Verwertung des Altpapiers aus dem Landkreis Peine ab dem 1.1.2018

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öfentlichen Rechts

Übernahme von ca. 12 000 Mg/a (Schätzung, die mögliche Bandbreite reich von geschätzten minimal 10 800 Mg/a bis zu maximal 13 200 Mg/a) an der Umladeanlage in 31249 Hohenhameln-Stedum, Hildesheimer Str. 15; dann Verwertung des Altpapiers aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-03 Auftragsbekanntmachung
2017-09-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 12 000 Mg/a (Schätzung, die mögliche Bandbreite reich von geschätzten minimal 10 800 Mg/a bis zu maximal 13 200 Mg/a) an der Umladeanlage in 31249 Hohenhameln-Stedum, Hildesheimer Str. 15; dann Verwertung des Altpapiers aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Peine 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öfentlichen Rechts
Postanschrift: Woltorfer Straße 57/59
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.ab-peine.de 🌏
E-Mail: info@ab-peine.de 📧
Fax: +49 5171779150 📠
URL der Dokumente: http://www.ab-peine.de/staticsite/staticsite.php?menuid=166&topmenu=6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-07 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 128-261473
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
— für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung (III.2) auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. v. § 47 Abs. 1 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, siehe Formular in den Verdingungsunterlagen), — bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III.2.1 genannten Allgemeinen Nachweise/Nachweise der Zuverlässigkeit beibringen. Die unter III.2.2 und III.2.3 genannten Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden in Summe bewertet, — Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten sind in einer amtlich anerkannten Übersetzung beizufügen, — beizubringende Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als oben jeweils angegeben sein. In Fällen, in denen die Gültigkeit des Nachweises – aus dem Nachweisdokument erkennbar – bis zum Ablauf der Angebotsfrist noch fortbesteht, kann der Nachweis auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, — Erklärungen und Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen, — Nachweise der Eignung (III.2) für Nachunternehmer sind auf besondere Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung vorzulegen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag um ein weiteres Jahr (d.h. bis maximal 31.12.2019) nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Peine.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.
Eigenerklärung des Bieters, dass:
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (auf Anforderung des Auftraggebers sind eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherungsträger und/oder des Finanzamtes innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung vorzulegen),
— über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt worden oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (auf Anforderung des Auftraggebers ist ein Bundeszentral- oder Gewerbezentralregisterauszug innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung vorzulegen),
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
— Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art.64 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
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— Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
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2.
Auf Anforderung des Auftraggebers ist ein Auszug aus dem Handelsregister innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen gem. Ziff. 1 vom Vertreter der Bietergemeinschaft für diese insgesamt abgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten 3 Geschäftsjahren und
2.
Erklärung über den Umsatz bzgl. vergleichbarer Leistungen jeweils aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
3.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung zusätzlich die Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre sowie eine Creditreform-Auskunft oder ein glw. Bonitätsnachweis vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.
Übersicht über die in den letzten 3 Jahren erbrachtenvergleichbaren Leistungen unter Angabe des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit der Verträge und der Benennung des öffentlichen oder privaten
Auftraggebers. Auf Anforderung des Auftraggebers ist innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung zusätzlich eine Bestätigung der Auftraggeber hierüber vorzulegen.
2.
Im Angebot sind die Anlagen, die für die Verwertung des Altpapiers voraussichtlich vorgesehen sind, zu benennen. Auf besondere Anforderung des Auftraggebers und innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung Bereitschaftserklärungen der Betreiber der Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung der Anlagen vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind die Mindestanforderungen nach dem NTVergG einzuhalten (Eigenerklärung des Bieters in den Vergabeunterlagen enthalten).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Herr Oehler
Dokumente URL: http://www.ab-peine.de/staticsite/staticsite.php?menuid=166&topmenu=6 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung (III.2) auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. v. § 47 Abs. 1 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, siehe Formular in den
Verdingungsunterlagen),
— bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die unter III.2.1 genannten Allgemeinen Nachweise/Nachweise der Zuverlässigkeit beibringen. Die unter III.2.2 und III.2.3 genannten
Nachweise der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit werden in Summe bewertet,
— Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedsstaaten sind in einer amtlich anerkannten Übersetzung beizufügen,
— beizubringende Nachweise und Erklärungen dürfen nicht älter als oben jeweils angegeben sein. In Fällen, in denen die Gültigkeit des Nachweises – aus dem Nachweisdokument erkennbar – bis zum Ablauf der
Angebotsfrist noch fortbesteht, kann der Nachweis auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein,
— Erklärungen und Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann – soweit er dies für erforderlich hält – zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen,
— Nachweise der Eignung (III.2) für Nachunternehmer sind auf besondere Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 7 Tagen nach Anforderung vorzulegen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühestens Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Juni 2017, BGBl. I S. 1416, geändert) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Parteikostenpflichtig ist.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Schlichtungsstelle
Postort: keine Schlichtungsstelle
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: x
Postort: x
Quelle: OJS 2017/S 128-261473 (2017-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme von ca. 12 000 Mg/a (Schätzung, die mögliche Bandbreite reicht von geschätzten minimal 10 800 Mg/a bis zu maximal 13 200 Mg/a) an der Umladeanlage in 31249 Hohenhameln-Stedum, Hildesheimer Str. 15; dann Verwertung des Altpapiers aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 184-377441
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 128-261473
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Von der Bekanntmachung des Auftragswerts wird nach Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/29/EU, § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 der Vergabeverordnung abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7. als Gesamtwert 1 EUR und unter V.2.4 als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-19 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Oehler

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Telefon: +49 4131151335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2017/S 184-377441 (2017-09-21)