VGH: Einführung eines technisch unterstützten Zugleitbetriebes (TUZ)

Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH

Um die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts Hoya-Eystrup den Anforderungen anzupassen und die Sicherheit auf der Strecke zu erhöhen, soll ein System für den technisch unterstützten Zugleitbetrieb (TuZ) installieren werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-17 Auftragsbekanntmachung
2017-05-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Signalgeräte
Kurze Beschreibung:
Um die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts Hoya-Eystrup den Anforderungen anzupassen und die Sicherheit auf der Strecke zu erhöhen, soll ein System für den technisch unterstützten Zugleitbetrieb (TuZ) installieren werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Signalgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nienburg (Weser) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH
Postanschrift: Am Bahnhof 1
Postleitzahl: 27318
Postort: Hoya
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgh-hoya.de 🌏
E-Mail: schroeder@vgh-hoya.de 📧
Telefon: +49 4251935514 📞
Fax: +49 4251935566 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E89297869 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-22 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 037-067453
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Bei Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung und Montage der sicherungstechnischen Ausrüstung der Strecke.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bahnhof Hoya.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft; siehe auch Verdingngsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Verdingungsunterlagen, insbesondere Projektbeschreibung und Lastenheft.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Verdingungsunterlagen, insbesondere Projektbeschreibung und Lastenheft.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Verdingungsunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH, Am Bahnhof 1, 27318 Hoya.
Zusätzliche Informationen: Bei Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christian Schröder
Internetadresse: www.vgh-hoya.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E89297869 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
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dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstößeaus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 037-067453 (2017-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 547884.91 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 103-206159
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 037-067453
ABl. S-Ausgabe: 103

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-18 📅
Name: Pintsch Tiefenbach
Postort: Sprockhövel
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 103-206159 (2017-05-30)