neufahrzeuge vorzusehen. Für Los 2 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 76 cm auszulegen. Die Leistungen werden für eine Laufzeit von 12 Jahren als Bruttovertrag vergeben. Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2022 vorgesehen.
Die Betriebsleistungen umfassen im Los 2 insgesamt rund 1 000 000 Zugkilometer pro Jahr im Zielzustand auf der Strecke Karlsruhe Hbf – Bruchsal – Heidelberg Hbf – Mannheim Hbf. Für die Leistungen in E-Traktion sind zwingend Neufahrzeuge vorzusehen. Für Los 2 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 76 cm auszulegen. Die Leistungen werden für eine Laufzeit von 12 Jahren als Bruttovertrag vergeben. Die Inbetriebnahme ist für Dezember 2022 vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe II.2.4)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen…
… im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
… Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Herstellers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds.
Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht der letzten 2 Kalender- oder Wirtschaftsjahre, aus dem auch die Eigentum und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die Jahre 2015 und 2016 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll;
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen;
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner;
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit Leistungen im Schienenpersonenverkehr, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind;
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken;
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen;
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, eingesetzte Fahrzeuge).
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG nachweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx
Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 7 EBO Raum Karlsruhe – 9.5.2018 – 11.00 Uhr - Nicht öffnen“. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise brauchen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt zu werden, die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
2. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.3) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Netz 7 EBO Raum Karlsruhe – 9.5.2018 – 11.00 Uhr - Nicht öffnen“. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise brauchen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt zu werden, die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
3. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
3. Die Auftraggeber behalten sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere können die Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, können sie den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behalten sich die Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor.
4. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2018 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im ersten Quartal 2019 erfolgen.
4. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2018 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im ersten Quartal 2019 erfolgen.
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
6. Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass sie auf der in Ziffer I.3) genannten Website eine Teilnahmebroschüre mit näheren Informationen zu dem Verfahren zur Verfügung stellt. Darüber hinaus werden die Auftraggeber voraussichtlich noch vor Ende der Teilnahmefrist erste Entwürfe eines Teils der Vergabeunterlagen (z. B. Fahrplantabellen) zur Verfügung stellen. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV.
6. Die Auftraggeber werden den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass sie auf der in Ziffer I.3) genannten Website eine Teilnahmebroschüre mit näheren Informationen zu dem Verfahren zur Verfügung stellt. Darüber hinaus werden die Auftraggeber voraussichtlich noch vor Ende der Teilnahmefrist erste Entwürfe eines Teils der Vergabeunterlagen (z. B. Fahrplantabellen) zur Verfügung stellen. Da die Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführen, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei den Auftraggebern zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei den Auftraggebern zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2) bei den Auftraggebern zu rügen.
Quelle: OJS 2017/S 247-519239 (2017-12-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 7b – EBO-Leistungen im Raum Karlsruhe – sowie die Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Der Leistungsumfang in E-Traktion beträgt im Zielzustand insgesamt rund 4,5 Mio. Zugkilometer pro Jahr, davon im Los 1 rund 3,5 Mio. Zugkilometer und im Los 2 rund 1 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022, die Vertragslaufzeit beträgt 13 Jahre. Die Vergabe erfolgt als Bruttovertrag. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge vorzusehen. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Fahrzeugfinanzierung (BW-Modell).
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 7b – EBO-Leistungen im Raum Karlsruhe – sowie die Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. Der Leistungsumfang in E-Traktion beträgt im Zielzustand insgesamt rund 4,5 Mio. Zugkilometer pro Jahr, davon im Los 1 rund 3,5 Mio. Zugkilometer und im Los 2 rund 1 Mio. Zugkilometer pro Jahr. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022, die Vertragslaufzeit beträgt 13 Jahre. Die Vergabe erfolgt als Bruttovertrag. Es sind ausschließlich Neufahrzeuge vorzusehen. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Fahrzeugfinanzierung (BW-Modell).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Eintragungen unter II.1.7), V.2.2) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betriebsleistungen im Los 1 umfassen im Zielzustand rund 3,5 Mio Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Karlsruhe Hbf – Bretten – Eppingen – Heilbronn Hbf, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Achern – (Kehl), Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Eutingen – Bondorf – Herrenberg, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach. Für die Leistungen in E-Traktion werden Neufahrzeuge eingesetzt. Für Los 1 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 55 cm ausgelegt und steilstreckentauglich. Die Leistungen werden ab Dezember 2022 für eine Laufzeit von 13 Jahren als Bruttovertrag vergeben. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Fahrzeugfinanzierung (BW-Modell).
Die Betriebsleistungen im Los 1 umfassen im Zielzustand rund 3,5 Mio Zugkilometer pro Jahr auf den Strecken Karlsruhe Hbf – Bretten – Eppingen – Heilbronn Hbf, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Achern – (Kehl), Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach – Freudenstadt – Eutingen – Bondorf – Herrenberg, Karlsruhe Hbf – Rastatt – Forbach. Für die Leistungen in E-Traktion werden Neufahrzeuge eingesetzt. Für Los 1 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 55 cm ausgelegt und steilstreckentauglich. Die Leistungen werden ab Dezember 2022 für eine Laufzeit von 13 Jahren als Bruttovertrag vergeben. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Fahrzeugfinanzierung (BW-Modell).
Die Betriebsleistungen umfassen im Los 2 insgesamt rund 1 Mio. Zugkilometer pro Jahr im Zielzustand auf der Strecke Karlsruhe Hbf – Bruchsal – Heidelberg Hbf – Mannheim Hbf. Für die Leistungen in E-Traktion werden Neufahrzeuge eingesetzt. Für Los 2 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 76 cm ausgelegt. Die Leistungen werden ab Dezember 2022 für eine Laufzeit von 13 Jahren als Bruttovertrag vergeben. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Fahrzeugfinanzierung (BW-Modell)
Die Betriebsleistungen umfassen im Los 2 insgesamt rund 1 Mio. Zugkilometer pro Jahr im Zielzustand auf der Strecke Karlsruhe Hbf – Bruchsal – Heidelberg Hbf – Mannheim Hbf. Für die Leistungen in E-Traktion werden Neufahrzeuge eingesetzt. Für Los 2 sind die Fahrzeuge auf eine Einstiegshöhe von 76 cm ausgelegt. Die Leistungen werden ab Dezember 2022 für eine Laufzeit von 13 Jahren als Bruttovertrag vergeben. Es erfolgt eine Unterstützung bei der Fahrzeugfinanzierung (BW-Modell)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-10 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Am Victoria-Turm 2
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68163
Land: Deutschland 🇩🇪 Baden-Württemberg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2019/S 222-545172 (2019-11-14)