Wandelweg, Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 Rodungs- und Fällarbeiten

Stadt Kamp-Lintfort

Das Baufeld befindet sich entlang des Flusslaufs der Großen Goorley in Kamp-Lintfort, zwischen Mittelstraße und Bertastraße. Nördliches und südliches Ufer sind in den im Plan gekennzeichneten Bereichen zu beräumen und für die Baumaßnahme zur Herstellung von Geh- und Radwegen vorzubereiten.
Dazu sind zusammenhängende Aufwuchsflächen (Stangenholzaufwuchs, Wildlinge), aber auch strauchähnliche Flächen, Brombeerdickicht und diverse im Gelände stehende Einzelbäume und Baumgruppen (überwiegend Laubbäume) zu fällen bzw. abzusägen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-08 Auftragsbekanntmachung
2018-02-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fällen von Bäumen
Kurze Beschreibung:
Das Baufeld befindet sich entlang des Flusslaufs der Großen Goorley in Kamp-Lintfort, zwischen Mittelstraße und Bertastraße. Nördliches und südliches Ufer sind in den im Plan gekennzeichneten Bereichen zu beräumen und für die Baumaßnahme zur Herstellung von Geh- und Radwegen vorzubereiten. Dazu sind zusammenhängende Aufwuchsflächen (Stangenholzaufwuchs, Wildlinge), aber auch strauchähnliche Flächen, Brombeerdickicht und diverse im Gelände stehende Einzelbäume und Baumgruppen (überwiegend Laubbäume) zu fällen bzw. abzusägen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fällen von Bäumen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wesel 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kamp-Lintfort
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 47475
Postort: Kamp-Lintfort
Kontakt
Internetadresse: https://www.kamp-lintfort.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kamp-lintfort.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport-elvis.de/index.html#AusschreibungEditPlace:AUSSCHREIBUNGBEARBEITEN,E49479917,84553 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-10 📅
Datum des Beginns: 2018-01-02 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 216-448194
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
I.1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Wandelweg Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 Baumfällungen Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreportELViS (www.subreport.de/E49479917) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform subreport-ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos. Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/ Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen. Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 GmbH kann nicht erfolgen. Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich). Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 16 VOB/A nachgefordert werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Baufeld befindet sich entlang des Flusslaufs der Großen Goorley in Kamp-Lintfort, zwischen Mittelstraße und Bertastraße. Nördliches und südliches Ufer sind in den im Plan gekennzeichneten Bereichen zu beräumen und für die Baumaßnahme zur Herstellung von Geh- und Radwegen vorzubereiten.
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Dazu sind zusammenhängende Aufwuchsflächen (Stangenholzaufwuchs, Wildlinge), aber auch strauchähnliche Flächen, Brombeerdickicht und diverse im Gelände stehende Einzelbäume und Baumgruppen (überwiegend Laubbäume) zu fällen bzw. abzusägen.
Geschätzter Gesamtwert: 70 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Rodungs- und Fällarbeiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungserklärung gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen (TVgG –NRW) i. V. m. der Rechtsverordnung (RVO – TVgG – NRW) für die Vergabe von Bauleistungen. Die der Bekanntmachung beigefügten Erklärungen und Formulare sind mit einzureichen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend):
Es werden Bietergemeinschaften zugelassen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
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Die Bietergemeinschaft muss bis zum Zeitpunkt der möglichen Zuschlagserteilung insbesondere die Zuverlässigkeit und Eignung aller Bieter erfüllen, anderenfalls kann sie aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Wechsel der Konstellation der Bietergemeinschaft ist nach Abgabe des Angebotes nicht mehr möglich und führt zum Ausschluss der Bietergemeinschaft.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Kamp-Lintfort, Am Rathaus 2, 47475 Kamp-Lintfort, Zimmer 508.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.subreport-elvis.de/index.html#AusschreibungEditPlace:AUSSCHREIBUNGBEARBEITEN,E49479917,84553 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wandelweg Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 Baumfällungen
Die Vergabeunterlagen können kostenlos und ausschließlich auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort (https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/ausschreibungen/) oder auf der elektronischen Vergabeplattform subreportELViS (www.subreport.de/E49479917) heruntergeladen werden. Der Download auf der Homepage der Stadt Kamp-Lintfort ist ohne Registrierung möglich, allerdings erhalten Bewerber keine Benachrichtigungen über Änderungen an den Vergabeunterlagen und eventuelle Erläuterungen im Verlauf des Verfahrens. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, wird empfohlen die Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform subreport-ELViS herunterzuladen. Hierfür ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
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Bieter haben die Vergabeunterlagen und den Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsformular) unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen und der Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Bewerbungsbogen) nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter der I.3 benannte Kontaktstelle (Vergabestelle) schriftlich (per E-Mail oder über subreport-ELViS) darauf hinzuweisen. Fragen sind spätestens 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen.
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Alle geforderten Erklärungen und Angaben sind in deutscher Sprache abzugeben und zu unterzeichnen. Geforderte Nachweise sind im Original oder ausnahmsweise in Kopie vorzulegen. Sofern Kopien vorgelegt werden, kann die Vorlage der Originaldokumente nachgefordert werden. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Alle Unterlagen sind – sofern nicht anders angegeben – zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zur Beurteilung der Eignung an- oder nachzufordern; er ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
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Die Teilnahmeantragsunterlagen sind vollständig und von dem Büroinhaber und/oder einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschrieben, mit allen geforderten Unterlagen/ Nachweisen/Erklärungen, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln auszufüllen und zusammengeführt, durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Die Unterlagen können per Post, durch persönliche Handabgabe bei der in den Vergabeunterlagen genannten Einreichungsstelle (Submissionsstelle) oder über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich) eingereicht werden. Eine fristwahrende Annahme der Sendung an anderer Stelle der Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 GmbH kann nicht erfolgen.
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Die Abgabe erfolgt in Papierform in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des Aufklebers „Kennzettel Teilnahmeantrag“ oder elektronisch über die Vergabeplattform subreport-ELViS (Registrierung erforderlich).
Grundsätzlich werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgegeben. Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. Formlose Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und Nachweise, können bis zu einer bestimmten Nachfrist gem. § 16 VOB/A nachgefordert werden.
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Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen (Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG NRW) einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Nachweise und Erklärungen beträgt 5 Werktage.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
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Quelle: OJS 2017/S 216-448194 (2017-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Baufeld befindet sich entlang des Flusslaufs der Großen Goorley in Kamp-Lintfort, zwischen Mittelstraße und Bertastraße. Nördliches und südliches Ufer sind in den im Plan gekennzeichneten Bereichen zu beräumen und für die Baumaßnahme zur Herstellung von Geh- und Radwegen vorzubereiten. Dazu sind zusammenhängende Aufwuchsflächen (Stangenholzaufwuchs, Wildlinge), aber auch strauchähnliche Flächen, Brombeerdickicht und diverse im Gelände stehende Einzelbäume und Baumgruppen (überwiegend Laubbäume) zu fällen bzw. abzusägen.
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Gesamtwert des Auftrags: 16587.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesgartenschau Kamp-Lintfort 2020 GmbH
Kontakt
Internetadresse: http://www.kamp-lintfort.de 🌏
E-Mail: andreas.iland@kamp-lintfort.de 📧
Telefon: +49 2842-912304 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-052551
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 216-448194
ABl. S-Ausgabe: 25

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kamp-Lintfort

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-02 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Iland
Internetadresse: www.kamp-lintfort.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller:
(a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder ,
(b) Vergaberechtsverstöße, die Aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat.
Mehr anzeigen
Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.3) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2018/S 025-052551 (2018-02-02)