Bewerber die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, erhalten vom Auftraggeber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bewerber, die bis zum 08.01.2018 keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht zum Kreis der ausgewählten Bewerber zählen. Die zum Verhandlungsfahren zugelassenen Bewerber werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen der Auftraggeberin ihr Konzept für die Beratungsstelle vorzulegen. Dieses umfasst Angaben zu Qualifikation von Projektleitung und Projektteam, Beratungsbüro und Veranstaltungsräumen, Schwerpunktsetzung der Beratertätigkeit, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Reportingsystem und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (Zuschlagskriterium 1). Die Bewerber müssen weiterhin darstellen, welchen Umfang an Personalstunden sie den jeweiligen Teilleistungen ihres Konzepts zuordnen (Zuschlagskriterium 2). Dabei ist es nicht hinreichend, lediglich die für das Projekt aufzuwendende Gesamtstundenzahl zu benennen. Bei der Kalkulation der Gesamtkosten (Zuschlagskriterium 3) ist zu beachten, dass der Bewerber neben den Personalkosten für den Betrieb der Beratungsstelle und etwaige Kosten für die Vervielfältigung und Verteilung des Informationsmaterials zu tragen hat. Die Auftraggeberin wird die zum verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber zu einer Präsentation sowie anschließender Erörterung ihres Konzepts einladen. Danach nimmt die Auftraggeberin die Bewertung der Angebote vor und tritt nach Maßgabe des Bewertungsergebnisses in die abschließende Verhandlung mit dem besten Bieter ein. Sollte die Bewertung keine eindeutige Rangfolge der besten Angebote ergeben, behält sich die Auftraggeberin Verhandlungen mit den gleichrangig an der Spitze der Bewertung liegenden Bietern vor. Sollte das beste Angebot den Finanzrahmen überschreiten, behält sich die Auftraggeberin Anpassungsverhandlungen mit diesem Bieter vor.