Wartung und Reinigung von Entwässerungsanlagen
Stadt Pforzheim
Wartung und Reinigung von Entwässerungsanlagen an Straßen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-04.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2017-01-04 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2017-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Klärgruben
Referenznummer: GTA 2017.02
Kurze Beschreibung: Wartung und Reinigung von Entwässerungsanlagen an Straßen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Klärgruben 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: https://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-3849 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-159645f40d0-16ebde6282ea6a26 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-05 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 003-003416
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerungsmöglichkeiten: 1.5.2019-30.4.2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pforzheim.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-159645f40d0-16ebde6282ea6a26 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219620 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219626211 📠
Internetadresse: https://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 003-003416 (2017-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Klärgruben
Referenznummer: GTA 2017.02
Kurze Beschreibung: Wartung und Reinigung von Entwässerungsanlagen an Straßen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Klärgruben 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: https://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-3849 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-159645f40d0-16ebde6282ea6a26 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-05 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 003-003416
ABl. S-Ausgabe: 3
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Pforzheim unterhält ein ca. 500 km langes kommunales Straßennetz und ca. 45 km Bundesund Landesstraßen mit ca. 13 500 Straßeneinläufen, ca. 4 000 m Entwässerungsrinnen, ca. 80 Sandfänger, Durchlässen in Straßenseitengräben, Kanäle der Straßenentwässerung und Regenklärbecken (RKB). Von den Straßeneinläufen sind ca. 450 nasse Straßeneinläufe. Diese Vielzahl von Bauwerken muss ständig funktionsfähig gehalten werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Pforzheim.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-159645f40d0-16ebde6282ea6a26 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß der neuen vergaberechtlichen Regelungen haben Sie kostenfreien Zugang zum Bekanntmachungstext und den Vergabeunterlagen von EU-Verfahren, die nach dem 18.4.2016 publiziert wurden.
Bitte registrieren Sie sich, damit wir Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren informieren können.
Sie können die Vergabeunterlagen auch ohne Anmeldung oder Registrierung herunterladen. Damit bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie alleine dafür verantwortlich sind, sich über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich für die Übersendung von Bieterfragen und für die Angebotsabgabe ohnehin registrieren müssen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219620 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219626211 📠
Internetadresse: https://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt
sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die
Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung
des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung
des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten
des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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