VGF-EU 180/17 – Beschaffung von Schienen und Schwellen 2018 und 2019

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frakfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen und Schwellen werden schrittweise ab dem 1.4.2018 bis zum 19.4.2019 (spätestes Abrufdatum) bzw. bis zum 30.5.2019 (spätestes Lieferdatum) abgerufen und geliefert. Der potenzielle Auftragnehmer verpflichtet sich alle bis zum 19.4.2019 abgerufenen Materialien definitiv zu liefern.
Die Auslieferung aller Abrufbestellungen von Schienen und Schwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienen und Zubehör
Referenznummer: VGF-EU 180/17
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frakfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main. Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen und Schwellen werden schrittweise ab dem 1.4.2018 bis zum 19.4.2019 (spätestes Abrufdatum) bzw. bis zum 30.5.2019 (spätestes Lieferdatum) abgerufen und geliefert. Der potenzielle Auftragnehmer verpflichtet sich alle bis zum 19.4.2019 abgerufenen Materialien definitiv zu liefern. Die Auslieferung aller Abrufbestellungen von Schienen und Schwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienen und Zubehör 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Eisenbahnmaterial 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke VerkehrsGesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgf-ffm.de 🌏
E-Mail: d.leber@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 69213-24659 📞
Fax: +49 69213-23336 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=6695-24 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-507742
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen der ersten Teillieferung zum XX.XX.20XX sind X.XXX,00 m (a. Rillenschiene 60R2 R200) und X.XXX,00 m (b. Rillenschiene 60R2 R260) und X.XXX,00 m (c. Rillenschiene 602 R340GHT) zu liefern.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frakfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen und Schwellen werden schrittweise ab dem 1.4.2018 bis zum 19.4.2019 (spätestes Abrufdatum) bzw. bis zum 30.5.2019 (spätestes Lieferdatum) abgerufen und geliefert. Der potenzielle Auftragnehmer verpflichtet sich alle bis zum 19.4.2019 abgerufenen Materialien definitiv zu liefern.
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Die Auslieferung aller Abrufbestellungen von Schienen und Schwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Vignolschienen 49E1 R260
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
a) Vignolschiene Profil 49E1
Nach DIN EN 13674-1:2011-04
Stahlsorte R260, Profilklasse Y
Geradheitsklasse B
Gerade Länge: 15 000 mm
Ungelocht, Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern
Bezeichnung des Loses: Rillenschiene 60R2 R200 u. R260
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
a) Rillenschiene Profil 60R2
Stahlsorte: R200, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2010-05
Ohne Laschenlochung
Ohne Spurtstangenlochung
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern;
b) Rillenschiene Profil 60R2
Stahlsorte: R260, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2010-05
Ohne Laschenlochung, ohne Spurstangenlochung
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern.
Zusätzliche Informationen:
Im Rahmen der ersten Teillieferung zum XX.XX.20XX sind X.XXX,00 m (a. Rillenschiene 60R2 R200) und X.XXX,00 m (b. Rillenschiene 60R2 R260) und X.XXX,00 m (c. Rillenschiene 602 R340GHT) zu liefern.
Bezeichnung des Loses: Betonschwelle für Schiene 49E1
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
a) Betonschwelle für Schiene 49E1 liefern / abladen (2,40 m) d. h. Spannbetonschelle, B58 oder gleichwertig, Länge 2,40 m, für Vignolschiene 49E1, Spurweite 1433 (Regelspur 1 435 mm-2 mm), hergestellt nach den Vorschriften der DB AG einließlich der erforderlichen Schienenbefestigung „W“ bestehend aus:
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4 Kunststoffdübel Sdü 25,
4 Schwellenschrauben Ss 35 mit Uls 7,
4 Spannklemmen Skl 14,
Winkelführungsplatten Wfp 14 K,
2 Keil-Winkelführungsplatten (Spur einseitig einstellbar),
2 Zwischenlagen für Schienenfußbreite 125 mm, d = 6 mm.
Hinweis:
Skl 14 mit KTL-Beschichtung,
Ss 35 in verzinkter Ausführung;
b) Zulage für Radlenkerstützbock (Schutzschiene 85mm) d. h. Zulage für zusätzliche Bohrungen/Dübel in der Betonschwelle sowie für die Lieferung und Herstellung eines Radlenkerstützbocks inklusive komplettes Befestigungsmaterial für Stützbock und Radlenkerschiene.
