Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) über die geplante Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Vorschriften des GWB bzw. der VOL/A

Vorabbekanntmachung – Linienbündel „Blaustein“

Personenbeförderung im Linienverkehr mit Bussen im Alb-Donau-Kreis und teilweise in der Stadt Ulm sowie im Landkreis Göppingen. Betroffen sind die Linien 30a, 30c, 36, 37 und 38 im Linienbündel „Blaustein“ nach dem Nahverkehrsplan des Alb-Donau-Kreises (Beschluss vom 29. Juni 2015). Die Liniengenehmigungen enden zum 31. Dezember 2018.
Alle weiteren Informationen können unter „VBM im Bündel Blaustein“ im Verzeichnis „Vorabbekanntmachungen (VBM) von Buslinien nach EU-VO 1370/2007“ unter http://www.alb-donau-kreis.de/landratsamt/bekanntmachungen.php abgerufen werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-21.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-21 Auftragsbekanntmachung
2018-01-25 Berichtigung
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