Verwertung mineralischer Reststoffe

Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt

Verwertung mineralischer Reststoffe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-07 Auftragsbekanntmachung
2018-04-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2017-392-Si-O-EU
Kurze Beschreibung: Verwertung mineralischer Reststoffe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Fax: +49 71121691252 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/30559 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447097
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Kanalbetriebshof: hier der Hinweis auf beengte Platzverhältnisse. Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Kanalbetrieb
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Entsorgung/ Verwertung von mineralischen Reststoffen aus den
abwassertechnischen Anlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der LHS Stuttgart.
Beschreibung der Verlängerungen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Bezeichnung des Loses: Klaerwerksbetrieb
Losnummer: 2
Zusätzliche Informationen:
Kanalbetriebshof: hier der Hinweis auf beengte Platzverhältnisse.
Eine Ortsbesichtigung wird dringend empfohlen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kanalbetriebshof, Rosensteinstraße 41, 70191 Stuttgart.
Hauptklärwerk Mühlhausen, Aldingerstr. 212, 70378 Stuttgart u. a. Standorte. s. Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angabe Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr).
2.) Angabe Umsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr).
3.) Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung ist auf Verlangen des Auftraggebers eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und den Versicherungsschutz über die gesamte Dauer der Vertragsausführung Aufrecht zu erhalten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz in den letzten 3 Jahren verfügt.
2.) Folgende Angaben sind zu mindestens einer vergleichbaren Referenz in den letzten 3 Jahren zu machen: Genaue Bezeichnung / Gegenstand des Auftrages, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/30559 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8; § 124 Abs. 2 GWB.
2.) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine
Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den
ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise
efolgen aus § 125 Abs. 1 GWB.
3.) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zur Verfügung gestellte eVergabe-Plattform einzureichen und per Mantelbogenverfahren zu unterschreiben. Papierangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Bei Angebotsabgabe im Mantelbogenverfahren ist das Angebot zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln sowie der unterschriebene Mantelbogen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die auf dem „Kenn- und Hinweiszettel f. Umschlag“ angegebene Adresse zusenden oder dort abzugeben.
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4.) Es gilt Deutsches Recht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2017/S 215-447097 (2017-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Verwertung mineralischer Reststoffe
Gesamtwert des Auftrags: 483 984 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 071-157877
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 215-447097
ABl. S-Ausgabe: 71

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwertung von mineralischen Reststoffen aus den abwassertechnischen Anlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart, Kanalbetrieb.
Zeitraum: 1.4.2018 bis 31.3.2020 (optional Verlängerung um 2 x 1 Jahr).
Verwertung von mineralischen Reststoffen aus den abwassertechnischen Anlagen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart, Klärwerksbetrieb.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-11 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
Abs. 2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Quelle: OJS 2018/S 071-157877 (2018-04-11)