Beschreibung der Beschaffung
Nach der Einstellung des untertägigen Steinkohleabbaus im Saarland plant die RAG AG (Vorhabenträgerin/Antragstellerin), den Grubenwasserspiegel in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel des Bergwerks Saar auf -320 m NN ansteigen zu lassen. Für das Vorhaben ist ein Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz aufzustellen, für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Der Auftraggeber ist die zuständige Planfeststellungsbehörde.
In dem Anhörungsverfahren sind die Träger der öffentlichen Belange sowie die Öffentlichkeit einzubeziehen. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, in einem oder mehreren Terminen zu erörtern.
Die Leistungen des Auftragnehmers als Verwaltungshelfer bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Anhörungsverfahrens umfassen:
— die Bereitstellung einer Datenbank,
— die Erfassung und Auswertung von Einwendungen und Stellungnahmen (insbesondere: inhaltliche Erfassung der Einwendungen einschließlich Kategorisierung der Argumente der Einwender/Zerlegungsvorschlag; Erfassung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Behörden/Gemeinden und der Gegenäußerungen der Antragstellerin in der Datenbank und erste Auswertung; systematisch geordnete und synoptische Darstellung der Sachargumente aus den Einwendungen und Stellungnahmen und Gegenäußerungen der Antragstellerin),
— die Planung (unter anderem Bedarfsanalyse hinsichtlich der technischen Ausstattung sowie Möblierung des Veranstaltungsraumes und benötigter Nebenräume; Erstellung einer Hausordnung; Vorschlag für die zeitliche und inhaltliche Strukturierung des Erörterungstermins; Vorschlag für die Tagesordnung etc.), die Durchführung (unter anderem Betreiben der Wortmeldestelle; Registrierung der Teilnehmer/Einlasskontrolle; Dokumentation der Erörterung/Wortprotokoll) und die Auswertung des Erörterungstermins (Zusammenfassung der im Erörterungstermin erzielten Ergebnisse, etwa Rücknahme von Einwendungen, Vorschlag zur Behandlung aufrechterhaltener Einwendungen, Vereinbarungen zwischen Antragstellerin und Einwendern, notwendige Nebenbestimmungen zur Entscheidung, noch beizubringende Informationen, vertiefende Gutachten etc.) sowie
— die abschließende Auswertung des Anhörungsverfahrens (Ermittlung, Beschreibung und zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens, wie sie sich zum Abschluss des Anhörungsverfahrens darstellen, sowie Unterstützung des Auftraggebers bei der Erarbeitung der Schlussentscheidung).