Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen. Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den drei Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen. Zusätzlich zur Elbe und dem Flutungspolder Lenzer Wische ist die Löcknitz sowie der Floßgrabenpolder in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: W21/P/1/VV/51/17
Kurze Beschreibung:
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den drei Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Elbe und dem Flutungspolder Lenzer Wische ist die Löcknitz sowie der Floßgrabenpolder in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den drei Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Elbe und dem Flutungspolder Lenzer Wische ist die Löcknitz sowie der Floßgrabenpolder in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2. September 2013 die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den drei Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den drei Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Elbe und dem Flutungspolder Lenzer Wische ist die Löcknitz sowie der Floßgrabenpolder in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie (2015) zur generellen Eignungsprüfung des Sommerpolders Lenzer Wische zum Flutungspolder, sollen ergänzt um den Floßgrabenpolder (MV) hydronumerische Berechnungen zu den Füll- und Entleerungsprozessen der elbnahen Polderflächen durchgeführt werden.
Aufbauend auf einer Machbarkeitsstudie (2015) zur generellen Eignungsprüfung des Sommerpolders Lenzer Wische zum Flutungspolder, sollen ergänzt um den Floßgrabenpolder (MV) hydronumerische Berechnungen zu den Füll- und Entleerungsprozessen der elbnahen Polderflächen durchgeführt werden.
Für die hydronumerische Betrachtung sind 3 Fälle zu beleuchten (Details siehe Vergabeunterlagen).
Es soll u.a. untersucht werden, welche Voraussetzungen bestehen müssten (z.B. Lage und Dimensionen der Bauwerke, Höhenniveaus, Gefällesituationen, etc), um das Abschlagen von entsprechenden Wassermengen aus der Hochwasserwelle der Elbe bzw. Löcknitz oder beiden gleichzeitig zu ermöglichen.
Es soll u.a. untersucht werden, welche Voraussetzungen bestehen müssten (z.B. Lage und Dimensionen der Bauwerke, Höhenniveaus, Gefällesituationen, etc), um das Abschlagen von entsprechenden Wassermengen aus der Hochwasserwelle der Elbe bzw. Löcknitz oder beiden gleichzeitig zu ermöglichen.
Zur Abbildung der hydraulischen Prozesse rund um die Polderflächen sind voraussichtlich separate hydronumerische Modelle aufzustellen. Die Betrachtung soll sowohl die hydrologischen und hydraulischen Prozesse während der Flutung als auch der Leerung der Polderflächen umfassen.
Zur Abbildung der hydraulischen Prozesse rund um die Polderflächen sind voraussichtlich separate hydronumerische Modelle aufzustellen. Die Betrachtung soll sowohl die hydrologischen und hydraulischen Prozesse während der Flutung als auch der Leerung der Polderflächen umfassen.
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt, Referat W21; Seeburger Chaussee 2; 14476; Potsdam OT Groß Glienicke.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung ist der ausgefüllte Teilnahmeantrag (Eigenerklärung) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einschl. der in Auftragsbekanntmachung und Vergabeunterlagen geforderte auftragsspezifischen Angaben vorzulegen.
Zusätzlich können Bewerber auch den Nachweis der Eignung mit dem Listeneintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der PQ VOL bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (Abst), anderer Bundesländer oder des Bundes erbringen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis zugelassen. Es ist eine Kopie des aktuell gültigen Zertifikates mit dem Angebot vorzulegen.
Zusätzlich können Bewerber auch den Nachweis der Eignung mit dem Listeneintrag in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der PQ VOL bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg (Abst), anderer Bundesländer oder des Bundes erbringen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis zugelassen. Es ist eine Kopie des aktuell gültigen Zertifikates mit dem Angebot vorzulegen.
— Präqualifikation für die angegebenen CPV- Codes der Abteilung Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 71 000 000 und/oder weiterer adäquater CPV- Codes dieser Kategorien.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eignungsnachweise wie III.1.1,
— Angaben zum Bewerber, zu Bietergemeinschaften (falls zutreffend),
— Angaben der vorgesehenen Nachauftragnehmer mit Leistungsbereich,
— Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens.
(siehe Teilnahmeantrag).
Mindeststandards:
Es wird ein jährlich durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre von 200.000,00 EUR sowie von 25.000 EUR im Tätigkeitsbereich "Konzeptionelle Planung: hydronumerische Modellierung (gekoppelte 1D-/2D-Modelle oder 2D-Modelle)" gefordert. Bei Bietergemeinschaften zählt der Umsatz aller Mitglieder zusammen.
Es wird ein jährlich durchschnittlicher Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre von 200.000,00 EUR sowie von 25.000 EUR im Tätigkeitsbereich "Konzeptionelle Planung: hydronumerische Modellierung (gekoppelte 1D-/2D-Modelle oder 2D-Modelle)" gefordert. Bei Bietergemeinschaften zählt der Umsatz aller Mitglieder zusammen.
— Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 1,5 Mio. EUR für Personen- und 1,5 Mio. EUR für Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Angaben im Teilnahmeantrag:
— Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre,
— Benennung der Projektteammitgliedern und Angabe der beruflichen Befähigung,
— Referenzen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Umsatz im Tätigkeitsbereich "konzeptionelle Planung: hydronumerische Modellierung (gekoppelte 1D-/2D-Modelle oder 2D-Modelle)",
— Referenzen für hydronumerische Modellierung (gekoppelte 1D-/2D-Modelle oder 2D-Modelle),
— Anzahl der durchschnittlich jährlich Beschäftigten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Referat 11
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mlul.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 236-490326 (2017-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2.9.2013 die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den 3 Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Elbe und dem Flutungspolder Lenzer Wische ist die Löcknitz sowie der Floßgrabenpolder in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2.9.2013 die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den 3 Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Zusätzlich zur Elbe und dem Flutungspolder Lenzer Wische ist die Löcknitz sowie der Floßgrabenpolder in Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten.
Gesamtwert des Auftrags: 49832.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2.9.2013 die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Nach den verheerenden Hochwassern im Juni 2013 im Elbe- und Donaugebiet haben die Umweltminister von Bund und Ländern auf einer Sondersitzung am 2.9.2013 die Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP), vorrangig zur Gewinnung zusätzlicher Hochwasser-Rückhalteräume, beschlossen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den 3 Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Das Land Brandenburg hat im Rahmen des NHWSP 9 Projekte in den 3 Maßnahmenkategorien angemeldet. Eines der Projekte ist der Flutungspolder Lenzer Wische, eine Maßnahme zum gesteuerten Hochwasserrückhalt, die es ermöglichen soll, im Falle eines Elbhochwassers eine Scheitelabsenkung der Hochwasserwelle zu ermöglichen.
Es soll u. a. untersucht werden, welche Voraussetzungen bestehen müssten (z. B. Lage und Dimensionen der Bauwerke, Höhenniveaus, Gefällesituationen, etc), um das Abschlagen von entsprechenden Wassermengen aus der Hochwasserwelle der Elbe bzw. Löcknitz oder beiden gleichzeitig zu ermöglichen.
Es soll u. a. untersucht werden, welche Voraussetzungen bestehen müssten (z. B. Lage und Dimensionen der Bauwerke, Höhenniveaus, Gefällesituationen, etc), um das Abschlagen von entsprechenden Wassermengen aus der Hochwasserwelle der Elbe bzw. Löcknitz oder beiden gleichzeitig zu ermöglichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.