Verwertung von Altpapier des Abfallwirtschaftszweckverbandes Ostthüringen (AWV)

Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (AWV)

Übernahme, Transport, ggf. Sortierung sowie Verwertung/Vermarktung von Altpapier aus dem Gebiet der Stadt Gera und dem Landkreis Greiz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-24 Auftragsbekanntmachung
2017-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung sowie Verwertung/Vermarktung von Altpapier aus dem Gebiet der Stadt Gera und dem Landkreis Greiz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Greiz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftszweckverband Ostthüringen (AWV)
Postanschrift: De-Smit-Straße 18
Postleitzahl: 07545
Postort: Gera
Kontakt
Internetadresse: http://www.awv-ot.de 🌏
E-Mail: dietmar.luebcke@awv-ot.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJYM9K%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-01 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 042-076904
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYM9K.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Altpapier aus dem Gebiet der Stadt Gera
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. die Sortierung sowie die Verwertung/Vermarktung des kommunalen Anteils an Pappe und Papier aus der Stadt Gera. Durch den Auftragnehmer ist eine Übernahmestelle vorzuhalten und zu betreiben. Der Standort der Übernahmestelle ist im Angebot verbindlich anzugeben.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zweimalig jeweils um 1 weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Greiz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport, ggf. die Sortierung sowie die Verwertung/Vermarktung von Altpapier (kommunaler Anteil und Verpackungsanteile) aus dem Gebiet des Landkreis Greiz. Das Altpapier ist an einer Übernahmestelle im Landkreis Greiz abzuholen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
123 GWB.
124 GWB.
— Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, die polizeilichen Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) für das Unternehmen sowie den Auszug aus dem Gewerbezetralregister, die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handwerkskammer.
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Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot, jedoch spätestens nach entsprechender Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist die Beibringung eines Handelsregisterauszuges (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Falle der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
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Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- oder Handelsregister soll nicht vor dem 1.5.2016 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen. Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
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Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird von der Vergabestelle akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über Umsatzangaben, (zusätzlich von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen). Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 (ggf. vorläufig).
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2014, 2015 und 2016 (ggf. vorläufig) einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen. Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, sämtliche Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Falle der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend. Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/-umfang, -ort, Auftragswert netto pro Jahr:
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1 Referenz für das Sortieren von Altpapier in einer Sortieranlage mind. 2 000 t/a (falls Sortierung geplant),
1 Referenz für das Verwerten von Altpapier in einer Papierfabrik, mind. 2 000 t/a
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AVV 150101) sowie Papier und Pappe (AVV 200101) sowie für die Tätigkeiten:
— Befördern (Los 1 und 2)
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern für die vorgesehene(n) Sortieranlage(n) – falls Sortierung geplant ist (Los 1 und 2)
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Papier und Pappe für die vorgesehene Übernahmestelle (nur Los 1).
Sofern der Standort der Sortieranlage(n) bzw. der Übernahmestelle nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt eine Genehmigung/Genehmigungsantrag (dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften).
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Sofern das für die Transporte vorgesehene Unternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt als Ausnahme eine Transportgenehmigung für die genannten Abfälle als ausreichender Nachweis.
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ergeben sich aus den Bestimmungender Richtlinie des Rates 75/442/EW vom 15.7.1975 über Abfälle (ABl. EG Nr. L 194, S. 47) in der durch die Änderungsrichtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18.3.1991 (Abl. EG Nr. L 78 S. 32)geänderten Fassung, die durch die §§ 56, 57 KrWG und der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe(Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV) umgesetzt wurde.
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Mindeststandards:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist
vom Auftraggeber der Referenzleistung eine ausgestellte oder bestätigte Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung/ der Genehmigungsantrag nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann nicht erforderlich.
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Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragung werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Fall der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
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Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. Genehmigung muss zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen.
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Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1 000 000 EUR; Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR ist erforderlich und dem Auftraggeber nachzuweisen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem Angebot, die Forderungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch jeweils für Nachunternehmer) gemäß ThürVgG einzuhalten.
Auf Verlangen ist innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Ausfertigung der Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie der Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (sofern zutreffend auch jeweils eine unterzeichnete Ausfertigung der Nachunternehmererklärung) nachzureichen.
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Die unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zertifikate Entsorgungsfachbetrieb (EfB) müssen während der Auftragsdurchführung vorliegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Lübcke
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHJYM9K%22 🌏
Postanschrift: De-Smit-Str. 18
Kontaktperson: Sekretariat
Land: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— – Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 042-076904 (2017-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-295053
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 042-076904
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYEZE.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-26 📅
Quelle: OJS 2017/S 143-295053 (2017-07-25)