Zum Schutz der Vertraulichkeit der besonders sensiblen Informationen im Zusammenhang mit den zu beschaffenden Versorgungsversicherungsleistungen werden die Vergabeunterlagen nur nach Anforderung beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat hierzu eine E-Mail mit dem Nachweis/der Erklärung, dass er als Versicherungsmakler tätig und zugelassen ist, an den Aufraggeber zu senden.