Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung des übernommenen und transportierten kommunalen PPK. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden: — Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN). — Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-25.
Auftragsbekanntmachung (2017-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung des übernommenen und transportierten kommunalen PPK. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN).
— Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung des übernommenen und transportierten kommunalen PPK. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN).
— Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH
Postanschrift: Zur Deponie 1
Postleitzahl: 03149
Postort: Forst (Lausitz)
Kontakt
Internetadresse: http://www.agns.de🌏
E-Mail: n.genzmann@agns.de📧
Fax: +49 35695904-20 📠
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-27 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 142-292430
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der AGNS teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung des übernommenen und transportierten kommunalen PPK. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Vermarktung und Verwertung des übernommenen und transportierten kommunalen PPK. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
— Stellung der Übergabestelle, Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an der Übergabestelle sowie Übergabe der systempflichtigen Mengen an die Systembetreiber (Abholung durch die Systembetreiber an der Übergabestelle des AN).
— Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen (inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage).
Die Leistung umfasst die Übernahme der durch die AGNS eingesammelten PPK-Mengen an einer Übergabestelle, welche durch den Auftragnehmer zu stellen ist. Die Übergabestelle muss sich auf Grund der Transportleistung durch die AGNS innerhalb von 30 km zur Betriebsstätte der AGNS befinden. Basis der Entfernungsberechnung ist die kürzeste Stecke zwischen AGNS und Übergabestelle nach dem Kartendienst Google Maps. Weiterhin umfasst die Leistung die Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen.
Die Leistung umfasst die Übernahme der durch die AGNS eingesammelten PPK-Mengen an einer Übergabestelle, welche durch den Auftragnehmer zu stellen ist. Die Übergabestelle muss sich auf Grund der Transportleistung durch die AGNS innerhalb von 30 km zur Betriebsstätte der AGNS befinden. Basis der Entfernungsberechnung ist die kürzeste Stecke zwischen AGNS und Übergabestelle nach dem Kartendienst Google Maps. Weiterhin umfasst die Leistung die Vermarktung und Verwertung der kommunalen PPK-Mengen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Leistungszeitraum ist der 1.1.2018 bis 31.12.2021, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.6.2019 zum 31.12.2019 bzw. bis zum 30.6.2020 zum 31.12.2020 durch die AGNS schriftlich gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §42 Abs.1 VgV i.V.m. §§123,124 GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/Mitgliedsder BG/NAN kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/Mitglieds der BG/NAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine wesentliche Anforderung beider Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hatund dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationenzu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblichbeeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied derBG/NAN seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 29 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),§129b des StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland), §89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs.2 Nr. 2 des StGB zu begehen, §261 des StGB (Geldwäsche,Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), §263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftatgegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaftenoder in deren Auftrag verwaltet werden, §264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegenden Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den EuropäischenGemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, §299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechungim geschäftlichen Verkehr), §108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §42 Abs.1 VgV i.V.m. §§123,124 GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/Mitgliedsder BG/NAN kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/Mitglieds der BG/NAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine wesentliche Anforderung beider Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hatund dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist,die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationenzu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblichbeeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied derBG/NAN seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 29 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen),§129b des StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland), §89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs.2 Nr. 2 des StGB zu begehen, §261 des StGB (Geldwäsche,Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), §263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftatgegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaftenoder in deren Auftrag verwaltet werden, §264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegenden Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den EuropäischenGemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, §299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechungim geschäftlichen Verkehr), §108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete)
Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallkasse
Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die besonderen Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere im Teil III – Leistungsbeschreibung) näher beschrieben.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz).
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater der AGNS teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entfernung der Übergabestelle vom Betriebsstandort des Auftraggebers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.