Mit diesem Verfahren schafft die MPG e. V., die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen, durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenversicherungsmaklervertrag ausgeschrieben, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag mit rahmenvertraglich definierten Inhalten und einer Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pensionsregelung für öffentliche Bedienstete
Referenznummer: 08047624
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Verfahren schafft die MPG e. V., die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen, durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenversicherungsmaklervertrag ausgeschrieben, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag mit rahmenvertraglich definierten Inhalten und einer Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Mit diesem Verfahren schafft die MPG e. V., die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen, durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenversicherungsmaklervertrag ausgeschrieben, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag mit rahmenvertraglich definierten Inhalten und einer Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Zum Schutz der Vertraulichkeit der besonders sensiblen Informationen im Zusammenhang mit den zu beschaffenden Versorgungsversicherungsleistungen werden die Vergabeunterlagen nur nach Anforderung beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat hierzu eine E-Mail mit dem Nachweis/der Erklärung, dass er als Versicherungsmakler tätig und zugelassen ist, an den Aufraggeber zu senden.
Zum Schutz der Vertraulichkeit der besonders sensiblen Informationen im Zusammenhang mit den zu beschaffenden Versorgungsversicherungsleistungen werden die Vergabeunterlagen nur nach Anforderung beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat hierzu eine E-Mail mit dem Nachweis/der Erklärung, dass er als Versicherungsmakler tätig und zugelassen ist, an den Aufraggeber zu senden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Verfahren schafft die MPG e .V. die Voraussetzung für ihre assoziierte Einrichtung (Max Planck Institute Foundation Luxembourg), eine inhaltlich definierte Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung vergaberechtskonform beschaffen zu können. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Max Planck Institute Foundation Luxembourg garantierten Zahlungen und Zusagen, durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Der Gruppenversicherungsvertrag wird von der rechtlich selbständigen Einrichtung in Luxemburg abgeschlossen werden. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenversicherungsmaklervertrag ausgeschrieben, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag mit rahmenvertraglich definierten Inhalten und einer Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Mit diesem Verfahren schafft die MPG e .V. die Voraussetzung für ihre assoziierte Einrichtung (Max Planck Institute Foundation Luxembourg), eine inhaltlich definierte Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung vergaberechtskonform beschaffen zu können. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Max Planck Institute Foundation Luxembourg garantierten Zahlungen und Zusagen, durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Der Gruppenversicherungsvertrag wird von der rechtlich selbständigen Einrichtung in Luxemburg abgeschlossen werden. Zu diesem Zweck wird ein Rahmenversicherungsmaklervertrag ausgeschrieben, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen entsprechenden Gruppenversicherungsvertrag mit rahmenvertraglich definierten Inhalten und einer Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Der Versicherungsmakler hat hierzu:
— für das bereits entwickelte Versorgungskonzept gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Versorgungsordnung für die leitenden Mitarbeiter auf der Grundlage einer Marktanalyse entsprechende Angebote einzuholen,
— das aus seiner Sicht wirtschaftlichste Angebot im Wettbewerb zu präsentieren
— und zugleich die inhaltliche und fachliche Prüfung des von ihm konzipierten oder vorgeschlagenen Gruppenversicherungsvertrages auf vollständige Erfüllung der vorgegebenen Versorgungsordnung zu leisten und hierfür zu haften.
Darüber hinaus hat der Versicherungsmakler dabei die vorausgesetzte finale Zertifizierungsfähigkeit des von ihm vorgeschlagenen Gruppenversicherungsvertrages bei der (Inspection générale de la Sécurité sociale) IGSS sicherzustellen.
Dieser Wettbewerb richtet sich daher ausschließlich an von Versicherungen unabhängige Versicherungsmakler oder diesen vergleichbar (kurz: „Versicherungsmakler“ oder „Makler“).
Vertragsbeginn des Rahmenversicherungsmaklervertrags ist mit Zuschlagserteilung.
Zusätzliche Informationen:
Zum Schutz der Vertraulichkeit der besonders sensiblen Informationen im Zusammenhang mit den zu beschaffenden Versorgungsversicherungsleistungen werden die Vergabeunterlagen nur nach Anforderung beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat hierzu eine E-Mail mit dem Nachweis/der Erklärung, dass er als Versicherungsmakler tätig und zugelassen ist, an den Aufraggeber zu senden.
