Der Auftragsgegenstand umfasst die Erbringung notärztlicher Dienstleistungen auf in vier Versorgungsregionen des Landes Berlin stationierten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Davon werden drei NEF rund um die Uhr betrieben, das vierte im 12h-Tagesdienst. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel,die NEF, Rettungsdienstbekleidung (ausgenommen Sicherheitsschuhe), Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils den Notärzten unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiter werden von der Feuerwehr gestellt. Das Land Berlin ist derzeit in 18 Versorgungsregionen unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zu den bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den Betrieb dieser NEF wird die Feuerwehr mit den ausgewählten Leistungserbringern über die notärztlichen Dienstleistungen entgeltliche Verträge abschließen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst die Erbringung notärztlicher Dienstleistungen auf in vier Versorgungsregionen des Landes Berlin stationierten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Davon werden drei NEF rund um die
Uhr betrieben, das vierte im 12h-Tagesdienst. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel,die NEF, Rettungsdienstbekleidung (ausgenommen Sicherheitsschuhe),
Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils den Notärzten unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiter werden von der Feuerwehr gestellt. Das Land Berlin ist derzeit in 18 Versorgungsregionen
unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zu den bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den
Betrieb dieser NEF wird die Feuerwehr mit den ausgewählten Leistungserbringern über die notärztlichen Dienstleistungen entgeltliche Verträge abschließen.
Der Auftragsgegenstand umfasst die Erbringung notärztlicher Dienstleistungen auf in vier Versorgungsregionen des Landes Berlin stationierten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Davon werden drei NEF rund um die
Uhr betrieben, das vierte im 12h-Tagesdienst. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel,die NEF, Rettungsdienstbekleidung (ausgenommen Sicherheitsschuhe),
Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils den Notärzten unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiter werden von der Feuerwehr gestellt. Das Land Berlin ist derzeit in 18 Versorgungsregionen
unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zu den bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den
Betrieb dieser NEF wird die Feuerwehr mit den ausgewählten Leistungserbringern über die notärztlichen Dienstleistungen entgeltliche Verträge abschließen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-24 📅
Datum des Beginns: 2018-01-15 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
2020-10-31 📅
2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 119-240769
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 091-180548
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag soll spätestens am 15.1.2018 beginnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst die Erbringung notärztlicher Dienstleistungen auf in vier Versorgungsregionen des Landes Berlin stationierten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Davon werden drei NEF rund um die
Uhr betrieben, das vierte im 12h-Tagesdienst. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel,die NEF, Rettungsdienstbekleidung (ausgenommen Sicherheitsschuhe),
Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils den Notärzten unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiter werden von der Feuerwehr gestellt. Das Land Berlin ist derzeit in 18 Versorgungsregionen
unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zu den bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den
Betrieb dieser NEF wird die Feuerwehr mit den ausgewählten Leistungserbringern über die notärztlichen Dienstleistungen entgeltliche Verträge abschließen.
Bezeichnung des Loses: Versorgungsregion Spandau-Süd
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In der Versorgungsregion Spandau-Süd wird ein zweites NEF im 24h-Betrieb eingesetzt. Nach derzeitiger Planung wird das NEF auf dem Stützpunktstandort FW 3600 Charlottenburg-Nord stationiert.
Zusätzliche Informationen: Der Vertrag soll spätestens am 15.1.2018 beginnen.
Bezeichnung des Loses: Versorgungsregion Neukölln
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In der Versorgungsregion Neukölln wird ein zweites NEF im 24h-Betrieb eingesetzt. Nach derzeitiger Planung wird das NEF auf dem Stützpunktstandort FW 5200 Buckow stationiert.
Bezeichnung des Loses: Versorgungsregion Tempelhof
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
In der Versorgungsregion Tempelhof wird ein zweites NEF im 24h-Betrieb eingesetzt. Nach derzeitiger Planung wird das NEF auf dem Stützpunktstandort FW 4700 Marienfelde stationiert.
Bezeichnung des Loses: Versorgungsregion Hellersdorf-Marzahn
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
In der Versorgungsregion Hellersdorf-Marzahn wird ein zweites NEF im 12h-Betrieb planmäßig in der Zeit von 7:00 Uhr – 19:00 Uhr eingesetzt. Nach derzeitiger Planung wird das NEF auf dem Stützpunktstandort FW 6100 Marzahn stationiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin – Spandau-Süd.
