Energie- und Technikpark (ETP) / Trier-Nord, 2. BA. / Vorstufenausbau „Innere Erschließung“ Herstellung der verkehrlichen, inneren Erschließungs- und Verbindungsstraßen in Form eines reduzierten Vorstufenausbaus. Im Zuge der verkehrlichen Erschließung ist zudem der Aufbau neuer Ver- und Entsorgungsnetze vorgesehen. Das Entsorgungsnetz umfasst die Herstellung von Schmutz- und Regenwasserkanälen einschließlich der Schachtbauwerke und einer Bachverrohrung. Das Versorgungsnetz umfasst neben der Herstellung eines Medienkanals (Rahmenbauwerk als Fertigteil) die gesamten Tiefbau- und Kabelbauarbeiten zum Aufbau eines Strom-, FM- und LWL-Netzes. Darüber hinaus sind die vollständigen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Gas-, Wasser- und Nahwärmeleitungen zu erbringen. Die Rohrleitungsbauarbeiten zur Verlegung der Wasser-, Gas- und Nahwärmeleitungen sowie die Kabelmontagearbeiten werden seitens des AG mit eigenem Personal erbracht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
Kurze Beschreibung:
Energie- und Technikpark (ETP) / Trier-Nord, 2. BA. / Vorstufenausbau „Innere Erschließung“
Herstellung der verkehrlichen, inneren Erschließungs- und Verbindungsstraßen in Form eines reduzierten Vorstufenausbaus.
Im Zuge der verkehrlichen Erschließung ist zudem der Aufbau neuer Ver- und Entsorgungsnetze vorgesehen.
Das Entsorgungsnetz umfasst die Herstellung von Schmutz- und Regenwasserkanälen einschließlich der Schachtbauwerke und einer Bachverrohrung.
Das Versorgungsnetz umfasst neben der Herstellung eines Medienkanals (Rahmenbauwerk als Fertigteil) die gesamten Tiefbau- und Kabelbauarbeiten zum Aufbau eines Strom-, FM- und LWL-Netzes.
Darüber hinaus sind die vollständigen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Gas-, Wasser- und Nahwärmeleitungen zu erbringen.
Die Rohrleitungsbauarbeiten zur Verlegung der Wasser-, Gas- und Nahwärmeleitungen sowie die Kabelmontagearbeiten werden seitens des AG mit eigenem Personal erbracht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Herstellung der verkehrlichen, inneren Erschließungs- und Verbindungsstraßen in Form eines reduzierten Vorstufenausbaus.
Im Zuge der verkehrlichen Erschließung ist zudem der Aufbau neuer Ver- und Entsorgungsnetze vorgesehen.
Das Entsorgungsnetz umfasst die Herstellung von Schmutz- und Regenwasserkanälen einschließlich der Schachtbauwerke und einer Bachverrohrung.
Das Versorgungsnetz umfasst neben der Herstellung eines Medienkanals (Rahmenbauwerk als Fertigteil) die gesamten Tiefbau- und Kabelbauarbeiten zum Aufbau eines Strom-, FM- und LWL-Netzes.
Darüber hinaus sind die vollständigen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Gas-, Wasser- und Nahwärmeleitungen zu erbringen.
Die Rohrleitungsbauarbeiten zur Verlegung der Wasser-, Gas- und Nahwärmeleitungen sowie die Kabelmontagearbeiten werden seitens des AG mit eigenem Personal erbracht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.swt.de🌏
E-Mail: dagmar.wincher@swt.de📧
Fax: +49 6517171539 📠
URL der Dokumente: http://www.swt.de/ausschreibungen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-12 📅
Datum des Beginns: 2018-02-05 📅
Datum des Endes: 2018-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 196-402082
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 16.11.2017– 11:00 Uhr bei SWT-AöR, Abteilung Revision, Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen.
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: "Angebot – Darf nicht geöffnet werden "P17_0044, Vorstufenausbau Innere Erschließung ETP" beschriftet sein (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
3.) Fragen sind Schriftlich oder per E-Mail bis zum 10.11.2017 an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben auch von den Nachunternehmern abzufordern. Eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer ist ebenfalls spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
5.) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 16.11.2017– 11:00 Uhr bei SWT-AöR, Abteilung Revision, Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen.
