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— Fragen von von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum unter
www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern läuft am 7.7.2017 10 Uhr ab. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2, 3 und 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Dieser Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ein entsprechender Hinweis wurde mit dem Korrekturzyklus Nr. 1 am 20.6.2017 den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
— Der Entwurf des Vertrages wird voraussichtlich im Verlauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen in den Unterlagen des Teilnahmeantrags angegeben werden.