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Radlenkerstützbock zur Aufnahme von UIC33 auf GFT, 85 mm Rillenweite (siehe beigefügte Skizze). Die Befestigung des ungelochten Radlenkers soll formschlüssig durch Klemmen erfolgen;
c) Betonschwelle für Schiene 49E1 liefern / abladen (2,20 m) d. h. Spannbetonschelle, B58 oder gleichwertig, Länge 2,20 m, für Vignolschiene E491, Spurweite 1433 (Regelspur 1 435 mm-2 mm), hergestellt nach den Vorschriften der DB AG einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung „W“ (HM) bestehend aus:
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4 Kunsstoffdübel Sdü 25,
2 Winkelführungsplatten Wfp 14 K,
Skl 14 mit KTL-Beschichtung.
Ss 35 in verzinkter Ausführung.
Bezeichnung des Loses: Betonschwelle für Rillenschiene
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
a) Betonschwellen für Rillenschiene liefern / abladen, (Schallschutz), d. h. Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig), K-W 25, für Schiene 60R1/60R2, Länge 2,20 m, Spurweite 1 432 mm (Regelspur 1 435 mm-3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung bestehend aus:
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4 Kunststoffdübeln Sdü 25,
4 Schwellenschrauben Ss 35 mit ULs 7,
4 Isoclip IC U,
4 Spannklemmen Skl 25,
4 Keil-Winkelführungsplatten K-Wfp 25 (Spur beidseitig einstellbar),
2 Elastische Zwischenlagen – Zw 198 x 178 x 12, Gummi, farblich von den Zwischenlagen der Pos. 2.1.10 (Lupolen) zu unterscheiden!,
Einfederung bis max. 1,2 mm / 10 t Achslast (Federsteifigkeit 26 kN/mm bei 750 mm Schwellenabstand) auf Baustelle bzw. Vormontageplatz liefern und abladen;
b) Betonschwellen für Rillenschiene liefern / abladen, d. h. Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig), K-W 25, für Schiene 60R1/60R2, Länge 2,20 m, Spurweite 1 432 mm (Regelspur 1 435 mm-3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung bestehend aus:
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4 Keil-Winkelführungsplatten K-Wfp 25, (Spur beidseitig einstellbar),
2 Zwischenlagen – Zw 198 x 178 x 12, Lupolen, auf Baustelle bzw. Vormontageplatz liefern und abladen.
Bezeichnung des Loses: Kopfgehärtete Schienen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
a) Vignolschiene Profil 49E1, R350HT Vignolschiene Profil 49E1 (alt: S49)
Stahlsorte R350HT, Profilklasse Y, Geradheitsklasse B
Gerade Länge: 15 000 mm, ungelocht
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern
Teilmengenvorlage, Sichten einzelner Schienen;
b) Rillenschiene Profil 60R2, R340GHT liefern Rillenschiene Profil 60R2 (alt: Ri60N)
Stahlsorte: R340GHT, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2010-05
Gerade Länge: 15 000 mm, ohne Laschenlochung, ohne Spurstangenlochung, Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach DIN EN 10204:2004, zu der Abladestelle liefern
Teilmengenvorlage, Sichten einzelner Schienen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist.
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§
123 GWB
124 GWB
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz
Die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der nachfolgend unter Ziffer 1 genannte Einzelnachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit kann wiederum durch die vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
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Nicht präqualifizierte Bieter haben für den Nachweise die den Vergabeunterlagen beiliegende Eigenerklärung zur Eignung (nach HVA L-StB) abzugeben und im Falle, dass sie in die engere Auswahl kommen, auf Verlangen die in der Eigenerklärung zur Eignung genannte Bestätigung für die Angabe vorzulegen. Der in Ziffer 2 genannte Nachweis ist von jedem, auch präqualifizierten Bieter mit dem Angebot vorzulegen.
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1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“).
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Zur Annerkennung der Eignung:
Los-1 min. 1 000 000 EUR im Jahr,
Los-2 min. 400 000 EUR im Jahr,
Los-4 min. 1 000 000 EUR im Jahr,
Los-5 min. 1 000 000 EUR im Jahr,
Los-6 min. 800 000 EUR im Jahr;
2) Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich mit dieser Erklärung im Falle der Auftragserteilung, für den Zeitraum seiner Leistungsverpflichtung eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 5 000 000 pauschal für Personen- und Sachschäden sowie EUR 100 000 für Vermögensschäden je 2-fach maximiert p. a. (für Betriebshaftpflichtversicherung) bzw. EUR 5 000 000 für Personen- Sach- und mitversicherte Vermögensschäden, 1-fach maximiert p. a. (Umwelthaftpflichtversicherung) abzuschließen und nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe des Auftraggebers, der Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Leistungserbringung und des abgerechneten Netto-Auftragswerts. Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“
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Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: In den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, je drei Projekte im Bereich Lieferung der Schienen und Schwellen:
Für Los-1 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 500 000 EUR und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn / Straßenbahn);
Für Los-2 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 200 000 EUR und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn / Straßenbahn);
Für Los-4 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 500 000 EUR netto und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn / Straßenbahn);
Für Los-5 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 500 000 EUR netto und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn / Straßenbahn);
Für Los-6 – mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 400 000 EUR netto und mindestens 1 Projekt davon, sofern vorhanden, im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn / Straßenbahn);
2) Es sind seitens der Bieter die Unerauftragnehmer (sofern vorhanden) zu benennen. Hierfür sind die entsprechenden Formulare zu verwenden; (vgl. Anlage „Leistung anderer Unternehmer“ und vgl. Anlage „Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Nachunternehmer“);
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3) Gültige Qualifikationsnachweise:
Der Auftragnehmer muss eine gültige ISO 9001 Zertifizierung den Angebotsunterlagen beigefügt werden.
