Text
Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei der Angebotsabgabe bereits bekannt sind, haben
mit ihrem Angebot folgende Erklärungen nach dem TVgG-NRW vorzulegen:
— Erklärung/Vereinbarung Tariftreue/Mindestlohn bzw. Erklärung/Vereinbarung Tariftreue/Mindestlohn zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer gem. § 4 TVgG – NRW;
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen;
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.