Berlin – Neukölln.
Berlin – Tempelhof.
Berlin – Hellersdorf-Marzahn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Loslimitierung ist gem. § 30 Abs. 1 VgV zulässig. Die Bedingungen für die Angebotslimitierung des Vertragsgegenstandes, folgend Loslimit, sind: Bieter können maximal in Höhe der Anzahl ihrer, als geeignet festgestellten Krankenhäuser Angebote auf Lose ihrer Wahl abgeben, unabhängig davon, ob sie als Einzelbieter oder innerhalb einer Gemeinschaft auftreten. Dabei werden die bereits aus dem Vergabeverfahren der Fw über notärztliche Leistungen im Jahr 2015 und 2016 abgeschlossenen Verträge über 17 Lose (Versorgungsregionen) mitberücksichtigt. Ausschlaggebend für die Berechnung des Loslimits ist die bestehende Losverteilung bis zum spätesten Leistungsbeginn 15.1.2018.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Loslimitierung ist gem. § 30 Abs. 1 VgV zulässig. Die Bedingungen für die Angebotslimitierung des Vertragsgegenstandes, folgend Loslimit, sind: Bieter können maximal in Höhe der Anzahl ihrer, als geeignet festgestellten Krankenhäuser Angebote auf Lose ihrer Wahl abgeben, unabhängig davon, ob sie als Einzelbieter oder innerhalb einer Gemeinschaft auftreten. Dabei werden die bereits aus dem Vergabeverfahren der Fw über notärztliche Leistungen im Jahr 2015 und 2016 abgeschlossenen Verträge über 17 Lose (Versorgungsregionen) mitberücksichtigt. Ausschlaggebend für die Berechnung des Loslimits ist die bestehende Losverteilung bis zum spätesten Leistungsbeginn 15.1.2018.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 119-240769 (2017-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand umfasst die Erbringung notärztlicher Dienstleistungen auf in vier Versorgungsregionen des Landes Berlin stationierten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Davon werden drei NEF rund um die
Uhr betrieben, das vierte im 12h-Tagesdienst. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel,die NEF, Rettungsdienstbekleidung (ausgenommen Sicherheitsschuhe),
Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils den Notärzten unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiter werden von der Feuerwehr gestellt. Das Land Berlin ist derzeit in 18 Versorgungsregionen
unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zuden bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den
Betrieb dieser NEF wird die Feuerwehr mit den ausgewählten Leistungserbringern über die notärztlichen Dienstleistungen entgeltliche Verträge abschließen.
Der Auftragsgegenstand umfasst die Erbringung notärztlicher Dienstleistungen auf in vier Versorgungsregionen des Landes Berlin stationierten Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF). Davon werden drei NEF rund um die
Uhr betrieben, das vierte im 12h-Tagesdienst. Sämtliche zur Ausübung dieser Dienstleistung benötigten Sachmittel,die NEF, Rettungsdienstbekleidung (ausgenommen Sicherheitsschuhe),
Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien sowie die jeweils den Notärzten unterstützenden Rettungsdienstmitarbeiter werden von der Feuerwehr gestellt. Das Land Berlin ist derzeit in 18 Versorgungsregionen
unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zuden bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den
Betrieb dieser NEF wird die Feuerwehr mit den ausgewählten Leistungserbringern über die notärztlichen Dienstleistungen entgeltliche Verträge abschließen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II. 1.7. und V. 2.4: Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
unterteilt, denen in Fw- Stützpunktstandorten untergebrachte NEF zugeordnet sind. Die vier NEF des Auftragsgegenstandes werden zusätzlich zuden bereits eingesetzten NEF in Dienst gestellt. Für den
Zusätzliche Informationen:
Zu II. 1.7. und V. 2.4: Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Kurze Beschreibung:
In der Versorgungsregion Hellersdorf-Marzahn wird ein zweites NEF im 12h-Betrieb planmäßig in der Zeit von 07:00 Uhr – 19:00 Uhr eingesetzt. Nach derzeitiger Planung wird das NEF auf dem Stützpunktstandort FW 6100 Marzahn stationiert.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-30 📅
2017-09-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135GWB).