Verwertung von kommunalem Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK)

Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal

Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen (kommunales Altpapier) aus den Regionen Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-07 Auftragsbekanntmachung
2017-10-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 2017-06-GF-EU
Kurze Beschreibung:
Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe und Kartonagen (kommunales Altpapier) aus den Regionen Meißen, Riesa-Großenhain, Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaoe.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de 📧
Telefon: +49 3514040450 📞
Fax: +49 35140404444 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-08 📅
Datum des Beginns: 2018-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 108-217526
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Region Meißen (Mei)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der Region Meißen im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1. Januar 2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen.
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Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Meißen: 6.195 Mg/a.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 2 Jahre bis zum 30.09.2022.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit einmalig um 2 Jahre bis zum 30.09.2022.
Bezeichnung des Loses: Region Riesa-Großenhain (RG)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der Region Riesa-Großenhain im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1. Januar 2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen.
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Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Riesa-Großenhain: 4.135 Mg/a.
Bezeichnung des Loses: Region Sächsische Schweiz (SäS)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der Region Sächsische Schweiz im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1. Januar 2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen.
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Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Sächsische Schweiz: 4.706 Mg/a.
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalig um 2 Jahre bis zum 30.9.2022.
Beschreibung der Optionen: Verlängerung der Vertragslaufzeit einmalig um 2 Jahre bis zum 30.9.2022.
Bezeichnung des Loses: Region Weißeritzkreis (WK)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der Region Weißeritzkreis im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1. Januar 2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen.
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Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Weißeritzkreis: 4.405 Mg/a.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Radebeul, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt V-II-2)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder sonstige Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union ).
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— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt V-II-5)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/ Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, insbesondere ein Auszug aus einem einschlägigen Register, eine Bestätigung einer zuständigen Steuerbehörde oder Sozialversicherung sowie Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 124 Absatz 1 Nummer 2 GWB vorzulegen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-07-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1).
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.zaoe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.ldl.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Telefon: +49 3514040450 📞
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de 📧
Fax: +49 35140404444 📠
Quelle: OJS 2017/S 108-217526 (2017-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 648 804 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen 🏙️
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 35140404231/+49 35140404232 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 205-423450
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 108-217526
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der Region
Meißen im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1.1.2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen. Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Meißen: 6 195 Mg/a.
Riesa-Großenhain im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1.1.2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen. Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Riesa-Großenhain: 4 135 Mg/a.
Sächsische Schweiz im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1.1.2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen. Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Sächsische Schweiz: 4 706 Mg/a.
Bezeichnung des Loses: Region Weißeritzkreis (Wei)
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Verwertung des kommunalen Anteils an Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) aus der Region Sächsische Schweiz im Verbandsgebiet des ZAOE. Es handelt sich um Abfälle, die einer Überlassungspflicht nach § 17 Absatz 1 KrWG unterliegen und gemäß § 14 Absatz 1 KrWG spätestens seit dem 1.1.2015 zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings getrennt zu sammeln sind. Die Übernahmestelle ist durch den Auftragnehmer zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen. Kommunaler Anteil an Altpapier für die Region Weißeritzkreis: 4 405 Mg/a.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Region Meißen.
Region Riesa-Großenhain.
Region Sächsische Schweiz.
Region Weißeritzkreis.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-09-22 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Telefon: +49 3419771040 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 135 Abs. 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2017/S 205-423450 (2017-10-20)