Alle Materialien für die Herstellung müssen werksneu sein und den UIC-Bedingungen oder den entsprechenden Normen für Bahnanwendungen entsprechen. Das für die Produktion vorgesehene Schienen- bzw. Schwellenwerk ist im Angebot zu benennen.
Des Weiteren muss eine gültige Q1-Zulassung der DB AG für die Schienen und Schwellen beigefügt werden;
4) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (vgl. Anlage „Eigenerklärug zur Eignung“).
Allgemeine Hinweise:
Soweit der Bewerber auf Ressourcen von Dritter zugreifen will, sind außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweise des Subunternehmers vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungsstellung und Zahlung nach Erfolg der mangelfreien Lieferung beim Auftraggeber. Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung fällig.
Bei der Abrechnung der Positionen hat man sich nach dem entsprechenden Lieferdatum zu orientieren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (BIGE) haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften („Bietergemeinschaftserklärung“).
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Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung mit als gesamtschuldner haften und eine entsprechende rechtsverbindliche Haftungserklärung abgeben.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eine Lieferung der Schienen und Betonschwellen erfolgt in 30 Werktagen nach Eingang des Abrufscheines. Siehe hierzu Ziffer II.1.4 der Bekanntmachung.
Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Wareneingangs beim Auftraggeber.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Raum H304
Kurt-Schumacher-Straße 8
60311 Frankfurt am Main
Zusätzliche Informationen: Es wird keine Verlesung stattfinden.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf und Materialwirtschaft
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=6695-24 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Angebotsunterlagen sind zwingend anhand der von der VGF vorgegebenen Unterlagen zu erstellen. Die benannten Eigenerklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen;
2) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend zu verwenden;
3) Die VGF vergibt den Auftrag im Offenen Verfahren nach Maßgabe der Sektorenverordnung (SektVO);
4) Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in elektronischer Form erhältlich, das Angebot muss jedoch 2-fach in Papierform abgegeben werden;
5) Voraussichtliche Zuschlagsfrist: 27.2.2018;
6) Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre;
7) Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF:
Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Alle Auftragnehmer, die nicht ARRIBA bauen/planen oder ein anderes nicht GAEB XML 3.1 fähiges AVA-System einsetzen, können die CD-ROM „VGF Mengen“ für 180,00 EUR zzgl. MwSt. erwerben. Bei Angebotsabgabe ist die Bekanntgabe der Kaufabsicht mitzuteilen. Der Bieter erklärt sich bei Angebotsabgabe damit einverstanden, dass im Falle eines Erwerbs die Firmenanschrift an den Softwarehersteller weitergegeben wird und er sich zu Lizenzierungszwecken bei der Firma RIB Software AG, Stuttgart, registrieren lassen muss. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt;
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8) Rückfragen zu dem Verfahren können nur in schriftlicher Form (E-Mail ist möglich), bis zum 17.1.2018 (12.00 Uhr), erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich beantwortet;
9) Durch die Bieter können Angebote für ein Los, mehrere Lose oder auch für alle Lose abgegeben werden;
10) Eine Verlesung der Angebote wird nicht stattfinden;
11) Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimung der zuständigen Gremien;
12) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG);
13) Eignungsnachweis:
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o. g. Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
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Bei der Anlieferung der Schwellen muss zwingend darauf geachtet werden, dass nur LKW´s zum Einsatz kommen, die von oben mit dem Kran zugänglich zum entladen sind;
14) Nachunternehmereinsatz:
Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern und Bietern zur Verfügung zu stellen;
15) Los 3 wird nicht berücksichtigt und fällt weg.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB).
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß Gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, ist ein Nachprüfungsantrag nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 243-507742 (2017-12-15)