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: "Angebot – Darf nicht geöffnet werden "P17_0044, Vorstufenausbau Innere Erschließung ETP" beschriftet sein (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
3.) Fragen sind Schriftlich oder per E-Mail bis zum 10.11.2017 an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben auch von den Nachunternehmern abzufordern. Eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer ist ebenfalls spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
5.) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen
Herstellung der verkehrlichen, inneren Erschließungs- und Verbindungsstraßen in Form eines reduzierten Vorstufenausbaus.
Im Zuge der verkehrlichen Erschließung ist zudem der Aufbau neuer Ver- und Entsorgungsnetze vorgesehen.
Das Entsorgungsnetz umfasst die Herstellung von Schmutz- und Regenwasserkanälen einschließlich der Schachtbauwerke und einer Bachverrohrung.
Das Versorgungsnetz umfasst neben der Herstellung eines Medienkanals (Rahmenbauwerk als Fertigteil) die gesamten Tiefbau- und Kabelbauarbeiten zum Aufbau eines Strom-, FM- und LWL-Netzes.
Darüber hinaus sind die vollständigen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Gas-, Wasser- und Nahwärmeleitungen zu erbringen.
Die Rohrleitungsbauarbeiten zur Verlegung der Wasser-, Gas- und Nahwärmeleitungen sowie die Kabelmontagearbeiten werden seitens des AG mit eigenem Personal erbracht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Leistungen für SWT-AöR:
Straßenbau / Kanal / Bachverrohrung / Schachtbauwerke
— ca. 7 650 m
— ca. 35 m Schmutzwasserkanal DN 300 herstellen
— ca. 530 m Regenwasserkanal DN 300 – DN 700 herstellen
— ca. 55 m Bachverrohrung DN 800
— ca. 8 St Beton-Fertigteilschächte DN 1000/ DN 1500 herstellen
— ca. 2 St Ortbeton-Schachtbauwerke herstellen
Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Nahwärmeleitungen
— ca. 985 m Tiefbauarbeiten für Nahwärme 2 x DN 100
jeweils einschl. der zugehörigen Nebenarbeiten
Leistungen für SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH:
Tiefbauarbeiten und Kabelbauarbeiten NS/ MS/ FM/ LWL
— ca. 19 m Medienkanal (Rahmenbauwerk- als Fertigteil)
— ca. 2 475 m Kabelschutzrohre d 110 bis d 160 liefern u. verlegen
— ca. 2 575 m Kabelverlegung NS/ MS
— ca. 2 350 m Mehrfachrohr (2x32 / 2x40) liefern u. verlegen
Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasser- und Gasleitung
— ca. 790 m Tiefbauarbeiten für Wasserleitungen d 110 – 225
— ca. 545 m Tiefbauarbeiten für Gasleitungen d 160
jeweils einschl. der zugehörigen Nebenarbeiten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen:
(1) aktueller, vollständiger Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
— Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung
— Nachweis zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
— Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Gewerbezentralregister vorliegt
— Eigenerklärung, dass die im § 6e EU VOB/A 2016 genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP),
— Verzeichnis der Nachunternehmer
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR oder Bestätigung eines Versicherer, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR oder Bestätigung eines Versicherer, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Die Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben hat.
Mindeststandards:
Nachweis über die Gütesicherung für Kanalbauarbeiten durch Vorlage des RAL-Gütezeichens Kanalbau (GZ 961) für die Beurteilungsgruppe AK2 oder gleichwertige Zertifizierung eines unabhängigen Prüfinstituts. Die Nachweisforderung ist gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung / Ausführung der Arbeiten einen Vertrag zur RAL – Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Gleichwertige Nachweise anderer unabhängiger Prüfinstitute sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss ebenfalls mit dem Angebot nachgewiesen werden, insbesondere im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Anforderungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Nachweis über die Gütesicherung für Kanalbauarbeiten durch Vorlage des RAL-Gütezeichens Kanalbau (GZ 961) für die Beurteilungsgruppe AK2 oder gleichwertige Zertifizierung eines unabhängigen Prüfinstituts. Die Nachweisforderung ist gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung / Ausführung der Arbeiten einen Vertrag zur RAL – Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Gleichwertige Nachweise anderer unabhängiger Prüfinstitute sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss ebenfalls mit dem Angebot nachgewiesen werden, insbesondere im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Anforderungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis über die Gütesicherung für Kanalbauarbeiten durch Vorlage des RAL-Gütezeichens Kanalbau (GZ 961) für die Beurteilungsgruppe AK2 oder gleichwertige Zertifizierung eines unabhängigen Prüfinstituts. Die Nachweisforderung ist gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung / Ausführung der Arbeiten einen Vertrag zur RAL – Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Gleichwertige Nachweise anderer unabhängiger Prüfinstitute sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss ebenfalls mit dem Angebot nachgewiesen werden, insbesondere im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Anforderungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL.
