Wartungs- u. Inspektionsleistungen an Rauch- u. Feuerschutzabschlüssen mit/ohne Feststellanlagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock (VOEK-141-17)
Die Dienstleistung ist in 6 Lose aufgeteilt und alle 6 Lose beinhalten die Wartung & Inspektion von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen mit/ohne Feststellanlagen in diversen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock. In den Losen 2, 3, 5 und 6 beinhaltet die Dienstleistung außerdem die monatliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK-141-17
Kurze Beschreibung:
“Die Dienstleistung ist in 6 Lose aufgeteilt und alle 6 Lose beinhalten die Wartung & Inspektion von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen mit/ohne...”
Kurze Beschreibung
Die Dienstleistung ist in 6 Lose aufgeteilt und alle 6 Lose beinhalten die Wartung & Inspektion von Rauch- und Feuerschutzabschlüssen mit/ohne Feststellanlagen in diversen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock. In den Losen 2, 3, 5 und 6 beinhaltet die Dienstleistung außerdem die monatliche Funktionsprüfung von Feststellanlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-27 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 207-428110
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen...”
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Angaben zu tätigen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Quelle: OJS 2017/S 207-428110 (2017-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge