Verkleben und Verfugen der Scheiben an den U-Bahnfahrzeugen der Baureihe H

Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts

Verkleben und Verfugen der Scheiben an den U-Bahnfahrzeugen der Baureihe H.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Referenznummer: FEM-SE1/8323-17
Kurze Beschreibung: Verkleben und Verfugen der Scheiben an den U-Bahnfahrzeugen der Baureihe H.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Eisenbahnen und anderen Ausrüstungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe / Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de 🌏
E-Mail: einkauf.1@bvg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bvg.de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-06 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 194-399099
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Werterhaltende Maßnahmen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Verkleben und Verfugen von Fahrzeugscheiben.
Dauer: 23 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optionszeitraum 24 Monate.
Bezeichnung des Loses: Maßnahme F96 & Fristenstufe „30 Tsd. gefahrene km“
Losnummer: 2

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs u. a. folgende Unterlagen/Angaben einzureichen
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachweis der Zertifizierung nach DIN 6701 Klasse A1,
— Handelsregisterauszug.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige
Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung
beizufügen!
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Offen.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Berlin AVG) sowie die Frauenförderverordnung (FFV) in der jeweils geltenden Fassung sind zwingend einzuhalten.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Herrmann
Internetadresse: www.bvg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe 🌏
Dokumente URL: www.bvg.de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏
URL der Dokumente: www.bvg.de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen des § 1,7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in
Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der
Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Der Antrag ist außerdem unzulässig, soweit
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Unterlagen genannten
Frist zur Bewerbung bzw. den in den Vergabeunterlagen genannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden. Unzulässig ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB auch dann, wenn
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 194-399099 (2017-10-06)