Ergänzende Angaben (2017-08-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Postanschrift: Fontainengraben 200
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: DL II 5
Telefon: +49 22855040📞
E-Mail: baiudbwdlii5@bundeswehr.org📧
Fax: +49 2285504894741 📠
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserversorgungsanlage Camp Castor, Gao/Mali.
1/DLII5/HI010
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Trinkwasseraufbereitungsanlagen📦
Kurze Beschreibung: Wasserversorgungsanlage Camp Castor, Gao/Mali.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 138-283364
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2.
Ort des zu ändernden Textes: Tag:
Alter Wert
Datum: 2017-08-30 📅
Zeit: 8:00
Neuer Wert
Datum: 2017-09-06 📅
Zeit: 8:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Tag:
Alter Wert
Datum: 2017-08-30 📅
Zeit: 8:00
Neuer Wert
Datum: 2017-09-06 📅
Zeit: 8:00
Quelle: OJS 2017/S 166-342181 (2017-08-28)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: http://evergabe-online.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserversorgungsanlage Camp Castor, Gao/Mali
2017/S 138-283364
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung der Leistung aus dem Vertrag 1/DLII5/HI010 gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB für den Leistungsbestandteil Abwasseraufbereitung”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 165 000 💰
Bauliche Anlagen: Belebungsbecken, Pufferspeicher, Membran-Biologischer-Reaktions-Container, Schlammentwässerung, Sachdrainage, Regale für Schlammtrocknung, Erweite-rung der Halle (Bodenplatte, Wände, Dach), zusätzliche solarthermische Module auf dem Dach der Hallenerweiterung.
Prozesstechnik: Mind. drei drehzahlgesteuerte Membran-/Linearkolbenverdichter (angeschlossen an die Gebäudeleittechnik (GLT)), mind. 5 drehzahlgesteuerte Abwasserdruckpumpen (angeschlossen an die GLT), ggf. weitere Tauschmotorpumpen inkl. Pumpstationen, zonengesteuerte Luftverteiler, Volumenstrommesser für Belüftereinheiten, Schwimmerschalter, Ultraschallhöhenstandmesser, hydrostatische Füllstandanzeigen, Niveauüberwachungssensoren mit optisch-akustischem Alarm, Telemetrieanlagen, Control-Steuermodul für die Sensoren inkl. der Software, Schlammspiegelmessgerät, Entschäumungsmitteldosiereinrichtung, pH-Wert-Kontroll- und Dosiereinrichtung, Flockungsdosiereinrichtung, Fällungsmitteldosiereinrichtung, Eliminationsstufe von Mikroschadstoffen. Überwachungssensoren für Abwasser für die Parameter chemischer und biologischer Sauerstoffbedarf, Phosphat-/Stickstoffgesamt-/Feststoffgehalt, pH-Wert-Messung, gesamtorganischer Feststoffgehalt, relativer Feuchtegehalt der Feststoffmasse, Nitrat-/Nitrit-/Stickstoff-/Sauerstoffkonzentration.
Energietechnik: Kompressionskältemaschine, freie Kühlung mittels Luft-Wasser Wärmetauscher, solarthermische Kälteanlagentechnik inkl. diverser Temperatur-, Volumenstrom-, Druck-, Füllstandmessperipherie inkl. der Hardware- sowie softwareseitigen Integration dieser Technik in die Steuerungssoftware.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es handelt sich um eine Bekanntmachung gem. § 132 abs. 5 i.V.m. § 135 abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 GWB”
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Gem. §132 Abs. 5 i.V.m. §135 Abs. 2 u. 3 GWB können Änderungen eines öffentlichen Auftrags (öA) gem. §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB auch vor Änderung des öA...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Gem. §132 Abs. 5 i.V.m. §135 Abs. 2 u. 3 GWB können Änderungen eines öffentlichen Auftrags (öA) gem. §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB auch vor Änderung des öA bekannt gemacht werden, wenn der AG der Ansicht ist, dass die Änderung zulässig ist. Die Voraussetzungen gem. §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 u. S 2 GWB sind erfüllt. Die Abwasseranlage (AA) basiert auf einem Einwohnerwert (EW) von 1500. Durch einen Personalaufwuchses und eines unerwartet hohen Feststoffanteils im Abwasser wird der vorgegebene EW überschritten. Die AA ist deshalb zwingend zu ergänzen, um einen Ausfall der AA zu verhindern (mögliche Kontamination der Umwelt). Ein Wechsel des AN kann aus techn. Gründen nicht erfolgen. Es müssten Leistungen mit unterschiedlichen technischen Merkmalen erworben werden. Dies führt zur Unvereinbarkeit od. unverhältnismäßigen techn. Schwierigkeiten bei Gebrauch u. Instandhaltung (IH). Die AA funktioniert ausschließl. als geschlossenes System. Der AN hat die AA selbst geplant. Die zusätzlich erforderliche Technik besteht aus mehreren Anlagenteilen, die nur durch den AN eingebaut werden können, da die Anpassung prozess-, regelungs- und energietechnisch erfolgen muss. Für die Anpassung benötigte Informationen sind Firmengeheimnisse des AN, sodass er nicht zur Offenlegung verpflichtet ist. Die AA ist Eigentum des AN. Ein Eingriff durch den AG ist nicht mögl. Der AG kann nicht entscheiden, dass ein Dritter die erforderlichen Ergänzungen einbaut. Das Erbringen der zus. Leistungen durch einen anderen AN führt zu längeren Verzögerungen in der Nutzung der Hauptleistung (u.a. Wartungsbedarfe) u./o. zu komplexen techn. Anpassungen u./o. der derzeitige AN müsste in seinen Leistungsverpflichtungen reduziert werden. Dies ist vertraglich jedoch nicht vorgesehen.
Die Zuordnung von Leistungsstörungen ist unmöglich. Die Leistungserbringung in ihrer Gesamtheit ist gefährdet. Es wird weiterhin eine AA als Leistung geschuldet. Der Wert der Auftragsänderung ist kleiner als 50 % des ursprünglichen Auftragswertes.
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Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 138-283364
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1/DLII5/HI010
Titel: 3. Änderungsvereinbarung zum vertrag 1/DLII5/HI010
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-18 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: LKK Klimatechnik Handels- und Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postort: Strausberg
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Märkisch-Oderland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 165 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Un-ternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unbe-rührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 137-313700 (2018-07-18)