Vertrauensstelle des Tx-Registers
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) einzurichten und zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle (separates Vergabeverfahren) geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Die Vertrauensstelle ist die Stelle, die die gelieferten Daten annimmt, die unmittelbar personenbeziehbaren Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle übermittelt. Zu bestimmten, gesetzlich definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Vertrauensstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen (Informationsbroschüre) enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-16.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-06-16
|
Auftragsbekanntmachung
|