Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) sowie bezogen auf Los 11 Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG
Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad Kissingen, Landkreis Kitzingen, team orange – Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Stadt Schweinfurt, Landkreis Main-Spessart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Tauber-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG.
Abholung des PPK an den in den Vergabeunterlagen beannten Orten und Transport des PPK zu den Sortier- bzw Verwertungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) sowie bezogen auf Los 11 Fa. Schaeffler Technologies AG...”
Titel
Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) sowie bezogen auf Los 11 Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG.
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Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad...”
Kurze Beschreibung
Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad Kissingen, Landkreis Kitzingen, team orange – Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Stadt Schweinfurt, Landkreis Main-Spessart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Tauber-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG.
Abholung des PPK an den in den Vergabeunterlagen beannten Orten und Transport des PPK zu den Sortier- bzw Verwertungsanlagen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 150-310680
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1
Alter Wert
Text:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) sowie bezogen auf Los 11 Fa. Schaeffler Technologies AG...”
Text
Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE) sowie bezogen auf Los 11 Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG.
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Text:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier (PPK) im Auftrag öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (ÖrE).” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.4
Alter Wert
Text:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad...”
Text
Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad Kissingen, Landkreis Kitzingen, team orange – Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Stadt Schweinfurt, Landkreis Main-Spessart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Tauber-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG.
Abholung des PPK an den in den Vergabeunterlagen beannten Orten und Transport des PPK zu den Sortier- bzw Verwertungsanlagen.
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Text:
“Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad...”
Text
Verwertung/Vermarktung von Altpapier der ÖrE Landkreis Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg, Kommunalunternehmen des Landkreises Bad Kissingen AdöR, Stadt Bad Kissingen, Landkreis Kitzingen, team orange – Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Stadt Schweinfurt, Landkreis Main-Spessart, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Main-Tauber-Kreis, Main-Kinzig-Kreis. Abholung des PPK an den in den Vergabeunterlagen beannten Orten und Transport des PPK zu den Sortier- bzw Verwertungsanlagen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2
Los-Identifikationsnummer: 11
Ort des zu ändernden Textes: II.2.1-II.2.14
Alter Wert
Text:
“II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung/Vermarktung von PPK der Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG
Los-Nr.: 11
II.2.2)
Weitere(r)...”
Text
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung/Vermarktung von PPK der Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG
Los-Nr.: 11
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE262
Hauptort der Ausführung:
Abholort der Fa. Schaeffler (Georg-Schäfer-Straße 30ö, 97421 Schweinfurt) und Einrichtungen des AN (Konditionierungs- bzw. Verwertungsanlagen).
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung/Vermarktung von PPK der Fa. Schaeffler Technologies AG & Co. KG incl. Abholung des PPK an dem benannten Ort.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Einseitige Verlängerungsoption des AG, max. 2 Verlängerungen um jeweils ein Jahr.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Schaeffler Technologies AG & Co. KG ist kein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB. Die Anwendung des Vergaberechts erfolgt insoweit freiwillig und dient allein der Vereinfachung der Gesamtausschreibung gemeinsam mit den öffentlichen Auftraggebern Los 1 bis Los 10. Die Bieter können nicht auf eine strikte Anwendung des Vergaberechts bei Los 11 vertrauen, Abweichungen bleiben vorbehalten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Text: Tag: 04/09/2017
Neuer Wert
Text: Tag: 11.9.2017.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 04/09/2017
Neuer Wert
Text: Tag: 11.9.2017.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die...”
Text
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Die vorstehende Belehrung gilt nicht für Los 11, da das GWB nicht unmittelbar Anwendung findet und der Vergaberechtsschutz mithin nicht eröffnet ist.
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Text:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die...”
Text
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Adresse der Vergabekammer, Telefon und Faxnummer usw. sind Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
“Zu Los 11: II.2.1-II.2.14) entfällt. Die Leistungen zu Los 11 sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.”
Quelle: OJS 2017/S 166-342182 (2017-08-28)