Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport (sofern notwendig) und die Verwertung der gesamten Menge PPK (kommunaler Anteil) aus der Stadtgemeinde Bremen, d. h. der Freien Hansestadt Bremen exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven (Entsorgungsgebiet). Die zu übernehmenden Abfälle stammen aus der — kombinierten 2-Rad bzw. 4-Rad Behältersammlung mit der Bündelsammlung (System „Papiertonne Plus“) — Sammlung über Unterflurbehälter, — der Erfassung an den Recycling-Stationen (Wechselcontainer). Bestandteil der Ausschreibung ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-07.
Auftragsbekanntmachung (2017-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: PPK-FHB-2017
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport (sofern notwendig) und die Verwertung der gesamten Menge PPK (kommunaler Anteil) aus der Stadtgemeinde Bremen, d. h. der Freien Hansestadt Bremen exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven (Entsorgungsgebiet).
Die zu übernehmenden Abfälle stammen aus der
— kombinierten 2-Rad bzw. 4-Rad Behältersammlung mit der Bündelsammlung (System „Papiertonne Plus“)
— Sammlung über Unterflurbehälter,
— der Erfassung an den Recycling-Stationen (Wechselcontainer).
Bestandteil der Ausschreibung ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport (sofern notwendig) und die Verwertung der gesamten Menge PPK (kommunaler Anteil) aus der Stadtgemeinde Bremen, d. h. der Freien Hansestadt Bremen exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven (Entsorgungsgebiet).
Die zu übernehmenden Abfälle stammen aus der
— kombinierten 2-Rad bzw. 4-Rad Behältersammlung mit der Bündelsammlung (System „Papiertonne Plus“)
— Sammlung über Unterflurbehälter,
— der Erfassung an den Recycling-Stationen (Wechselcontainer).
Bestandteil der Ausschreibung ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV)
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.bauumwelt.bremen.de/🌏
E-Mail: gero.link@umwelt.bremen.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YHJYC84🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-12 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 174-356547
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJYC84.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport (sofern notwendig) und die Verwertung der gesamten Menge PPK (kommunaler Anteil) aus der Stadtgemeinde Bremen, d. h. der Freien Hansestadt Bremen exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven (Entsorgungsgebiet).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport (sofern notwendig) und die Verwertung der gesamten Menge PPK (kommunaler Anteil) aus der Stadtgemeinde Bremen, d. h. der Freien Hansestadt Bremen exklusive des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven (Entsorgungsgebiet).
Die zu übernehmenden Abfälle stammen aus der
— kombinierten 2-Rad bzw. 4-Rad Behältersammlung mit der Bündelsammlung (System „Papiertonne Plus“)
— Sammlung über Unterflurbehälter,
— der Erfassung an den Recycling-Stationen (Wechselcontainer).
Bestandteil der Ausschreibung ist zudem die Beseitigung der nicht für eine Verwertung geeigneten Stoffe.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport (sofern notwendig) und Verwertung des kommunalen Altpapiers (50 % der Gesamtmenge)
Losnummer: 1.1
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport (sofern notwendig) und Verwertung des kommunalen Altpapiers (50 % der Gesamtmenge), ca. 15 200 Mg/a.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre (bis 30.6.2022).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich 2 Mal um jeweils 2 Jahre (d.h. maximal bis 30.6.2026), falls die folgenden Kündigungsoptionen nicht ausgeübt werden:
1. Option (einseitig durch Auftraggeber): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.6.2024
2. Option (beidseitig): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.6.2026.
Losnummer: 1.2
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Option (einseitig durch Auftraggeber): Vertragslaufzeit nur bis zum 30.6.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Die nachfolgenden Ausführungen unter a) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
A) Die nachfolgenden Ausführungen unter a) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Sofern nicht jeweils anders erwähnt, sollen sämtliche Bescheinigungen, Nachweise etc. aktuell, jedoch maximal 6 Monate vor Angebotsabgabe ausgestellt sein.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegt ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann die Vergabestelle den Bieter auffordern, das Unternehmen innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Erklärungen und Nachweise entsprechend den im Leitfaden beschriebenen Vorgaben von den Bietern nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
b) Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Erklärung u. a. zum Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG („Formblatt Mindestlohn“ – Teil der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH).
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse und der Sozialversicherungsträger, bei der/dem die Mehrheit der Arbeitnehmer versichert ist,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/ Vorstandsmitglieder (bei GmbH & Co. KG der Geschäftsführer der Komplementär- GmbH; falls kein Geschäftsführer bestellt ist, aller Inhaber),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (das Unternehmen betreffend),
— Gewerbeanmeldung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie des Anteils der Eigenleistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nach Ablauf der Angebotsfrist hat der Bieter zudem auf Verlangen der Vergabestelle unter Fristsetzung folgende Nachweise beizubringen:
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Angebotsabgabe, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, indem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Angebotsabgabe).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— bestätigte Jahresabschlussberichte, bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Angebotsabgabe, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, indem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Angebotsabgabe).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
— für jedes Los: Eigenerklärung über eine oder mehrere Referenzen für die Verwertung von Altpapier mit in Summe von mindestens 6 000 Mg in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe. Wird ein Angebot für mehr als 1 Los abgegeben, ist die zu erklärende Referenzmenge zu addieren (2 Lose = 12 000 Mg). Die Angaben haben jeweils die Angaben zur Benennung des Auftraggebers, Auftragnehmers, Art der vertraglichen Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/-umfang, Auftragswert netto pro Jahr zu enthalten.
— für jedes Los: Eigenerklärung über eine oder mehrere Referenzen für die Verwertung von Altpapier mit in Summe von mindestens 6 000 Mg in den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe. Wird ein Angebot für mehr als 1 Los abgegeben, ist die zu erklärende Referenzmenge zu addieren (2 Lose = 12 000 Mg). Die Angaben haben jeweils die Angaben zur Benennung des Auftraggebers, Auftragnehmers, Art der vertraglichen Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/-umfang, Auftragswert netto pro Jahr zu enthalten.
— für jedes Los: Erklärung zur Zertifizierung nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Entsorgungsfachbetrieb) ab Angebotsabgabe für die Übernahme von Altpapier oder hierzu gleichwertige Nachweise gemäß den Vorgaben in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Absicherung sämtlicher Zahlungsansprüche der Stadt gegen den Auftragnehmer hat dieser der Stadtinnerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über EUR:
0,4 Mio. EUR je Los für Los 1.1 und 1.2
eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss ausreichenden Versicherungsschutzes für sämtliche sich aus der Leistungserfüllung ergebenden Risiken u. Gefahren mit folgenden Deckungssummen pro Los und Schadenfallnachzuweisen:
a) Personen- und Sachschäden min. 5 000 000 EUR;
b) Vermögensschäden min. 2 500 000 EUR;
c) Umweltschäden min. 2 500 000 EUR.
Das Fortbestehen dieser Versicherungen ist jährlich unaufgefordert nachzuweisen. Die Versicherungen sind so abzuschließen, dass aus dem Vertrag herrührende Schäden auch dann abgedeckt sind, wenn sie erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar wird.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.