Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss den Auftraggebern jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesen genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Auftragnehmer zu erbringen.