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(11) Bestehendes europäisches Netzwerk durch Schwestergesellschaften, Niederlassungen oder unternehmenseigenen Dachorganisationen, wie zum Beispiel Unternehmensverein; nicht ausreichend ist die Zusammenarbeit mit Korrespondenz-Unternehmen ohne körperschaftsrechtliche Verbindung. Im Netzwerk müssen folgende Länder aktiv vertreten sein: Deutschland, Großbritannien, Norwegen, Frankreich, Spanien, Dänemark, Schweden, Niederlande
Jede der Gesellschaften des Netzwerks muss eigenständig in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen.