Versorgung der Versicherten der KKH mit Badewannenliftern, Gehwagen und Rollatoren

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs.1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Badewannenliftern (Hilfsmittelpositionsnummer 04.40.01.0), Gehwagen (Hilfsmittelpositionsnummer 10.46.02.1) und Rollatoren (Hilfsmittelpositionsnummer 10.50.04.1) und in Form von Pauschalen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-11 Auftragsbekanntmachung
2018-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Hilfsmittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs.1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Badewannenliftern (Hilfsmittelpositionsnummer 04.40.01.0), Gehwagen (Hilfsmittelpositionsnummer 10.46.02.1) und Rollatoren (Hilfsmittelpositionsnummer 10.50.04.1) und in Form von Pauschalen. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinische Hilfsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Fax: +49 511/28022779 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E31886435 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-14 📅
Datum des Beginns: 2018-05-03 📅
Datum des Endes: 2022-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 240-497771
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs.1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Badewannenliftern (Hilfsmittelpositionsnummer 04.40.01.0), Gehwagen (Hilfsmittelpositionsnummer 10.46.02.1) und Rollatoren (Hilfsmittelpositionsnummer 10.50.04.1) und in Form von Pauschalen.
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Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Mustervertrag.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein - Hamburg.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen - Bremen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Berlin.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sachsen-Anhalt.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Sachsen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Thüringen.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen I.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen II.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Nordrhein-Westfalen III.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Saarland.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Rheinland-Pfalz.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Hessen I.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Hessen II.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg I.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Baden-Württemberg II.
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Bayern I.
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Bayern II.
Losnummer: 18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein und Hamburg.
Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen und Bremen.
Wohnsitz der Versicherten: Berlin.
Wohnsitz der Versicherten: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen-Anhalt.
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen.
Wohnsitz der Versicherten: Thüringen.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Düsseldorf.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Köln.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
Wohnsitz der Versicherten: Saarland.
Wohnsitz der Versicherten: Rheinland-Pfalz.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Darmstadt.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Gießen und Kassel.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg und Tübingen.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Stuttgart.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben.
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Mittel-, Ober-, Unterfranken, Oberpfalz und Niederbayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unterzeichnete Eigenerklärungen gem. Anlage 06: „Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 und 4, § 124 Abs.1GWB, § 19 MiLoG“.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31886435 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB als Voraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vorsieht.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ... § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. Gegen § 134 verstoßen hat ... §160Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 14 / 19 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...“.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 240-497771 (2017-12-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-320272
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 240-497771
ABl. S-Ausgabe: 140

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein – Hamburg
Niedersachsen - Bremen
Berlin
Brandenburg - Mecklenburg-Vorpommern
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Thüringen
Nordrhein-Westfalen I
Nordrhein-Westfalen II
Nordrhein-Westfalen III
Saarland
Rheinland-Pfalz
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V über die aufzahlungsfreie Versorgung von erwachsenen Versicherten der KKH mit Badewannenliftern (Hilfsmittelpositionsnummer 04.40.01.0), Gehwagen (Hilfsmittelpositionsnummer 10.46.02.1) und Rollatoren (Hilfsmittelpositionsnummer 10.50.04.1) und in Form von Pauschalen.
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Bezeichnung des Loses: Hessen I
Hessen II
Baden-Württemberg I
Baden-Württemberg II
Bayern I
Bayern II
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wohnsitz der Versicherten: Schleswig-Holstein und Hamburg
Wohnsitz der Versicherten: Niedersachsen und Bremen
Wohnsitz der Versicherten: Berlin
Wohnsitz der Versicherten: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen-Anhalt
Wohnsitz der Versicherten: Sachsen
Wohnsitz der Versicherten: Thüringen
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Düsseldorf
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Köln
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster
Wohnsitz der Versicherten: Saarland
Wohnsitz der Versicherten: Rheinland-Pfalz
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Darmstadt
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Gießen und Kassel
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Karlsruhe, Freiburg und Tübingen
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirk Stuttgart
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Oberbayern und Schwaben
Wohnsitz der Versicherten: Regierungsbezirke Mittel-, Ober-, Unterfranken, Oberpfalz und Niederbayern

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-23 📅
Name: ThiesMediCenter GmbH
Postort: Itzehoe
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Philmed Gesundheit GmbH
Postort: Jena
Name: Sanitätshaus MKC GmbH
Postort: Beeskow
Name: Sanitätshaus Medishop GmbH
Postort: Gelsenkirchen
Name: Sanitätshaus Tingelhoff GmbH
Postort: Dortmund
Name: Agesa Rehatechnik GmbH
Postort: Saarbrücken
Name: SANIMED GmbH
Postort: Ibbenbüren
Name: Mako Handels GmbH
Postort: Fulda
Name: Orthopädie Brillinger GmbH & Co. KG
Postort: Tübingen
Name: F.G. Streifeneder KG
Postort: Emmering
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
5
8
6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
… § 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat;
… §160Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind…“
Quelle: OJS 2018/S 140-320272 (2018-07-20)