Wäscheversorgung Warstein Lippstadt

LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Dienste & Einkaufskoordination

Wäscheversorgung Warstein Lippstadt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützung von Krankenhäusern
Referenznummer: RVK-004-14-17
Kurze Beschreibung: Wäscheversorgung Warstein Lippstadt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützung von Krankenhäusern 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterstützung von Krankenhäusern 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Soest 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: LWL-Haupt- und Personalabteilung, Zentrale Dienste & Einkaufskoordination
Postanschrift: Karlstr. 11
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwl.org 🌏
E-Mail: ulrike.janz@lwl.org 📧
Telefon: +49 251-591-4337 📞
Fax: +49 251-591-5541 📠
URL der Dokumente: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15effd779b1-5c07e2f00574347d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.lwl.org/eVergabe 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-24 📅
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 204-420806
ABl. S-Ausgabe: 204
Zusätzliche Informationen
Alternativangebote sind nur für den Fall der gemeinsamen Beauftragung der Lose 1 und 2 als kaufmännisches Nebeangebot in Form von Rabattsätzen – jedoch ausschließlich zusammen mit dem Hauptangebot möglich. 16.11.2017: verpflichtende Ortsbesichtigungen in Warstein u. Lippstadt; 9.1.2018: voraussichtlich Teststellung; Vorbehalt einer Betriebsbesichtigung; Näheres ist den Unterlagen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Diverse Textilien
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung (Diverse Textilien, z. B. Flach-/Stationswäsche und Berufsbekleidung) für die LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt.
Beschreibung der Verlängerungen: Zzgl. 1 Jahr Verlängerung bis max. 31.5.2024.
Zusätzliche Informationen:
Alternativangebote sind nur für den Fall der gemeinsamen Beauftragung der Lose 1 und 2 als kaufmännisches Nebeangebot in Form von Rabattsätzen – jedoch ausschließlich zusammen mit dem Hauptangebot möglich.
16.11.2017: verpflichtende Ortsbesichtigungen in Warstein u. Lippstadt;
9.1.2018: voraussichtlich Teststellung;
Vorbehalt einer Betriebsbesichtigung;
Näheres ist den Unterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Bewohnerwäsche
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Wäscheversorgung (Bewohnerwäsche) für die LWL-Kliniken Warstein und Lippstadt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 59581 Warstein, 59556 Lippstadt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
„Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er / sie das Gewerbe angemeldet hat;
— er / sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er / sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er / sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— er / sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen / ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
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Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Umsatz in den vergangenen 2 Jahren (mind. das 2-fache des Auftragsvolumens pro Jahr) anzugeben (siehe hierzu Vordruck Bietereignung).
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Weiterhin ist der Gesamtumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistungen (Mietwäsche und Lohnwäsche) in den letzten 2 Geschäftsjahren anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den Bereichen Verwaltung/Innendienst und Wäscherei, zu Berufsgruppen sowie zum Fuhrpark und zur max. Waschleistung pro Woche erforderlich. Darüber hinaus sind mindestens 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) pro Los zu benennen, die hinsichtlich der Art der Leistungen vergleichbar sind. Anzugeben sind der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen, der Auftraggeber inkl. Ansprechpartner/in u. Telefonnummer, die Anzahl der Lieferadressen sowie die gelieferten Produkte (siehe hierzu Vordruck Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen.
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Mit der Abgabe des Angebotes wird bestätigt, dass die Gütezeichen nach RAL-GZ 992 / 1 – 4 oder gleichwertig erfüllt sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise bei Bedarf anzufordern (s. Vordruck Bietereignung). Näheres entnehmen Sie bitte dem Vertrag (§ 10).
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Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung: 6 Jahre max. Laufzeit gem. Abstimmung mit LWL-Rechnungsprüfungsamt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Einkaufskoordination
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek 🌏
Dokumente URL: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15effd779b1-5c07e2f00574347d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
I. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen und besonderen Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) ausführen.
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Die nachfolgend aufgeführten und nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind gem. § 9 TVgG NRW auf Anforderung nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (sog. Bestbieterprinzip), innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist (mind. 3 bis max. 5 Werktage) vorzulegen.
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— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung einschließlich der Verpflichtungserklärung für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 4 TVgG NRW und der Einholung einer entsprechenden Erklärung für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften gem. § 5 TVgG NRW inklusive Besondere Vertragsbedingungen.
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— Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die o.g. Frist gilt im Falle der Zuschlagserteilung ebenso für die Vorlage von:
— Versicherungsbestätigungen für verschiedene Risiken über bestimmte Haftungssummen gem. § 19 Vertrag (s. hierzu Anlage K).
II. Termine:
Zur Verdeutlichung des Leistungsumfanges finden am 16.11.2017 verpflichtende Ortsbesichtigungen in Warstein u. Lippstadt (für beide Lose) statt. Alternative Termine können nicht angeboten werden (s. Besichtigungsbestätigung – Anlage J). Voraussichtlich am 9.1.2018 findet eine Teststellung von Wäschestücken (nur Los 1) statt. Genaueres wird 10 Werktage vorher bekanntgegeben.
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Zudem behält sich der LWL eine Betriebsbesichtigung (gilt für beide Lose) vor.
Weitere Informationen sind den Anlagen C und D (Qualitätskonzepte) zu entnehmen.
III. Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o. g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 23.11.2017.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 204-420806 (2017-10-19)