Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur
Postanschrift: Emscherallee 11
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44369
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Dr. Sabine Burggräf
Telefon: +49 231931122-53📞
E-Mail: burggraef@industriedenkmal-stiftung.de📧
Fax: +49 231931122-10 📠
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.industriedenkmal-stiftung.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VgV Stiftung Industriedenkmalpflege - Zeche Sophia-Jacoba
e-Vergabe 008
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen zur denkmalgerechten Sanierung der Zeche Sophia-Jacoba in Hückelhoven.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 349244.45 💰
Die 1997 stillgelegte Zeche Sophia-Jacoba in Hückelhoven liegt im Aachener Revier. Auf der Anlage 1/2/3 in
Hückelhoven ist lediglich das denkmalgeschützte Fördergerüst über Schacht 3 aus der Gründungszeit (1929/1934)
Mit zugehörigem Maschinenhaus erhalten und befindet sich seit 2010 im Eigentum der Industriedenkmalstiftung.
Das Gerüst bildet mit der zugehörigen Schachthalle, dem Maschinenhaus sowie der Elektrofördermaschine aus dem Jahre 1966 ein Ensemble, das als historisches Zeugnis der Industriegeschichte Hückelhovens erhalten geblieben ist.
Nach vielen Jahren ohne Sanierungsmaßnahmen ist eine umfangreiche Überholung aller Bauwerksteile nötig. Eine Sanierung aller Anlagenteile sollte schnellstmöglich angestrebt werden.
Maßnahmenbeschreibung Strebengerüst: zunächst ist eine Baustelleneinrichtung vorzusehen. Baustellenzäune und andere notwendige Arbeiten sind vorab zu tätigen. Die flächendeckende Einhausung des Fördergerüsts inklusive der Treppenanlage durch Schutzplanen ist aus Sicherheitsgründen vorzusehen. Darüber hinaus ist ein provisorischer Materialaufzug zur Verbesserung des Bauablaufs unabdingbar.
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen ist die Standsicherheit zu prüfen, und bei Bedarf sind konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung der Gerüste vorzunehmen. Störende und/oder defekte Holzkonstruktionen, Abdeckungen und Verkleidungen werden demontiert. Im Zuge der Maßnahmen zur Standsicherheit müssen provisorische Abstützungen gebaut und nicht mehr tragfähige Stahlkonstruktionen wie z. B. Geländer, Stufen, Abdeckbleche, Rohrleitungsbefestigungen ausgetauscht werden. Neue Stahlkonstruktionen werden montiert, moderne Schraubverbindungen werden im Sinne der harmonischen Einfügung der neuen Bauteile nach dem Vorbild einer historischen Niete nachgebildet. Defekte Bühnen, Treppen und Geländeranlagen werden bei Bedarf ausgetauscht und nach historischem Vorbild wiederhergestellt. Das Fördergerüst im Ganzen wird nach aktuellem Stand der Technik durch Strahl- und Korrosionsschutzarbeiten aufgearbeitet. Das Strahlgut wird anschließend fachgerecht entsorgt. Eine Freilegung der Fundamente zur Begutachtung ist notwendig, bei Bedarf werden schadhafte Putz-, Mauerwerks-, und Betonflächen ausgebessert. Weiterhin ist eine fachgerechte Sanierung des Daches vorgesehen.
Eine Sanierung des Seilscheibendaches über der Kranbahn inkl. Montage von Absturzsicherungen, Notüberläufen und Austausch der vorhandenen Holzbohlen ist ebenfalls notwendig. Nach der Fertigstellung der Sanierung muss die Sperrung des Aufgangs für Unbefugte gewährleistet sein. Mit der Anbringung erklärender Hinweistafeln am Denkmal wird auch dem übergeordneten Auftrag der Vermittlung von Industriekultur an interessierte Bürger und Bürgerinnen Rechnung getragen.
Maßnahmenbeschreibung Schachthalle: im Rahmen der Sanierung muss die Fassade, insbesondere das Verblendmauerwerk wiederhergestellt werden. Die Lagerfugen des Verblendmauerwerkes sind teilweise mit Bewehrungseisen versehen, diese waren über viele Jahre Hinweg den Luftdruckdifferenzen im Schachthallenbereich ausgesetzt. Die Korrosion der Eisen bedingt deren Ausbau, ebenso wie eine darauf folgende Erneuerung der Fugen.
Die Wiederherstellung einer befestigten Fläche mit der Möglichkeit der Ableitung von Oberflächenwasser sind weiter Baumaßnahmen im Rahmen der Sanierung und sollen anschließend in einem 2. Bauabschnitt in Abstimmung mit der Stadt Hückelhoven erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aussagen im Angebot zur Einhaltung von Terminen und Kosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben im Projektkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 30
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss aufgenommen.
Die Antworten werden über die Vergabeplattform DTVP zur...”
Zusätzliche Informationen
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss aufgenommen.
Die Antworten werden über die Vergabeplattform DTVP zur Verfügung gestellt.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 232-483819
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Planungsleistungen
Los-Identifikationsnummer: 1/1
Titel: ACE Architekturkontor Essen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ACE Architekturcontor Essen, Schlenger, Gunkel und Partner
Postanschrift: Girardentstr. 76 a
Postort: Essen
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 300 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 349244.45
Höchstes Angebot: 453314.48
“1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu...”
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos über die
Vergabeplattform DTVP zum Download zur Verfügung.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) benannten Vergabeplattform DTVP einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur
Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten
Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der
Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes
NRW (TVgG-NRW) zu beachten. Die nachfolgend aufgeführten und nach dem TVgG NRW erforderlichen
Nachweise und Erklärungen sind auf Anforderung nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist (3 bis 5 Werktage) vorzulegen.
— Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung,
— Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie.
4) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43Y3RG
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4112165📞
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.