Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen“ in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung
Kurze Beschreibung:
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen“ in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen“ in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernwärme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: f & w fördern und wohnen AöR
Postanschrift: Grüner Deich 17
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.foerdernundwohnen.de🌏
E-Mail: ausschreibung-bau@foerdernundwohnen.de📧
Telefon: +49 40428353335📞
Fax: +49 40428353511 📠
URL der Dokumente: http://www.foerdernundwohnen.de🌏
Zu II.210) Varianten / Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten / Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Zu II.210) Varianten / Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten / Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen“ in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen“ in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Wärmeversorgungsanlage als KWK-Anlage, für 6 Wohngebäude mit ca. 70 Personen Belegung je Gebäude. Die Wärmeversorgung soll durch ein BHKW und einen Spitzenlastkessel erfolgen. Die Planung, (Vor-) Finanzierung, Erstellung und Errichtung des erforderlichen Kesselhauses ist Leistungsumfang des Bieters (Auftragnehmerleistung). Die Abgasführung ist Auftragnehmerleistung.
Wärmeversorgungsanlage als KWK-Anlage, für 6 Wohngebäude mit ca. 70 Personen Belegung je Gebäude. Die Wärmeversorgung soll durch ein BHKW und einen Spitzenlastkessel erfolgen. Die Planung, (Vor-) Finanzierung, Erstellung und Errichtung des erforderlichen Kesselhauses ist Leistungsumfang des Bieters (Auftragnehmerleistung). Die Abgasführung ist Auftragnehmerleistung.
Spitzenlastkessel, Leistung ca. 400 kW; BHKW, therm. Leistung ca. 90 kW, elektr. Leistung ca. 50 kW.
Jahresheizwärmebedarf der sechs Wohngebäude ist mit ca. 750 000 kWh/a anzusetzen. Der dadurch entstehende Stromertrag mit ca. 450 000 kWh/a.
Einschließlich des in diesem Umfang zu erstellendem Nahwärmenetzes, Vor-/ Rücklauf ca. 500 m einfache Länge und die dazugehörigen 6 Stück Nahwärmeübergabestationen in den 6 Wohngebäuden.
Komplett zu erstellen einschl. den für die Nahwärmeleitung erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Versorgung der vorgenannten 6 Wohngebäuden.
Weiterhin ist das gesamte Stromnetz, für eigengenutzten Strom und die Versorgung des EVU' s auf dem Gelände bis in den Hausanschlussraum des Gebäudes, durch den Auftragnehmer zu errichten. Die Zentrale der KWK-Anlage erhält den Hausanschluss des Stromversorgers. Das Netz ist so aufzubauen, das jede Wohnung der sechs Gebäude einen eigenen Stromzähler erhält. Die Stromversorgung ist für die Bewohner optional, so dass der Stromabsatz im Risiko des Betreibers liegt.
Weiterhin ist das gesamte Stromnetz, für eigengenutzten Strom und die Versorgung des EVU' s auf dem Gelände bis in den Hausanschlussraum des Gebäudes, durch den Auftragnehmer zu errichten. Die Zentrale der KWK-Anlage erhält den Hausanschluss des Stromversorgers. Das Netz ist so aufzubauen, das jede Wohnung der sechs Gebäude einen eigenen Stromzähler erhält. Die Stromversorgung ist für die Bewohner optional, so dass der Stromabsatz im Risiko des Betreibers liegt.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerungsoption von 60 Monaten.
Zusätzliche Informationen:
Zu II.210) Varianten / Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten / Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Zu II.210) Varianten / Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten / Alternativangeboten bleibt vorbehalten. Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Ein Vordruck ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Ermessen über eine Nachforderung.
Die Bewerbungsunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle abzufordern. Die Abforderung und die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eine Abforderung per E-Mail ist ausreichend.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zur Eignung gemäß (§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 3 Monate sein).
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung; auf Anforderung auch der Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 3 Monate sein).
