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Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, nach Abgabe der Erstangebote nach den in der Anlage aufgeführten Kriterien eine Auswahl zu treffen und im Rahmen der Verhandlungen nur mit den 3 Unternehmen mit der höchsten Punktzahl in Verhandlungen zu treten.
Er behält sich darüber hinaus vor, die Verhandlungen in nur einer Verhandlungsrunde oder in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Angebote, über die verhandelt wird, anhand der in der Anlage vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.