Wartung und Betrieb Grundwasserreinigungsanlage Schaedla

Stadt Heidelberg

Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage Schaedla auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-13.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-09-13 Auftragsbekanntmachung
2017-10-02 Ergänzende Angaben
2018-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-10-02)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Heidelberg
Postanschrift: Postfach 105520
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsamt Vergabeabteilung
Telefon: +49 62215823326 📞
E-Mail: vergabeabteilung@heidelberg.de 📧
Fax: +49 6221584623326 📠
Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
URL: www.heidelberg.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Betrieb Grundwasserreinigungsanlage Schaedla. 31 1/2017
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen 📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage Schaedla auf dem Betriebshof der Stadt Heidelberg.”

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 178-364763

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“(...) Mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks wird eine Eigenerklärung dahingehend abgegeben, dass entsprechendes Personal im Auftragsfall zur Verfügung...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“(...) Mit Unterzeichnung des Angebotsvordrucks wird eine Eigenerklärung dahingehend abgegeben, dass entsprechendes Personal im Auftragsfall zur Verfügung...”    Mehr anzeigen
Andere zusätzliche Informationen
Die Änderungen sind ab Version 2 der Vergabeunterlagen berücksichtigt.
Quelle: OJS 2017/S 190-389772 (2017-10-02)