Volumen-CT (AL 37/17)

Charité - Universitätsmedizin Berlin

Lieferung, Installation, Einbau, Einweisungen und Abnahmen eines Volumen-CT.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-07 Auftragsbekanntmachung
2018-01-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-12-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: CT-Scanner
Kurze Beschreibung: Lieferung, Installation, Einbau, Einweisungen und Abnahmen eines Volumen-CT.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: CT-Scanner 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Chariteplatz 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeplattform.charite.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 238-493647
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Keine.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den CT-Cluster (Gebäude 5011, Raum E144) im Campus Benjamin Franklin soll ein Volumen-CT zum Einsatz in der klinischen Patientenversorgung beschafft werden.
Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte zu liefern, die in der EU zugelassen sind. Es ist ein technisches Neben-angebot zugelassen, wenn dieses die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt. Als Neben-angebot kann unter Beachtung und Einhaltung aller Mindestanforderungen ein überarbeitetes gebrauchtes Ge-rätesystem (refurbished), maximaler bisheriger klinischer Einsatz 1 Jahr, mit voller Gewährleistung eingereicht werden. Optional kann hier auch die Demontage und Rücknahme der Altanlage (Siemens, Somatom Definition, 2006) erfolgen.
Mehr anzeigen
Der Gewährleistungszeitraum für die Geräte beträgt je Gerät 12 Monate, für Bauleistungen 60 Monate.
Die Angebote müssen alle Einrichtungen, Gerätebestandteile, notwendige Zubehörteile und zusätzlich benötigter Geräte enthalten, die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte erforderlich sind. Sind beim Zubehör meh-rere Größen möglich, so ist pro Gerät ein kompletter Satz anzubieten.
Mehr anzeigen
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit, d.h. liegt kein wirtschaftliches Angebot vor, wird die Ausschreibung aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt bei einem Preis für Gerät und Bau von 750 000 EUR/ BRUTTO.
Die Lieferung und Installation muss bis maximal 4 Wochen nach Fertigstellung der Bauleistungen erfolgen.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen:
Optionale Ausstattung:
— CD/DVD-Brenner (gewünscht: Codonics),
— Ersatzröntgenstrahler CANopen-Schnittstelle,
— 2. Konsole mit Anbindung PACS-Arbeitsplatz.
Option: Demontage, Ausbringen und Verwertung des Altgerätes (Siemens, Somatom Definition, 2006) inkl. Entsorgungsnachweis.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Keine.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Lieferung und Installation muss bis maximal 4 Wochen nach Fertigstellung der Bauleistungen erfolgen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Zentrale Vergabestelle der Charité.
Zusätzliche Informationen: Keine.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Besondere Mermale
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bildbewertung
Gewichtung des Preises: 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://vergabeplattform.charite.de/ 🌏
Dokumente URL: https://vergabeplattform.charite.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter (https://vergabeplattform.charite.de) bis zum 10.1.2018, 23:59 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sie sollten beim Download Ihre Kontaktdaten hinterlassen, dannwerden Sie über alle Änderungen informiert. Anderenfalls muss sich jeder Bieter vor Abgabe seines Angebotesüber den letzten Stand der Vergabeunterlagen auf (https://vergabeplattform.charite.de) informieren.
Mehr anzeigen
Fragen/Hinweise werden nur über https://vergabeplattform.charite.de und nur bis zum 29.12.2017, 11.00 Uhr, entgegengenommen.
Angebote sind schriftlich, d.h. als Papierversion, und auf einem Datenträger bis zum 11.1.2018, 10.00 Uhr, einzureichen. Elektronische Angebote sind nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10.
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber.
Dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 238-493647 (2017-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung, Installation, Einbau, Einweisungen und Abnahmen eines Volumen-CT
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité – Universitätsmedizin Berlin

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-036725
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 238-493647
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Angaben zum Wert des Auftrags unter Ziffer V.2.4), zum Gesamtwert des Auftrags Ziffer VII.1.6) und zum Wert der Preiserhöhung Ziffer VII.2.3) können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind ausschließlich fabrikneue Produkte zu liefern, die in der EU zugelassen sind. Es ist ein technisches Nebenangebot zugelassen, wenn dieses die Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt. Als Nebenangebot kann unter Beachtung und Einhaltung aller Mindestanforderungen ein überarbeitetes gebrauchtes Gerätesystem (refurbished), maximaler bisheriger klinischer Einsatz 1 Jahr, mit voller Gewährleistung eingereicht werden. Optional kann hier auch die Demontage und Rücknahme der Altanlage (Siemens, Somatom Definition, 2006) erfolgen.
Mehr anzeigen
Die Angebote müssen alle Einrichtungen, Gerätebestandteile, notwendige Zubehörteile und zusätzlich benötigter Geräte enthalten, die zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte erforderlich sind. Sind beim Zubehör mehrere Größen möglich, so ist pro Gerät ein kompletter Satz anzubieten.
Mehr anzeigen
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit, d. h. liegt kein wirtschaftliches Angebot vor, wird die Ausschreibung aufgehoben. Die Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt bei einem Preis für Gerät und Bau von 750 000 EUR/ BRUTTO.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 018-036725 (2018-01-24)