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist;
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist;
das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und auch vom Nachunternehmer (NU) unterzeichnete Formblatt „Nachunternehmerleistungen“ mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Will ein Bewerber bzw. ein Unternehmen sich auf die Leistungsfähigkeit (z.B. wirtschaftliche, technische, personelle Kapazitäten, Referenzen) eines Dritten berufen, so sind zusätzlich auch für den Dritten die für das sich auf ihn berufende Unternehmen erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen, soweit für den jeweiligen Leistungsbereich relevant. Hierfür ist das vollständig ausgefüllte und auch vom Nachunternehmer (NU) unterzeichnete Formblatt „Nachunternehmerleistungen“ mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige NU mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Im Übrigen gelten die später in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angaben und Bedingungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige NU mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige NU mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Mindestens ein Referenzprojekt über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL2. Mindestens ein Referenzprojekt über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach §5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder NU im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. 3. Auf die Bestimmungen der §§3, 5, 7 Abs. 2 und §10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von NU wird hingewiesen. 4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahren eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß §3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach §5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder NU im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. 3. Auf die Bestimmungen der §§3, 5, 7 Abs. 2 und §10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von NU wird hingewiesen. 4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. 1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.1) abgeforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL3). Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit als geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium). 2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 50 % (Leistungsfähigkeit) zu 50 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben: – 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; – 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt; – 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich; – 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; – 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. 1. Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.1) abgeforderten Nachweise und Eigenerklärungen festgestellt (PL1 bis PL3). Nur Bewerber, die die Erklärungen anforderungsgemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit als geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium). 2. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 50 % (Leistungsfähigkeit) zu 50 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben: – 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; – 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt; – 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich; – 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; – 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-05-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-08-15 📅
1.Die Ausschreibung der Wärme- u. Stromversorg. als Contractoranlage erfolgt im Verhandlungsverf. auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschrei.. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben dem Leistungsumfang bzw. dem Leistungskatalog insbes. die Preiskalkulation, das Verfahren hinsichtl. Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit, sowie die Übernahme/Rückbau der Anlage nach der Vertragslaufzeit sein.
1.Die Ausschreibung der Wärme- u. Stromversorg. als Contractoranlage erfolgt im Verhandlungsverf. auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschrei.. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben dem Leistungsumfang bzw. dem Leistungskatalog insbes. die Preiskalkulation, das Verfahren hinsichtl. Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit, sowie die Übernahme/Rückbau der Anlage nach der Vertragslaufzeit sein.
2.Die Bewerbungsunterl. (Vordr. u. Formul.) können unter der in Ziffer I.1) genannten Internetadr. abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterl. ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Info. oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG)erforderl. werden sollten, werden diese Zusatzinfo. ebenfalls unter der dort genannten Internetadr. veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadr. weitere Info. veröffentlicht wurden.
2.Die Bewerbungsunterl. (Vordr. u. Formul.) können unter der in Ziffer I.1) genannten Internetadr. abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterl. ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Info. oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG)erforderl. werden sollten, werden diese Zusatzinfo. ebenfalls unter der dort genannten Internetadr. veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadr. weitere Info. veröffentlicht wurden.
Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Teilnahmeantrags mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Teilnahmeantrag erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen.
Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Teilnahmeantrags mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Teilnahmeantrag erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen.
3.Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterl. sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 4.5.2017 an die E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Info. dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandl. bleiben vorbehalten.
3.Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterl. sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 4.5.2017 an die E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Info. dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandl. bleiben vorbehalten.
4.Teilnahmeanträge sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen.
4.Teilnahmeanträge sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen.
5.Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5.Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6.Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
7.Elektro. übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Teilnahmeanträgen beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet.
7.Elektro. übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Teilnahmeanträgen beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet.
8.Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind -soweit rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterl. stimmt der Bewerber dem zu.
