Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt. Linien Bündel H 57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West 81 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Goldbergweg – Oberrad Buchrainplatz 82 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Wiener Straße – Oberrad Buchrainplatz Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres. — ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und. — ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
81 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Goldbergweg – Oberrad Buchrainplatz
82 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Wiener Straße – Oberrad Buchrainplatz
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres.
— ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und.
— ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
82 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Wiener Straße – Oberrad Buchrainplatz
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres.
— ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und.
— ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Stiftstraße 9 – 17
Postleitzahl: 60313
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.traffiQ.de🌏
E-Mail: ausschreibung@traffiq.de📧
Fax: +49 6921224455 📠
URL der Dokumente: http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-15 📅
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅
Datum des Endes: 2026-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 241-500465
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 235-429055
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Absatz 2 VgV nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
82 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Wiener Straße – Oberrad Buchrainplatz
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres.
— ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und.
— ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
Siehe Ziffer II. 1. 4.).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. (Näheres siehe Vergabeunterlagen, § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag).
Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit dieses Vertrages unter ansonsten unveränderten Bedingungen bis zum nächsten internationalen Fahrplanwechsel, maximal jedoch um 13 Monate zu verlängern (§ 132 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GWB). Diese Verlängerungsoption kann insgesamt zweimal ausgeübt werden. (Näheres siehe Vergabeunterlagen, § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag).
Beschreibung der Optionen:
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Teil C, Kapitel 3.1.4 angepasst werden.
Soweit das Volumen der Änderungen der zwei Bestandteile
— Fahrplankilometer und,
— Fahrplanstunden.
Jeweils +/- 10 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf Basis eines Standardjahres festgelegten jährlichen Gesamtleistung nicht überschreitet, gilt für die Mehrleistung/Abbestellungen der vom Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort. Hierbei bleiben Änderungen aufgrund der sich kalenderjährlich ändernden Betriebstage unberücksichtigt.
Jeweils +/- 10 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung auf Basis eines Standardjahres festgelegten jährlichen Gesamtleistung nicht überschreitet, gilt für die Mehrleistung/Abbestellungen der vom Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort. Hierbei bleiben Änderungen aufgrund der sich kalenderjährlich ändernden Betriebstage unberücksichtigt.
Die Minderleistung kann max. 10 % der vereinbarten Leistung betragen. Soweit das Volumen der Minderleistungen des Bestandteils „Fahrzeugbedarf in der Fahrplanspitze“ 10 % der jährlichen Gesamtleistung nicht unterschreitet, gilt für die Abbestellung der vom Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort. (siehe Vergabeunterlagen, Teil C Kap. 3.1.4).
Die Minderleistung kann max. 10 % der vereinbarten Leistung betragen. Soweit das Volumen der Minderleistungen des Bestandteils „Fahrzeugbedarf in der Fahrplanspitze“ 10 % der jährlichen Gesamtleistung nicht unterschreitet, gilt für die Abbestellung der vom Auftragnehmer kalkulierte Preis für die Grundleistung unverändert fort. (siehe Vergabeunterlagen, Teil C Kap. 3.1.4).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei diesen Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung.
Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Auftraggeber prüft die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen (vgl. § 42 Absatz 1 VgV).
Der Bieter weist seine Eignung gemäß § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV für die zu vergebende Leistung durch Vorlage der nachstehend aufgeführten Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind mit Abgabe des Angebotes in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
Der Bieter weist seine Eignung gemäß § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV für die zu vergebende Leistung durch Vorlage der nachstehend aufgeführten Unterlagen und Erklärungen nach. Die Unterlagen und Erklärungen sind mit Abgabe des Angebotes in deutscher Sprache einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind von den Bietern zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen.
Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 56 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dem Auftraggeber steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden.
Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 56 VgV auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Dem Auftraggeber steht es frei, auch nach Einreichung des Angebots Auskünfte einzuholen und im Anschluss daran über die Eignung zu entscheiden.
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters) zu erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet.
Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe, ob er die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch nimmt. Im Fall der Eignungsleihe hat der Bieter die erforderlichen Nachweise und Verpflichtungserklärungen des anderen Unternehmens gemäß § 47 VgV mit Angebotsabgabe vorzulegen und mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters) zu erklären, dass er gemeinsam mit dem anderen Unternehmen für die Auftragsausführung gemäß § 47 Absatz 3 VgV haftet.
Dem Angebot ist ein Zeitplan mit Erläuterungen beizufügen. Darin ist der zeitliche Ablauf der Arbeiten zur Betriebsvorbereitung darzulegen. Insbesondere muss angegeben werden:
— an welchem Ort voraussichtlich der Betriebshof eingerichtet werden soll,
— ggf. der zeitliche Ablauf der Einrichtung des Betriebshofes,
— der zeitliche Ablauf der Personalrekrutierung und Personalschulung,
— der zeitliche Ablauf der Fahrzeugbeschaffung sowie Angaben zu den vorgesehenen Fahrzeugen,
— die Sonstige Infrastruktur.
Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem/n Anteilseigner(n) haben bei der Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass die Abgabe eines Angebotes mit den die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens regelnden Vorschriften, insbesondere mit den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts, im Einklang steht (Teil Vergabeunterlagen Teil B Angebotsschreiben des Bieters).
Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem/n Anteilseigner(n) haben bei der Angebotsabgabe eine Erklärung abzugeben, dass die Abgabe eines Angebotes mit den die wirtschaftliche Betätigung des Unternehmens regelnden Vorschriften, insbesondere mit den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts, im Einklang steht (Teil Vergabeunterlagen Teil B Angebotsschreiben des Bieters).
Der Bieter benennt den oder die Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens sowie ggf. die für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en. Die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen, ggf. detailliert bei verbundenen Unternehmen oder Aktiengesellschaften, sind darzulegen.
Der Bieter benennt den oder die Inhaber bzw. Gesellschafter des Unternehmens sowie ggf. die für die Führung der Geschäfte bestellte/n Person/en. Die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen, ggf. detailliert bei verbundenen Unternehmen oder Aktiengesellschaften, sind darzulegen.
Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis darf bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 3 Monate sein.
Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Der Nachweis darf bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 3 Monate sein.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 57 Absatz 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i.V.m. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 1 PBefG i.V.m. § 2 Absatz 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn
— die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
— beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven des Bieters i.S.d. § 2 Absatz 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug beträgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven des Bieters i.S.d. § 2 Absatz 3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere Fahrzeug beträgt (§ 2 Absatz 1 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist die Zahl der Fahrzeuge maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV oder eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eine Eigenkapitalbescheinigung, die von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigtem, Fachanwalt für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder einer Steuerberatungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut ausgestellt wurde, ist grundsätzlich ausreichend. Der Stichtag dieser Erklärung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit legt der Bieter eine Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV oder eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eine Eigenkapitalbescheinigung, die von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigtem, Fachanwalt für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder einer Steuerberatungsgesellschaft oder einem Kreditinstitut ausgestellt wurde, ist grundsätzlich ausreichend. Der Stichtag dieser Erklärung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreiben des Bieters),
— dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen oder Anmietungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen oder Anmietungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
— dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind und.
— dass er sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet.
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 08.02.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 08.02.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 19 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
• durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde oder gleichwertiger Bescheinigungen für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
• durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde oder gleichwertiger Bescheinigungen für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen bzw. durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz (vgl. Anhang II der VO (EG) 1073/2009), erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Oder.
• durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV im Original o-der als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. An-hang III der VO (EG) 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Artikels 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
• durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 und § 4 Absatz 6 PBZugV im Original o-der als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. An-hang III der VO (EG) 1071/2009). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Artikels 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreibens des Bieters), dass er als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
Zusätzlich zu den vorgenannten Nachweisen erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe (Teil B Angebotsschreibens des Bieters), dass er als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i.V.m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Frankfurt am Main
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote gemäß § 55 Absatz 2 VgV nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen werden den Bewerbern unentgeltlich, uneingeschränkt, direkt und vollständig über die HAD und über die Homepage von traffiQ unter http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html zur Verfügung gestellt.
