Übernahme und überwiegend energetischen oder stoffliche Verwertung von Restabfällen des ZAS nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle werden durch den Auftraggeber zu der/den vom Auftragnehmer anzubietenden Entsorgungsanlagen bzw. Übernahmestellen transportiert. Die Durchführung der Entsorgungsleistungen ist örtlich nicht beschränkt. Die Ausschreibung erfolgt in drei Mengenlosen und zwei alternativen Laufzeiten (Laufzeit der Lose 1a bis 1c: 5 Jahre, Laufzeit der Lose 2a bis 2c: 10 Jahre). Bezugschlagt werden maximal drei Mengenlose.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Restabfällen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen
GSL/01/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und überwiegend energetischen oder stoffliche Verwertung von Restabfällen des ZAS nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle...”
Kurze Beschreibung
Übernahme und überwiegend energetischen oder stoffliche Verwertung von Restabfällen des ZAS nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle werden durch den Auftraggeber zu der/den vom Auftragnehmer anzubietenden Entsorgungsanlagen bzw. Übernahmestellen transportiert. Die Durchführung der Entsorgungsleistungen ist örtlich nicht beschränkt. Die Ausschreibung erfolgt in 3 Mengenlosen und 2 alternativen Laufzeiten (Laufzeit der Lose 1a bis 1c: 5 Jahre, Laufzeit der Lose 2a bis 2c: 10 Jahre). Bezugschlagt werden maximal drei Mengenlose.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 246-514904
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Auf Verlangen vorzulegen
Alter Wert
Text:
“Auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bzgl. der benannten Entsorgungsanlagen bzw....”
Text
Auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bzgl. der benannten Entsorgungsanlagen bzw. Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— Genehmigungen sowie Bereitschaftserklärungen der als Ausfallverbund benannten Anlagenbetreiber zur Übernahme der Abfälle oder Verträge über den Ausfallverbund und im Rahmen der Aufklärung ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise bzgl. der benannten Anlagen,
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bzgl. der benannten Entsorgungsanlagen bzw....”
Text
Auf Verlangen vorzulegen:
— Genehmigungsunterlagen und Bereitschaftserklärungen der Anlagenbetreiber bzgl. der benannten Entsorgungsanlagen bzw. Umladestationen sowie ggf. weitere anlagenbezogene Erklärungen und Nachweise zur Aufklärung der Angebotsinhalte,
— für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des AG die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (mit Ausnahme der geforderten Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder gleichwertig, soweit der Bieter selbst entsprechend zertifiziert ist).
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Quelle: OJS 2018/S 043-094613 (2018-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Kontaktperson: Vergabestelle
URL: http://www.za-sws.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und überwiegend energetische oder stoffliche Verwertung von Restabfällen des ZAS nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle...”
Kurze Beschreibung
Übernahme und überwiegend energetische oder stoffliche Verwertung von Restabfällen des ZAS nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Abfälle werden durch den Auftraggeber zu der/den vom Auftragnehmer anzubietenden Entsorgungsanlage(n) bzw. Übernahmestelle(n) transportiert. Die Durchführung der Entsorgungsleistungen ist örtlich nicht beschränkt. Die Ausschreibung erfolgt in drei Mengenlosen und zwei alternativen Laufzeiten (Laufzeit der Lose 1a bis 1c: 5 Jahre, Laufzeit der Lose 2a bis 2c: 10 Jahre). Bezug schlagt werden maximal 3 Mengenlose.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Restabfällen, Laufzeit 5 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1a
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von Restabfällen, 17 500 Mg/a bis 30 600 Mg/a
Vergabekriterien
Preis
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1b
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1c
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Restabfällen, Laufzeit 10 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2a
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2b
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2c
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 043-094613
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: GSL/01/2018
Los-Identifikationsnummer: 2a
Titel: Verwertung von Restabfällen, Laufzeit 10 Jahre
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SITA Service GmbH
Postanschrift: Gerichtsweg 28
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2b
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2c
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 149-342650 (2018-08-03)