Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften des GWB bzw. der VOL/A

Landratsamt Alb-Donau-Kreis

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Reutlingen. Betroffen sind die Linien 333, 334 und 339 im Linienbündel „Schelklingen/Laichingen-West“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015) einschließlich der DING-Linie 335. Die Liniengenehmigungen der 4 betroffenen Buslinien enden zum 30.September 2018.
Alle weiteren Informationen können unter „VBM im Bündel Schelklingen/Laichingen-West“ im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-20 Auftragsbekanntmachung
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