Aus der Möglichkeit der registrierungsfreien zur Verfügung Stellung resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
Um im Vergabeverfahren die Antworten zu evt. gestellten Rückfragen zu erhalten bzw. zu evt. Korrekturbekanntmachungen informiert zu sein, empfiehlt der Auftraggeber den Bewerbern, nach Abruf der Vergabeunterlagen eine e-mail mit Angabe eines Ansprechpartners an die unter siehe Seite Adressen genannte e-mail-Adresse ausschreibung@traffiQ.de zu senden, um über Anpassungen und/oder Bieterrückfragen im Vergabeverfahren unmittelbar informiert zu werden.
Um im Vergabeverfahren die Antworten zu evt. gestellten Rückfragen zu erhalten bzw. zu evt. Korrekturbekanntmachungen informiert zu sein, empfiehlt der Auftraggeber den Bewerbern, nach Abruf der Vergabeunterlagen eine e-mail mit Angabe eines Ansprechpartners an die unter siehe Seite Adressen genannte e-mail-Adresse ausschreibung@traffiQ.de zu senden, um über Anpassungen und/oder Bieterrückfragen im Vergabeverfahren unmittelbar informiert zu werden.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat deshalb bei Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen eine aktive E-Mail-Adresse anzugeben, die eine eindeutige Unternehmensbezeichnung und Anschrift erkennen lässt.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Verkehrsunternehmen gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie2014/24/EU vom 26.2.2014). Das Verkehrsunternehmen hat deshalb bei Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen eine aktive E-Mail-Adresse anzugeben, die eine eindeutige Unternehmensbezeichnung und Anschrift erkennen lässt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB verletzt, so hat er dies innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 241-500465 (2017-12-12)
Ergänzende Angaben (2018-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: H2017
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
81 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Goldbergweg – Oberrad Buchrainplatz
82 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Wiener Straße – Oberrad Buchrainplatz
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres
— ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und
— ca. 7 000 Fahrplanstunden/Kalenderjahr.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
Die Bekanntmachung erfolgte mit der Beantwortung der Bieterfragen am 23.1.2018. Alle Informationen können als Dateien hier oder auf der homepage heruntergeladen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres
— ca. 114 300 Fahrplankilometer/Kalenderjahr und
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabemanagement
Adresse des Käuferprofils: http://www.traffiq.de/3519.de.vergaben.html🌏
Quelle: OJS 2018/S 022-046771 (2018-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H.
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
81 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Goldbergweg – Oberrad Buchrainplatz
82 Oberrad Buchrainplatz – Oberrad Wiener Straße – Oberrad Buchrainplatz
Der Gesamtumfang der Leistungen beträgt zur Betriebsaufnahme auf der Basis eines Standardjahres.
– ca. 115.276 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und,
– ca. 7.000 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen im Buspersonennahverkehr (Stadtverkehr) in Frankfurt am Main im Bündel H auf den nachfolgend genannten Linien im Linienverkehr. Dem Auftragnehmer wird das ausschließliche Recht zur Erbringung von Busverkehrsdienstleistungen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erteilt.
Linien Bündel H.
57 Siedlung Taunusblick – Zeilsheim Bahnhof – Sindlingen Bahnhof – Industriepark Höchst Tor West
Zu Abschnitt V 2.4.: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Gewinners schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Beides ist hier der Fall.
Zu Abschnitt V 2.4.: Gemäß § 39 Abs. 6 VgV ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Gewinners schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen würde. Beides ist hier der Fall.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Linien Bündel H.
– ca. 115.276 Fahrplankilometer / Kalenderjahr und,
– ca. 7.000 Fahrplanstunden / Kalenderjahr.
Siehe Ziffer II. 1. 4.)
Beschreibung der Optionen:
– Fahrplankilometer und,
– Fahrplanstunden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-09 📅
Quelle: OJS 2018/S 071-157823 (2018-04-11)