Die Auftraggeberin (im Folgenden AG) – Energieversorgung Offenbach AG/EVO AG – betreibt an ihrem Standort Offenbach a. M. (Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main) ein mit deutscher und importierter russischer Steinkohle befeuertes Heizkraftwerk, nachfolgend auch „HKW“ genannt. Im HKW fallen insgesamt Filterstäube des Abfallschlüssels AVV 10 01 02 mit einem Gesamtvolumen von 12 000 – 14 000 Mg/a an, die in jeweils 2 Losen mit einem Volumen zwischen 6 000 – 7 000 Mg/a entsorgt werden müssen. Ziel der Ausschreibung ist es, ab Heizperiode 2017/2018 mit 2 Entsorgern jeweils unabhängig voneinander einen Entsorgungsvertrag zu schließen, der die Entsorgung von jeweils einem Los à 6 000 – 7 000 Mg/a Filterstäuben regelt. Die Filterstäube sind ab den Silos des HKW zu übernehmen. Das Angebot hat den Transport und die Verwertung des ungefährlichen Abfalls inklusive Nebenkosten (Maut, usw.) auszupreisen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Kriterien des KrWG unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Entsorgungssicherheit. Der Gesamtauftragswert der Summe beider Lose wird auf 420 000 EUR/a geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die Vorlagen für die Teilnahmeanträge (Download A.1-A.8) stehen den Bietern unter https://www.evo-ag.de/partner/service-fuer-lieferanten/eu-ausschreibungen/ per Download zur Verfügung. Sie sind zu verwenden.
Das Verfahren wird in zwei Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.2. detailliert aufgelistet und darauf wird im Dokument Teil A Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 6 verwiesen. Es müssen alle unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind drei verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z.B. der eines Entsorgungskonzeptes, gibt es keine Formvorgaben. Es wird gebeten, die Darstellung kurz zu halten und auf die wesentlichen Angaben zu beschränken.
Alle Bieter, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht habenund deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben per Post einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bieter kann sich – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die
Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
11. Es ist bei der Beantwortung von III.2) deutlich zu erklären, ob sich die Antworten auf den Bieter oder dessen Rechtsvorgänger beziehen. Eine umfangreiche Erläuterung der Verhältnisse ist erwünscht, wenn sich auf einen Rechtsvorgänger bezogen wird. Dabei ist klarzustellen, ob es sich um dieselben Tätigkeiten, dasselbe Personal, dieselben Entscheidungsträger und denselben Standort usw. dreht. Zudem ist darzustellen, warum eine Umfirmierung stattgefunden hat.
Das Verfahren wird in zwei Stufen absolviert. Die erste Stufe ist der Teilnahmeantrag mit Einreichen der Eignungsunterlagen, es gelten die Fristen des § 15 SektVO. Die einzureichenden Eignungsunterlagen werden in der Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren Teilnahmebedingungen III.2. detailliert aufgelistet und darauf wird im Dokument Teil A Bewerbungsbedingungen unter Ziffer 6 verwiesen. Es müssen alle unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen eingereicht werden. Grundsätzlich sind drei verschiedene Arten von Unterlagen einzureichen.
Nachweis: Es wird ein Nachweis von einem Dritten gefordert, der z. B. von einer Bank, Versicherung, usw. erstellt wird. Wird dieses Dokument nicht, unvollständig oder inhaltlich nicht befriedigend eingereicht, so kann der Bieter von dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Eigenerklärung: Hier bestätigt der Bieter das Teilnahmekriterium inhaltlich mit einer eigenhändig unterzeichneten Eigenerklärung. Da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt, kann der Bieter ausgeschlossen werden, wenn er diese Eigenerklärung nicht abgibt oder den Wortlaut abändert. Das Formblatt ist als Download verfügbar und zu verwenden.
Darstellung: Für Darstellungen, z.B. der eines Entsorgungskonzeptes, gibt es keine Formvorgaben. Es wird gebeten, die Darstellung kurz zu halten und auf die wesentlichen Angaben zu beschränken.
Alle Bieter, die diese Unterlagen in geforderter Weise unterschrieben und fristgerecht eingereicht habenund deren Eignung festgestellt wurde, erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Eine Angebotsabgabe ohne vorherige Aufforderung nach Eignungsfeststellung ist untersagt.
1. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben per Post einzureichen. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
2. Der Teilnahmeantrag ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen oder Aufträge reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 18 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf, sofern diese Drittbescheinigung in diesem Turnus erstellt werden kann und nicht abgelaufen ist.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bieter hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bieter angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bieter kann sich – auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bieters oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bieters oder eines Referenzprojekts zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bieters auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, Teilnahmeanträge, die die Ausschlusskriterien und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an die
Vergabestelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
11. Es ist bei der Beantwortung von III.2) deutlich zu erklären, ob sich die Antworten auf den Bieter oder dessen Rechtsvorgänger beziehen. Eine umfangreiche Erläuterung der Verhältnisse ist erwünscht, wenn sich auf einen Rechtsvorgänger bezogen wird. Dabei ist klarzustellen, ob es sich um dieselben Tätigkeiten, dasselbe Personal, dieselben Entscheidungsträger und denselben Standort usw. dreht. Zudem ist darzustellen, warum eine Umfirmierung stattgefunden hat.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 16
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: 2 Jahre fest zzgl. mögliche Verlängerungen um je 1 Jahr.
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (im Folgenden AG) – Energieversorgung Offenbach AG/EVO AG – betreibt an ihrem
Standort Offenbach a. M. (Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main) ein mit deutscher und importierter
russischer Steinkohle befeuertes Heizkraftwerk, nachfolgend auch „HKW“ genannt. Im HKW fallen
insgesamt Filterstäube des Abfallschlüssels AVV 10 01 02 mit einem Gesamtvolumen von 12 000 –
14 000 Mg/a an, die in jeweils 2 Losen mit einem Volumen zwischen 6 000 – 7 000 Mg/a entsorgt
werden müssen. Ziel der Ausschreibung ist es, ab Heizperiode 2017/2018 mit 2 Entsorgern jeweils
unabhängig voneinander einen Entsorgungsvertrag zu schließen, der die Entsorgung von jeweils einem
Los à 6 000 – 7 000 Mg/a Filterstäuben regelt. Die Filterstäube sind ab den Silos des HKW zu
übernehmen. Das Angebot hat den Transport und die Verwertung des ungefährlichen Abfalls inklusive
Nebenkosten (Maut, usw.) auszupreisen. Die Auftragsvergabe erfolgt nach den Kriterien des KrWG unter
Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Entsorgungssicherheit. Der Gesamtauftragswert der Summe beider
Lose wird auf 420 000 EUR/a geschätzt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Verwertung + Transport von 6 000 – 7 000 Mg/a Filterstäuben aus Kohlefeuerung AVV 10 01 02
Kurze Beschreibung: Identische Lose.
Menge oder Umfang: 6 000 – 7 000 Mg/a.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Mit den Bietern mit den niedrigsten Erstangebotspreisen werden Verhandlungsgespräche mit abschließender verbindlicher Preisangabe zu den Konditionen des Vertrages geführt. Die beiden Bieter mit den niedrigsten finalen Preisen erhalten den Zuschlag für Los 1 und Los 2 über die Vertragslaufzeit.
Mit den Bietern mit den niedrigsten Erstangebotspreisen werden Verhandlungsgespräche mit abschließender verbindlicher Preisangabe zu den Konditionen des Vertrages geführt. Die beiden Bieter mit den niedrigsten finalen Preisen erhalten den Zuschlag für Los 1 und Los 2 über die Vertragslaufzeit.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Verwertung + Transport von 6 000 – 7 000 Mg/a Filterstäuben aus Kohlefeuerung AVV 10 01 02
Kurze Beschreibung: Identische Lose, kein separates Einreichen der Unterlagen für Los 2.
Menge oder Umfang: 6.000 – 7.000 Mg.
12 000 – 14 000 Mg/a.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Heizkraftwerk Offenbach,
Energieversorgung Offenbach AG,
Goethering,
63067 Offenbach a.M.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte beachten Sie zwingend die zusätzlichen Angaben unter VI.3.
A: Nachweis: Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (sog. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150 GewO mit dem Vermerk „keine Eintragung“).
B: Nachweis: Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Bescheinigung in Steuersachen mit Angaben zur Person und Angaben zu steuerlichen Verhältnissen).
B: Nachweis: Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Bescheinigung in Steuersachen mit Angaben zur Person und Angaben zu steuerlichen Verhältnissen).
C: Nachweis: Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung).
C: Nachweis: Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung).
D: Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Umstände vorliegen. (Download A.1)
D: Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannten Umstände vorliegen. (Download A.1)
E: Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bieter oder sein Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bieter ausgeschlossen werden. (Download A.2).
E: Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass der Bieter oder sein Rechtsvorgänger nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bieter ausgeschlossen werden. (Download A.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte beachten Sie zwingend die zusätzlichen Angaben unter VI.3
F: Nachweis: Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bieters über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
G: Nachweis: Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Fall und mindestens 6 000 000 EUR Jahreshöchstleistung.
