Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Märkisch-Oderland

Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland

Die Leistung umfasst die Übernahme des kommunalen Altpapiers an den in der Leistungsbeschreibung genannten zwei Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Verwertung des übernommenen und transportierten Altpapiers.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-03-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: EMO 01/2017 EU
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme des kommunalen Altpapiers an den in der Leistungsbeschreibung genannten zwei Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Verwertung des übernommenen und transportierten Altpapiers.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland
Postanschrift: Klosterstraße 18
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.maerkisch-oderland.de 🌏
E-Mail: kirsten_glaess@landkreismol.de 📧
Fax: +49 03341354-7009 📠
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHRYGZQ%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-11 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 050-092095
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist: 3 % des Kostenanteils (Gesamtlaufzeit; Bruttoauftragswert ohne Erlöse). Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme des kommunalen Altpapiers an den Übergabestellen in Wriezen und Berlin, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Verwertung des übernommenen und transportierten Altpapiers. Die Leistung kann damit wie folgt untergliedert werden:
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— die Übernahme des zu verwertenden Altpapiers an den Übergabestellen sowie der Transport zur angegebenen Verwertungsanlage;
— Verwertung des übernommenen und transportierten Altpapiers.
Für den Leistungszeitraum wird von einer Prognosemenge von rund 10 130 Mg pro Jahr an kommunalem Altpapier ausgegangen.
Leistungszeitraum ist der 1.10.2017 bis 30.9.2021, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.3.2019 zum 30.9.2019 bzw. zum 31.3.2020 zum 30.9.2020 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Beschreibung der Optionen:
Leistungszeitraum ist der 1.10.2017 bis 30.9.2021, wenn der Vertrag nicht bis zum 31.3.2019 zum 30.9.2019 bzw. zum 31.3.2020 zum 30.9.2020 durch den EMO schriftlich gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % des Kostenanteils (Gesamtlaufzeit; Bruttoauftragswert ohne Erlöse).
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Übernahme/Übergabe des Altpapiers erfolgt an den Übergabestellen Wriezen und Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §42 Abs.1 VgV i.V.m. §§123,124 GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN bei der Ausführung öffentlicherAufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/Mitglieds der BG/NAN kein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares Verfahren beantragt o. eröffnet worden ist, die Eröffnungeines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht im Verfahren der Liquidation befindet o. seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/Mitglieds der BG/NAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o. bewirken, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat o. nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentl. AG in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte o. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentl. AG erheblich beeinflussen könnten, o. versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/Mitglied der BG/NAN seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen §29 des StGB (Bildung kriminellerVereinigungen), §129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b des StGB (kriminelle/terroristische Vereinigungen im Ausland), §89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) o. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden o. verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Abs.2 Nr. 2 des StGB zu begehen, §261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), §263 des StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, §264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften o. gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft/ bzw. gesetzl. Unfallkasse.
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Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist;
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
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— Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR;
— Vermögensschäden: 300 000 EUR.
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2 800 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz, vergleichbare Leistung):
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV):
— Beförderung der Abfallarten:
— Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01);
— Papier und Pappe (AS 20 01 01).
Für den Fall der Sortierung:
— Lagern und Behandeln für die Abfallarten:
— Papier und Pappe (20 01 01).
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch die Bieter einzureichen:
— Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners;
— Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage oder Verwertungsanlagen (Standort, Betreiber) sowie Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes.
— Benennung der vorgesehen Sortieranlage (Betreiber, Standort) sowie Kurzdarstellung des Konzeptes (Sortierfraktionen, nachgeschaltete Verwertungslange(n);
— Nur auf Aufforderung der Vergabestelle ist für die Verwertungsanlage(n) inkl. Sortieranlagen die Genehmigung(en) vorzulegen.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, es muss jedoch zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültig sein.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die besonderen Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere im Teil III) näher beschrieben.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30
Ort des Eröffnungstermins: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland, Klosterstraße 18, 15344 Strausberg.
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des EMO teil. Bieter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gläß
Internetadresse: www.maerkisch-oderland.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHRYGZQ%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die nachfolgend genannte Vergabeplattform heruntergeladen werden: http://Vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter
Darüber hinaus wird die o. g. Vergabeplattform zur weiteren Kommunikation (z. B. zu Bieteranfragen/Bieterantworten) genutzt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRYGZQ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2017/S 050-092095 (2017-03-08)