Abschluss mehrerer – bis zu 3 – Verträge über die Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V für Versicherte der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen für den Freistaat Sachsen und damit den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle”
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://plus.aok.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Umsetzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V im Rahmen des Versorgungskonzeptes AOK Prima Plus”
Titel
Umsetzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V im Rahmen des Versorgungskonzeptes AOK Prima Plus
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Zur Umsetzung des geschlossenen HzV-Vertrages (ABl. 2017/S 233-485173) wurde ergänzend eine Umsetzungsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien geschlossen.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Zur Umsetzung des geschlossenen HzV-Vertrages wurde ergänzend eine Umsetzungsvereinbarung zwischen den Vertragsparteien geschlossen. Darin wurde insbesondere die Umsetzung der in § 2 Abs. 3 des Vertrages beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen der Hausärzte geregelt. In § 2 Abs. 3 des Vertrages ist wie folgt ausgeführt: „Zur Sicherung der besonderen Qualität der Versorgung im Rahmen dieses Vertrages ist der Hausarzt gegenüber dem Auftragnehmer und der AOK Plus, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bereits bei Abgabe der Teilnahmeerklärung und während der Teilnahme an dieser besonderen Versorgung verpflichtet, persönlich bzw. mit seiner Praxis die folgenden Teilnahmevoraussetzungen nach den jeweiligen Maßgaben des Vertrages zu erfüllen: a) Ausstattung mit einem nach BMV-Ä bzw. EKV zertifizierten Arztinformationssystems, welches für die vertragsspezifische elektronische Prozessunterstützung gemäß Anhang 2 von der gevko GmbH zertifiziert ist.[…]“ Da derzeit die entsprechenden Zertifizierungsprozesse noch nicht abgeschlossen sind, haben die Vertragsparteien von der in dieser Regelung vorbehaltenen Möglichkeit, abweichende Bestimmungen zu treffen, Gebrauch gemacht und eine Umsetzungsvereinbarung geschlossen. Diese sieht vor, dass die Teilnahmevoraussetzung des § 2 Abs. 3 lit. a) des HzV-Vertrages nicht bereits bei Abgabe der Teilnahmeerklärung erfüllt sein muss, sondern deren Vorliegen innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 nachzuweisen ist. Wird dieser Nachweis nicht fristgerecht erbracht, führt dies zur Beendigung der Vertragsteilnahme des Hausarztes. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Umsetzungsvereinbarung in der „Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherter“ sowie in der „Teilnahmeerklärung Hausarzt“ Klarstellungen aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben und Änderungen redaktioneller Art vorgenommen, ohne dabei wesentliche Inhalte zu ändern.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Da die Auftraggeberin mögliche Änderungs- und Anpassungsbedarfe über die gesamte Laufzeit des Vertrages nicht vorhersehen kann, wurden im ursprünglichen...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Da die Auftraggeberin mögliche Änderungs- und Anpassungsbedarfe über die gesamte Laufzeit des Vertrages nicht vorhersehen kann, wurden im ursprünglichen Vertrag an mehreren Stellen Änderungsmöglichkeiten vorgesehen. Von diesen Änderungsvorbehalten werden die unter Punkt II.2.4) beschriebenen Änderungen im Rahmen der geschlossenen Umsetzungsvereinbarung erfasst. Für die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung „elektronische Prozessunterstützung“ ergibt sich dies unmittelbar aus § 2 Abs. 3 des Vertrages. Die an den Teilnahmeerklärungen für Versicherte und Hausärzte vorgenommenen Änderungen haben lediglich klarstellenden Charakter bzw. sind redaktioneller Art, mit denen keine inhaltlichen Änderungen einhergehen. Die mit der Umsetzungsvereinbarung vorgenommenen Änderungen des geschlossenen HzV-Vertrages erfordern daher kein neues Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 195-400883
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Umsetzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V im Rahmen des Versorgungskonzeptes AOK Prima Plus”
Titel
Umsetzungsvereinbarung zum Vertrag über die Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b SGB V im Rahmen des Versorgungskonzeptes AOK Prima Plus
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postanschrift: Schützenhöhe 12
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Sachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Die Auftraggeberin verweist auf die Regelungen des § 135 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 247-570590 (2018-12-20)