H: Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 Jahre. (Download A.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte beachten Sie zwingend die zusätzlichen Angaben unter VI.3.
I: Eigenerklärung: Bestätigung durch Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, die Auftragsabwicklung im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen. (Download A.4)
J: Eigenerklärung: Bestätigung durch Eigenerklärung, dass eine jährliche Verarbeitungskapazität von 6 000 – 7 000 Mg/a in den vorgesehenen Verwertungsanlagen zur Verfügung steht und dass diese auch bei Anlagenausfällen gewährleistet werden kann. Für den Ausfall der Verwertungsanlage ist mindestens eine Alternative zu nennen. Zudem müssen Angaben zu Verwertungsanlagen und Nachunternehmen gemacht werden. (Download A.5)
J: Eigenerklärung: Bestätigung durch Eigenerklärung, dass eine jährliche Verarbeitungskapazität von 6 000 – 7 000 Mg/a in den vorgesehenen Verwertungsanlagen zur Verfügung steht und dass diese auch bei Anlagenausfällen gewährleistet werden kann. Für den Ausfall der Verwertungsanlage ist mindestens eine Alternative zu nennen. Zudem müssen Angaben zu Verwertungsanlagen und Nachunternehmen gemacht werden. (Download A.5)
K: Nachweis: Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns (alternativ Abgabedatum Teilnahmeantrag) gültiges EfB-Zertifikat für Beförderung und Verwertung von AVV 10 01 02 (Entsorgungsfachbetrieb) gemäß § 56 Abs. 2 KrWG. Außerhalb von Deutschland ansässige Bieter müssen eine vergleichbare Zertifizierung vorweisen. Die EfB Zertifikate für Beförderung und Verwertung müssen von allen in Download A.5 genannten (Konzern-) Unternehmen eingereicht werden.
K: Nachweis: Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns (alternativ Abgabedatum Teilnahmeantrag) gültiges EfB-Zertifikat für Beförderung und Verwertung von AVV 10 01 02 (Entsorgungsfachbetrieb) gemäß § 56 Abs. 2 KrWG. Außerhalb von Deutschland ansässige Bieter müssen eine vergleichbare Zertifizierung vorweisen. Die EfB Zertifikate für Beförderung und Verwertung müssen von allen in Download A.5 genannten (Konzern-) Unternehmen eingereicht werden.
L: Eigenerklärung: Einverständnis, dass einem Vor-Ort-Besuch der Auftraggeberin oder eines von ihr Beauftragten stattgegeben wird, um die betrieblichen Gegebenheiten – bezogen auf Prozessabläufe, Qualitätssicherung und Kriterien des KrWG- zu bewerten. (Download A.6)
L: Eigenerklärung: Einverständnis, dass einem Vor-Ort-Besuch der Auftraggeberin oder eines von ihr Beauftragten stattgegeben wird, um die betrieblichen Gegebenheiten – bezogen auf Prozessabläufe, Qualitätssicherung und Kriterien des KrWG- zu bewerten. (Download A.6)
M: Eigenerklärung: Angabe von mindestens einem Referenzprojekt der Entsorgung von Filterstäuben mit u.a. Angabe der Zeiträume dieser Dienstleistung und Mengen. (Download A.7)
N: Eigenerklärung: Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung zu der Teilnahme als Bietergemeinschaft. (Download A.8)
O: Darstellung: Erläuterung des Entsorgungskonzeptes und der Haupt- und Nebenentsorgungswege, Verfahren gemäß KrWG Anlage 2, z.B. in Form einer kurzen Darstellung als Power Point Präsentation. Die Form oder Dateiformat ist frei wählbar, von generellen, nicht Auftrags bezogenen Unternehmenspräsentationen ist abzusehen.
O: Darstellung: Erläuterung des Entsorgungskonzeptes und der Haupt- und Nebenentsorgungswege, Verfahren gemäß KrWG Anlage 2, z.B. in Form einer kurzen Darstellung als Power Point Präsentation. Die Form oder Dateiformat ist frei wählbar, von generellen, nicht Auftrags bezogenen Unternehmenspräsentationen ist abzusehen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungslegung durch den Auftragnehmer erfolgt monatlich bis spätestens den 10. Arbeitstag des darauffolgenden Monats. Der einzelne Rechnungsbetrag ist innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Kein Skonto.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfBV (§ 56 KrWG). Außerhalb von Deutschland ansässige Unternehmen müssen eine vergleichbare Zertifizierung über die berufliche Leistungsfähigkeit vorweisen.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️