9.Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
10.Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterl. vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbe. auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10.Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterl. vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbe. auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11.Vergabeunterl. einschließl. des Vertragswerks sowie der Zuschlagskrit. werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbe. ausgegeben. Der öff. AG behält sich vor nach Abschluss der Verhandl. erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Quelle: OJS 2017/S 084-162939 (2017-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU") der Freien Hansestadt Hamburg („FHH") zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen" in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU") der Freien Hansestadt Hamburg („FHH") zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen" in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Gesamtwert des Auftrags: 3 581 429 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU") der Freien Hansestadt Hamburg („FHH") zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Die f&w fördern und wohnen AöR ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU") der Freien Hansestadt Hamburg („FHH") zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen" in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Wärme- u. Stromversorgung als Contractoranlage für das als örU zu errichtende Neubaugebiet „Papenreye/Borsteler Bogen" in Hamburg-Groß Borstel. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Spitzenlastkessel, Leistung ca. 400kW; BHKW, therm. Leistung ca. 90 kW, elektr. Leistung ca. 50 kW.
Einschließlich des in diesem Umfang zu erstellendem Nahwärmenetzes, Vor-/ Rücklauf ca. 500m einfache Länge und die dazugehörigen 6 Stück Nahwärmeübergabestationen in den 6 Wohngebäuden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-27 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung der Wärme- u. Stromversorg. als Contractoranlage erfolgt im Verhandlungsverf. auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschrei.. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben dem Leistungsumfang bzw. dem Leistungskatalog insbes. die Preiskalkulation, das Verfahren hinsichtl. Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit, sowie die Übernahme/Rückbau der Anlage nach der Vertragslaufzeit sein;
1. Die Ausschreibung der Wärme- u. Stromversorg. als Contractoranlage erfolgt im Verhandlungsverf. auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschrei.. Gegenstand der Verhandlungen sollen neben dem Leistungsumfang bzw. dem Leistungskatalog insbes. die Preiskalkulation, das Verfahren hinsichtl. Preisanpassungen während der Vertragslaufzeit, sowie die Übernahme/Rückbau der Anlage nach der Vertragslaufzeit sein;
2. Die Bewerbungsunterl. (Vordr. u. Formul.) können unter der in Ziffer I.1) genannten Internetadr. abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterl. ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Info. oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG) erforderl. werden sollten, werden diese Zusatzinfo. ebenfalls unter der dort genannten Internetadr. veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadr. weitere Info. veröffentlicht wurden.
2. Die Bewerbungsunterl. (Vordr. u. Formul.) können unter der in Ziffer I.1) genannten Internetadr. abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterl. ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Info. oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers (AG) erforderl. werden sollten, werden diese Zusatzinfo. ebenfalls unter der dort genannten Internetadr. veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadr. weitere Info. veröffentlicht wurden.
Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Teilnahmeantrags mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Teilnahmeantrag erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen;
Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Teilnahmeantrags mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Teilnahmeantrag erst kurz -also wenige Tage- vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen;
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterl. sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 4.5.2017 an die E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Info. dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandl. bleiben vorbehalten;
3. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterl. sollen umgehend, jedoch spät. bis zum 4.5.2017 an die E-Mail-Adr. unter Ziffer I.1) gerichtet werden. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Info. dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandl. bleiben vorbehalten;
4. Teilnahmeanträge sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen;
4. Teilnahmeanträge sind in Papierform (2-fach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag mit dem roten Antragskennzettel zu versehen;
5. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen;
5. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Unterl. nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der AG behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterl. kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen;
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl.§7 Abs.1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
7. Elektro. übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Teilnahmeanträgen beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet;
7. Elektro. übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Eine elektro. Abgabe von Teilnahmeanträgen beim AG ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der AG auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind nur für diesbezüglich unkritische Info. geeignet;
8. Der AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind -soweit rechtlich zulässig- ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterl. stimmt der Bewerber dem zu.
9. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen;
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterl. vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbe. auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterl. vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbe. auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. f&w ihrerseits wird Unterl. der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
11. Vergabeunterl. einschließl. des Vertragswerks sowie der Zuschlagskrit. werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbe. ausgegeben. Der öff. AG behält sich vor nach Abschluss der Verhandl. erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Absatz 2 GWB: Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage,