Verwertung von Altholz

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck

Verwertung von Altholz aus den großen Wertstoffhöfen des Landkreises Fürstenfeldbruck und der Bauschuttdeponie Jesenwang.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-08 Auftragsbekanntmachung
2018-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Fürstenfeldbruck
Postanschrift: Münchner Straße 33
Postleitzahl: 82256
Postort: Fürstenfeldbruck
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@awb-ffb.de 📧
Telefon: +49 8141519-411 📞
Fax: +49 8141519-522 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 175-359617
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der Vergabestelle ausschließlich über www.awb-ffb.de/ausschreibungen online zur Verfü-gung gestellt. Als Bieter haben Sie sich regelmäßig darüber zu informieren, ob auf dieser Seite Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder ändern, eingestellt wurden. Wenn Sie sich als Bieter für dieses Vergabeverfahren registrieren lassen, werden sie über neu eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert. Zur Registrierung für dieses Vergabeverfahren senden Sie unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eine E-Mail an vergabestelle@awb-ffb.de.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altholz aus den großen Wertstoffhöfen des Landkreises Fürstenfeldbruck und der Bauschuttdeponie Jesenwang.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Altholz
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altholz aus den großen Wertstoffhöfen der landkreisangehörigen Städten / Gemeinden (inkl. Ortsteile) Olching, Gröbenzell, Puchheim, Germering, Eichenau, Emmering und
Allingca. 2 500 t/a.
Alling
ca. 2 500 t/a.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altholz aus den großen Wertstoffhöfen der landkreisangehörigen Städten / Gemeinden (inkl. Ortsteile) Mittelstetten, Althegnenberg, Hattenhofen, Egenhofen, Oberschweinbach, Maisach, Mammendorf, Fürstenfeldbruck, Adelshofen, Moorenweis, Jesenwang, Schöngeising, Grafrath, Kottgeisering und Türkenfeld sowie Verwertung von Altholz aus der Bauschuttdeponie
Jesenwang.ca. 2 595 t/a.
Jesenwang.
ca. 2 595 t/a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürstenfeldbruck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Befähigung des Bieters zur Berufsausübung: Eintrag in einem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 – 2016) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 – 2016) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre sowie über die Anzahl der Beschäftigten beim Bieter.
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) – Angabe der wesentlichen, bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, Angabe der jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
— Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für Altholz (von der ersten Anlage zur Sortierung oder sonstigen Behandlung von Altholz bis zur Anlage zur stofflichen oder energetischen Verwertung einschließlich jeweils zugehöriger Lagerung).
Angabe der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen.
Angabe (in Prozent) des Anteils Altholz, der der stofflichen Verwertung zugeführt wird.
Angabe (in Prozent) des Anteiles Altholz, der der thermischen Verwertung zugeführt wird.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) – Angabe der wesentlichen, bezüglich der ausge-schriebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, Angabe der jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
— Benennung und Beschreibung der Verwertungswege für Altholz (von der ersten Anlage zur Sortierung oder sonstigen Behandlung von Altholz bis zur Anlage zur stofflichen oder energetischen Verwertung einschließlich jeweils zugehöriger Lagerung).
Angabe der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen.
Angabe (in Prozent) des Anteils Altholz, der der stofflichen Verwertung zugeführt wird.
Angabe (in Prozent) des Anteiles Altholz, der der thermischen Verwertung zugeführt wird.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Bankbürgschaft) in Höhe von 5 % vom Gesamtauftragswert bis spätestens 11.1.2018 vorzulegen. Weitere Anforderungen an die Bürgschaftserklärung sind unter dem jeweiligen Paragrafen „Sicherheiten“ und „Außerordentliche Kündigung“ in dem Vertragsentwurf aufgeführt. Eine Bestätigung des Bieters oder die Vorlage einer Bankerklärung ist im Angebot nicht erforderlich.
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Habereder

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Auskünfte, Antworten der Vergabestelle und Bieterinformationen werden den Bietern von der Vergabestelle ausschließlich über www.awb-ffb.de/ausschreibungen online zur Verfü-gung gestellt. Als Bieter haben Sie sich regelmäßig darüber zu informieren, ob auf dieser Seite Bieterinformationen für alle Bewerber, die die Vergabeunterlagen ergänzen oder ändern, eingestellt wurden.
Mehr anzeigen
Wenn Sie sich als Bieter für dieses Vergabeverfahren registrieren lassen, werden sie über neu eingestellte Anschreiben an alle Bewerber informiert.
Zur Registrierung für dieses Vergabeverfahren senden Sie unter Angabe Ihrer Kontaktdaten eine E-Mail an vergabestelle@awb-ffb.de.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für den Nachprüfungsantrag ergeben sich aus § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Hiernach ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 175-359617 (2017-09-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 013-027527
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 175-359617
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fürstenfeldbruck

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Endkosten beim Auftraggeber (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅
Name: Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG
Postanschrift: Triebstr. 90
Postort: Altenstadt
Postleitzahl: 86972
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2018/S 013-027527 (2018-01-17)