Zum Schutz der Vertraulichkeit der besonders sensiblen Informationen im Zusammenhang mit den zu beschaffenden Versorgungsversicherungsleistungen werden die Vergabeunterlagen nur nach Anforderung beim Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Bewerber hat hierzu eine E-Mail mit dem Nachweis/der Erklärung, dass er als Versicherungsmakler tätig und zugelassen ist, an den Aufraggeber zu senden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, München und Luxemburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf mind./max. 3 begrenzt. Auswahl erfolgt unter allen Bewerbern, die sämtliche Ausschlusskriterien/Mindestanforderungen erfüllen:
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
— Angaben zum Unternehmen,
— Vorlage eines aktuellen Berufs-/Vermittlerregisterauszug, Erlaubnis nach §34d GewO,
— Umsatzangaben der letzten 3 Geschäftsjahre a) Gesamtjahresumsatz des Unternehmens; b) spezif. Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Versorgungsversicherungsleistungen/betriebliche Altersvorsorge“,
— Darstellung (3 DIN A4 Seiten) zu bestehenden Qualitätssicherungsmaßnahmen,
— mind. 3 geeignete Referenzen (Mindestanforderung) über die Konzeption und/oder Vermittlung von Versorgungsversicherungsleistungen im Bereich betr. Altersvorsorge
vgl. Vergabeunterlagen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Versicherungsmakler hat den Nachweis §34 d Gewerbeordnung oder gleichwertig zu erbringen.
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Laufzeit der Vereinbarung ist abhängig von der Laufzeit des zu vermittelnden Gruppenversicherungsvertrags.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Abweichend von der grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungsrunde behält sich der Auftraggeber jedoch ausdrücklich die Möglichkeit vor, den Auftrag gemäß § 17 Abs. 1 VgV auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Abweichend von der grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungsrunde behält sich der Auftraggeber jedoch ausdrücklich die Möglichkeit vor, den Auftrag gemäß § 17 Abs. 1 VgV auf der Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern -
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 170-349253 (2017-09-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit diesem Verfahren schafft die MPG, die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg. Zu diesem Zweck beabsichtigt der AG einen Rahmenversicherungsmaklervertrag mit einem Versicherungsmakler zu schließen, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen inhaltlich definierten Gruppenversicherungsvertrag für die Max Planck Institute Foundation Luxembourg als rechtsfähige Trägerin des Luxemburger Instituts mit Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Mit diesem Verfahren schafft die MPG, die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg. Zu diesem Zweck beabsichtigt der AG einen Rahmenversicherungsmaklervertrag mit einem Versicherungsmakler zu schließen, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen inhaltlich definierten Gruppenversicherungsvertrag für die Max Planck Institute Foundation Luxembourg als rechtsfähige Trägerin des Luxemburger Instituts mit Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Gesamtwert des Auftrags: 10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Versicherungsmakler- und -agenturdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Mit diesem Verfahren schafft die MPG, die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg.
Mit diesem Verfahren schafft die MPG, die Voraussetzung, um eine Versicherungslösung zur Realisierung eines Versorgungskonzepts im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch die Max Planck Institute Foundation Luxembourg beschaffbar zu machen. Gegenstand des Versorgungskonzeptes ist, die im Rahmen der betrieblichen Versorgungsordnung gegenüber leitenden Mitarbeitern der Luxemburger Einrichtung garantierten Zahlungen und Zusagen durch den Abschluss eines Gruppenversicherungsvertrages zu erfüllen. Vertragspartner für den Gruppenversicherungsvertrag wird somit die rechtlich selbständige Einrichtung in Luxemburg.
