Versorgung mit 4- fach Blutbeutelsystemen für Vollblut, Inlinefiltration und Bereitstellung von zwei Verarbeitungsautomaten

Kaufmännisches Direktorat, Geschäftsbereich 3, Zentraler Einkauf

Versorgung mit 4- fach Blutbeutelsystemen für Vollblut – Abnahme 12 000 Stk. pro Jahr
Inlinefiltration und die Bereitstellung von 2 Verarbeitungsautomaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-10 Auftragsbekanntmachung
2018-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blutbeutel
Referenznummer: 18/2017/EU/E16
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit 4- fach Blutbeutelsystemen für Vollblut – Abnahme 12 000 Stk. pro Jahr Inlinefiltration und die Bereitstellung von 2 Verarbeitungsautomaten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blutbeutel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännisches Direktorat, Geschäftsbereich 3, Zentraler Einkauf
Postanschrift: Leipziger Str. 44
Postleitzahl: 39120
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.med.uni-magdeburg.de/ 🌏
E-Mail: christian.zander@med.ovgu.de 📧
Telefon: +49 391-6715152 📞
Fax: +49 391-6715104 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168427 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168427 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 154-319001
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Auftrag wird im SAP- System des UKMD angelegt und über Faxmail versendet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit 4- fach Blutbeutelsystemen für Vollblut – Abnahme 12 000 Stk. pro Jahr
Inlinefiltration und die Bereitstellung von 2 Verarbeitungsautomaten.
Geschätzter Gesamtwert: 571 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 571 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Maximal 2 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 123 GWB zu stehen,
2. Eigenerklärung des Bieters nicht im Zusammenhang mit genannten Tatbeständen lt. § 124 GWB zu stehen,
3. Eigenerklärung des Bieters für den Fall der Tatbestände lt. §§ 123 und 124 geeignete Nachweise zu erbringen,wie den Tatbeständen abgeholfen wurde lt. § 125 GWB, § 128 GWB,
4. Gültige Bescheinigung des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
7. Bescheinigung Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis,
8. Eintragung im Berufs-und Handelsregister,
9. Gewerbezentralregisterauszug erwünscht,
10. Bescheinigung zur Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht),
11. Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe,
12. Bescheinigung bzw. Bestätigung zum Nachweis von Tariftreue und Entgeltgleichheit,
13. Bescheinigung bzw. Bestätigung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
14. Einverständniserklärung zur Durchführung von Kontrollen hinsichtlich Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer, sowie Kontrollen zur Abführung
von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
15. Vereinbarung zu Sanktionen.
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache zu erbringen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen – Anhalt ersetzt die Einzelnachweise.
Der Bieter bestätigt, dass der Hersteller der Produkte die Produkthaftung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlos übernimmt und ausreichend versichert ist. Die entsprechende Versicherungspolice muss beigefügt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unternehmensdarstellung und Firmenprofil einschließlich Darstellung der personellen Situation.
Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Referenzliste von wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen Leistungen,
mit vergleichbaren Auftraggebern unter Angabe der Ansprechpartner.
(Angabe von mind. 3 Leistungen erforderlich).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Oben genannte Kontaktstelle.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Herr Zander
Frau Boeck
Telefon: +49 391-6715613 📞
E-Mail: anke.boeck@med.ovgu.de 📧
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=168427 🌏
Internetadresse: https://www.evergabe-online.info 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst- Kamieth-Straße 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141529 📞
Fax: +49 345-5141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Quelle: OJS 2017/S 154-319001 (2017-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit 4-fach Blutbeutelsystemen für Vollblut – Abnahme 12 000 St. pro Jahr, Inline filtration und die Bereitstellung von 2 Verarbeitungsautomaten.
Gesamtwert des Auftrags: 571 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 027-058636
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 154-319001
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Versorgung mit 4-fach Blutbeutelsystemen für Vollblut – Abnahme 12 000 St. pro Jahr,
Inline filtration und die Bereitstellung von 2 Verarbeitungsautomaten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Magdeburg

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 40
Kostenkriterium: Leistungskriterien
Gewichtung der Kosten: 55
Kostenkriterium: Testung
Gewichtung der Kosten: 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt (Sachsen Anhalt)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 027-058636 (2018-02-07)