Nachweis über die Gütesicherung für Kanalbauarbeiten durch Vorlage des RAL-Gütezeichens Kanalbau (GZ 961) für die Beurteilungsgruppe AK2 oder gleichwertige Zertifizierung eines unabhängigen Prüfinstituts. Die Nachweisforderung ist gleichfalls erfüllt, wenn der Bieter die Qualifikation des Unternehmens durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung / Ausführung der Arbeiten einen Vertrag zur RAL – Gütesicherung GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Gleichwertige Nachweise anderer unabhängiger Prüfinstitute sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit muss ebenfalls mit dem Angebot nachgewiesen werden, insbesondere im Hinblick auf die inhaltlichen und technischen Anforderungen gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Verwaltungsgebäude SWT-AöR,
5. Etage, Zimmer 507,
Ostallee 7-13,
54290 Trier.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH
Land: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Abt. T-E
Adresse des Käuferprofils: http://www.swt.de🌏
Dokumente URL: www.swt.de/ausschreibungen🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR), Abt. Revision, Zimmer 507
URL der Dokumente: www.swt.de/ausschreibungen🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Das Angebot mit den Nachweisen ist schriftlich in einem verschlossen Umschlag bis einschließlich dem 16.11.2017– 11:00 Uhr bei SWT-AöR, Abteilung Revision, Ostallee 7-13, 54290 Trier, einzureichen.
Der Umschlag muss von außen deutlich lesbar mit der Aufschrift: "Angebot – Darf nicht geöffnet werden "P17_0044, Vorstufenausbau Innere Erschließung ETP" beschriftet sein (Ein entsprechendes Adressetikett ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
3.) Fragen sind Schriftlich oder per E-Mail bis zum 10.11.2017 an die unter Ziff. I.1) (Kontaktstelle) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben auch von den Nachunternehmern abzufordern. Eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer ist ebenfalls spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
5.) Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben auch von den Nachunternehmern abzufordern. Eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer ist ebenfalls spätestens vor Auftragserteilung vorzulegen.
5.) Die Angebotsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei unter der nachfolgenden Internet-Adresse zur Verfügung: http://www.swt.de/ausschreibungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2017/S 196-402082 (2017-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1955423.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Straßenbau / Kanal / Bachverrohrung / Schachtbauwerke:
— ca. 35 m Schmutzwasserkanal DN 300 herstellen,
— ca. 530 m Regenwasserkanal DN 300 - DN 700 herstellen,
— ca. 55 m Bachverrohrung DN 800,
— ca. 8 St Beton-Fertigteilschächte DN 1000/ DN 1500 herstellen,
— ca. 2 St Ortbeton-Schachtbauwerke herstellen.
Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Nahwärmeleitungen.
— ca. 985 m Tiefbauarbeiten für Nahwärme 2 x DN 100.
Jeweils einschl. der zugehörigen Nebenarbeiten.
Tiefbauarbeiten und Kabelbauarbeiten NS/ MS/ FM/ LWL.
— ca. 19 m Medienkanal (Rahmenbauwerk- als Fertigteil),
— ca. 2 475 m Kabelschutzrohre d 110 bis d 160 liefern u. verlegen,
— ca. 2 575 m Kabelverlegung NS/ MS,
— ca. 2 350 m Mehrfachrohr (2x32 / 2x40) liefern u. verlegen.
Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Wasser- und Gasleitung.
— ca. 790 m Tiefbauarbeiten für Wasserleitungen d 110 – 225,
— ca. 545 m Tiefbauarbeiten für Gasleitungen d 160.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.