Zu diesem Zweck beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenversicherungsmaklervertrag (im Folgenden auch „Vertrag“ oder „RV“) mit einem Versicherungsmakler zu schließen, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen inhaltlich definierten Gruppenversicherungsvertrag für die Max Planck Institute Foundation Luxembourg (im Folgenden auch „Luxemburger Stiftung“) als rechtsfähige Trägerin des Luxemburger Instituts (im Folgenden auch: „MPI Luxemburg“) mit Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Zu diesem Zweck beabsichtigt der Auftraggeber einen Rahmenversicherungsmaklervertrag (im Folgenden auch „Vertrag“ oder „RV“) mit einem Versicherungsmakler zu schließen, auf dessen Grundlage der Versicherungsmakler einen inhaltlich definierten Gruppenversicherungsvertrag für die Max Planck Institute Foundation Luxembourg (im Folgenden auch „Luxemburger Stiftung“) als rechtsfähige Trägerin des Luxemburger Instituts (im Folgenden auch: „MPI Luxemburg“) mit Rückwirkung zum 1.1.2016 vermittelt.
Die Versorgungszusagen sind in der vorliegenden und für den Wettbewerb vorgegebenen betrieblichen Versorgungsordnung der Luxemburger Stiftung (nachfolgend „Versorgungsordnung“) beschrieben und diese Versorgungsordnung soll Grundlage für die zu beschaffenden Versicherungsleistungen sein. Die vollständige Erfüllung der Versorgungsordnung durch den Versicherungsschutz ist durch den Versicherungsmakler sicherzustellen.
Die Versorgungszusagen sind in der vorliegenden und für den Wettbewerb vorgegebenen betrieblichen Versorgungsordnung der Luxemburger Stiftung (nachfolgend „Versorgungsordnung“) beschrieben und diese Versorgungsordnung soll Grundlage für die zu beschaffenden Versicherungsleistungen sein. Die vollständige Erfüllung der Versorgungsordnung durch den Versicherungsschutz ist durch den Versicherungsmakler sicherzustellen.
Bei der Rentenzusage handelt es sich um eine entgeltabhängige Gesamtversorgungszusage mit Anrechnung der von anderen Versorgungsträgern erworbenen Renten und sonstigen Versorgungsleistungen. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf eine Hinterbliebenen- und Invalidenversorgung, deren Höhe sich aus der Rentenzusage ergibt. Schließlich soll ein Mitarbeiterbeitragsplan nach den Vorgaben des Luxemburger Steuerrechts angeboten werden. Die Zusagen unterliegen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach den Vorschriften des luxemburgischen Betriebsrentengesetzes vom 8.6.1999 (BRG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Bei der Rentenzusage handelt es sich um eine entgeltabhängige Gesamtversorgungszusage mit Anrechnung der von anderen Versorgungsträgern erworbenen Renten und sonstigen Versorgungsleistungen. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf eine Hinterbliebenen- und Invalidenversorgung, deren Höhe sich aus der Rentenzusage ergibt. Schließlich soll ein Mitarbeiterbeitragsplan nach den Vorgaben des Luxemburger Steuerrechts angeboten werden. Die Zusagen unterliegen der vorgelagerten Pauschalbesteuerung nach den Vorschriften des luxemburgischen Betriebsrentengesetzes vom 8.6.1999 (BRG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Der Versicherungsmakler hat:
— das aus seiner Sicht wirtschaftlichste Angebot im Wettbewerb zu präsentieren,
— und zugleich die inhaltliche und fachliche Prüfung des von ihm konzipierten oder vorgeschlagenen Gruppenversicherungsvertrages auf vollständige Erfüllung der vorgegebenen Versorgungsordnung zu leisten und hierfür zu haften. Darüber hinaus hat der Versicherungsmakler dabei die vorausgesetzte finale Zertifizierungsfähigkeit des von ihm vorgeschlagenen Gruppenversicherungsvertrages bei der (Inspection générale de la Sécurité sociale) IGSS sicherzustellen.
— und zugleich die inhaltliche und fachliche Prüfung des von ihm konzipierten oder vorgeschlagenen Gruppenversicherungsvertrages auf vollständige Erfüllung der vorgegebenen Versorgungsordnung zu leisten und hierfür zu haften. Darüber hinaus hat der Versicherungsmakler dabei die vorausgesetzte finale Zertifizierungsfähigkeit des von ihm vorgeschlagenen Gruppenversicherungsvertrages bei der (Inspection générale de la Sécurité sociale) IGSS sicherzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München
Luxemburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-18 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2018/S 005-007296 (2018-01-05)